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   BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98   

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https://dejure.org/2000,4339
BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98 (https://dejure.org/2000,4339)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2000 - 2 BvL 4/98 (https://dejure.org/2000,4339)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2000 - 2 BvL 4/98 (https://dejure.org/2000,4339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Richtervorlage - Zuständigkeit - Amtsgericht - Landgericht - Strafsachen - Vergewaltigung - Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    GVG § 24; ; GVG § 74; ; GVG § 24 Abs. 2; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; GVG §§ 24, 74
    Erstinstanzliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Ahndung einer Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG) zur Frage der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen ist unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG) zur Frage der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen ist unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    c) Schließlich hat das vorlegende Gericht zur Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm keine Stellung genommen (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 86, 71 ); in der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass die besondere Bedeutung des Falles mit der Folge der Anklageerhebung beim Landgericht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG auch dann zu bejahen sei, wenn die Durchführung zweier Tatsacheninstanzen für das Tatopfer mit unzumutbaren Belastungen verbunden wäre (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 95, 357; OLG Düsseldorf, StV 1997, S. 13; vgl. auch BGH, StV 1995, S. 620).

  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    Es obliegt dem Gesetzgeber, das Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auszufüllen und damit die fundamentalen Regeln über die sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit der Gerichte und ihrer Spruchkörper selbst aufzustellen (vgl. BVerfGE 19, 52 ; 95, 322 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    c) Schließlich hat das vorlegende Gericht zur Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm keine Stellung genommen (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 86, 71 ); in der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass die besondere Bedeutung des Falles mit der Folge der Anklageerhebung beim Landgericht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG auch dann zu bejahen sei, wenn die Durchführung zweier Tatsacheninstanzen für das Tatopfer mit unzumutbaren Belastungen verbunden wäre (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 95, 357; OLG Düsseldorf, StV 1997, S. 13; vgl. auch BGH, StV 1995, S. 620).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    Die strafprozessualen Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Zuständigkeiten der Amts- und der Landgerichte stehen mit der Menschenwürde als oberstem Wert des Grundgesetzes und tragendem Konstitutionsprinzip, das mit dem Verbot verbunden ist, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 30, 1 ; 87, 209 ), in Einklang.
  • OLG Zweibrücken, 27.01.1995 - 1 Ws 675/94
    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    c) Schließlich hat das vorlegende Gericht zur Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm keine Stellung genommen (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 86, 71 ); in der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass die besondere Bedeutung des Falles mit der Folge der Anklageerhebung beim Landgericht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG auch dann zu bejahen sei, wenn die Durchführung zweier Tatsacheninstanzen für das Tatopfer mit unzumutbaren Belastungen verbunden wäre (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 95, 357; OLG Düsseldorf, StV 1997, S. 13; vgl. auch BGH, StV 1995, S. 620).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    Hierbei muss es insbesondere die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 ; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und gegebenenfalls auch auf die Entstehungsgeschichte der Norm eingehen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 92, 277 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    Es obliegt dem Gesetzgeber, das Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auszufüllen und damit die fundamentalen Regeln über die sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit der Gerichte und ihrer Spruchkörper selbst aufzustellen (vgl. BVerfGE 19, 52 ; 95, 322 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    Das Gericht muss nicht nur darlegen, dass seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm abhängt, sondern auch seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit dieser Norm näher begründen und sich dabei jedenfalls mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinander setzen (vgl. BVerfGE 86, 52, 71 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
    Hierbei muss es insbesondere die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 ; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und gegebenenfalls auch auf die Entstehungsgeschichte der Norm eingehen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 92, 277 ).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 416/95

    Revisionsgericht - Verfahrensvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen -

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • OLG Düsseldorf, 13.09.1996 - 2 Ws 355/96
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Die Revisionsgerichte knüpfen an dieses Anliegen auch bei der Frage der Notwendigkeit der Aufhebung und Zurückweisung an (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5; zur verfassungskonformen Auslegung unter Opferschutzgesichtspunkten siehe auch BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 27. Februar 2000 - 2 BvL 4/98).
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