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   BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87   

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BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87 (https://dejure.org/1989,83)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1989 - 2 BvL 4/87 (https://dejure.org/1989,83)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 (https://dejure.org/1989,83)
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Vereinsverbot

§ 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG, Art. 9 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Vereinsverbot

  • openjur.de

    Vereinsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasungsrechtliche Unbedenklichkeit der Strafbewehrung von vollziehbaren Vereinsverboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinsgesetz - Vollziehbar - Anfechtbar - Vereinsverbot

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 244
  • NJW 1990, 37
  • MDR 1990, 204
  • MDR 1990, 217
  • NVwZ 1990, 156 (Ls.)
  • NStZ 1989, 534
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Die Pflicht des Strafrichters, ein vollziehbares Vereinsverbot, auch wenn es noch nicht unanfechtbar ist, jedenfalls grundsätzlich als gegeben hinzunehmen, folgt aus der Formulierung des gesetzlichen Tatbestandes (vgl. BVerfGE 75, 329 [346]).

    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 73, 206 [234 f.]; 75, 329 [340 ff.]; 78, 374 [381 f.]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das bedeutet, daß Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen (vgl. BVerfGE 25, 269 [286]).

    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 73, 206 [234 f.]; 75, 329 [340 ff.]; 78, 374 [381 f.]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Die Verfassungsvorschrift steht jedoch dem sofortigen Vollzug von Verwaltungsakten nicht entgegen, sofern es erforderlich ist, unaufschiebbare Maßnahmen im überwiegenden Allgemeininteresse rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 13, 174 [177 ff.]; 35 382 [402]; 51, 268 [284]).

    Der Schutz des Grundrechts umfaßt sowohl für Mitglieder als auch für die Vereinigung die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (BVerfGE 50, 290 [354]) sowie - unbeschadet der Frage der Rechtsfähigkeit - das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 13, 174 [175]).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 73, 206 [234 f.]; 75, 329 [340 ff.]; 78, 374 [381 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 73, 206 [234 f.]; 75, 329 [340 ff.]; 78, 374 [381 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62

    Verfassungsmäßigkeit der § 50 Abs. 4 S. 2 II. WoBauG

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

  • Drs-Bund, 24.05.1962 - BT-Drs IV/430
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dieser Schutz umfasst das Recht auf Entstehen und Bestehen in der gewählten gemeinsamen Form (vgl. BVerfGE 13, 174 ; 80, 244 ).

    Dieses Recht schließt nicht nur für Mitglieder, sondern auch für die Vereinigung selbst zunächst ihre Gründung und ihren Bestand, daneben aber zwecks Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes auch ein Recht auf Betätigung im Sinne eines Kernbereichs der Vereinstätigkeit ein (vgl. BVerfGE 30, 227 m.w.N.; 80, 244 ).

    Seine Umsetzung setzt lediglich die Existenz von Strafgesetzen voraus (vgl. Kemper, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 9 Rn. 75), wodurch die Ausgestaltung des Vereinsverbots dem Gesetzgeber überantwortet ist, der die Grenzen der Schranke des Art. 9 Abs. 2 GG nicht ausdehnen darf (vgl. BVerfGE 80, 244 ).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Vielmehr soll im Wege präventiven Verfassungsschutzes (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 9, 162 ; 107, 339 ; zu Art. 9 Abs. 2 GG: BVerfGE 80, 244 ; Klein, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 21 Rn. 515 ) die Entstehung konkreter Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung bereits weit im Vorfeld verhindert werden.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich darüber zu wachen, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 80, 244 m.w.N.; 90, 145 ; 96, 10 ).
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