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   BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71   

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BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 10a BayAGVwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 65
  • NJW 1973, 1683
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 44/71
    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Dem Kläger des Ausgangsverfahrens Nr. 1164/71 (2 BvL 44/71) wurde vom Landratsamt Berchtesgaden ein Anbau an sein Wohnhaus entsprechend den vorgelegten Bauplänen genehmigt.

    Die Kläger des Ausgangsverfahrens in der Sache 2 BvL 43/71 erstreben die Genehmigung zur Auflassung eines Grundstückes gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG; das Ausgangsverfahren zu 2 BvL 44/71 betrifft einen Antrag auf (Nach)genehmigung eines vom ursprünglich genehmigten Bauplan abweichenden Aufbaus auf ein Wohnhaus nach Art. 91 der Bayerischen Bauordnung ( BayBO ) in Verbindung mit § 35 BBauG.

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 76.63

    Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    1. a) Der Bundesgesetzgeber war zur Einführung des Widerspruchsverfahrens als eines Vorverfahrens vor Erhebung der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in § 68 VwGO gemäß Art. 74 Nr. 1 - ("das gerichtliche Verfahren") - zuständig, da es die Voraussetzung für ein Sachurteil im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist (BVerwGE 17, 246 [248]).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Aber auch für den Fall, daß das Gericht die Klagen aus materiellen Gründen abweist, wäre die Gültigkeit des Art. 10 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayAGVwGO entscheidungserheblich: denn eine Entscheidung, die eine Klage wegen Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung - hier des vorangegangenen Widerspruchsverfahrens - als unzulässig abweist, hat einen anderen Inhalt als eine Entscheidung, die die Klage für unbegründet hält (BVerfGE 22, 106 [109]; 19, 330 [336]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Die Gewährleistung des Rechtswegs schließt nicht aus, daß seine Beschreitung in den Prozeßordnungen von der Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen abhängig gemacht wird (BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Aber auch für den Fall, daß das Gericht die Klagen aus materiellen Gründen abweist, wäre die Gültigkeit des Art. 10 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayAGVwGO entscheidungserheblich: denn eine Entscheidung, die eine Klage wegen Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung - hier des vorangegangenen Widerspruchsverfahrens - als unzulässig abweist, hat einen anderen Inhalt als eine Entscheidung, die die Klage für unbegründet hält (BVerfGE 22, 106 [109]; 19, 330 [336]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Die Gewährleistung des Rechtswegs schließt nicht aus, daß seine Beschreitung in den Prozeßordnungen von der Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen abhängig gemacht wird (BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 2 BvL 8/70

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Übertragung der

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 24/63

    Verfassungswidrigkeit des § 17 Abs. 1 S. 1 AGVwGO Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Raum bleibt den Ländern im Übrigen selbst bei umfassender Regelung der Materie durch den Bund nach Maßgabe der im Bundesgesetz vorgesehenen Regelungsvorbehalte zugunsten des Landesgesetzgebers ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 83, Seiten 24; BVerfG , BVerfGE 35, Seiten 65 ff. ), im Bereich des bürgerlichen Rechts also derjenigen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 78, Seiten 132 ff. ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auch Landesgesetze können solche Ausnahmeregelungen enthalten (BVerfGE 35, 65 [73]).
  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Nach dem Regelungsvorbehalt des § 36g Abs. 7 EEG 2017 sollte dieser bewusste Verzicht ergänzende landesgesetzliche Regelungen aber gerade nicht ausschließen (vgl. BVerfGE 35, 65 ; 132, 372 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 44/71   

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https://dejure.org/1973,6017
BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 44/71 (https://dejure.org/1973,6017)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1973 - 2 BvL 44/71 (https://dejure.org/1973,6017)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1973 - 2 BvL 44/71 (https://dejure.org/1973,6017)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 09.06.2021 - 8 C 32.20

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus Taxikonzessionen bei Unzuverlässigkeit

    Dass die Vorschrift auch zur Abweichung von spezialgesetzlich angeordneten Verpflichtungen zur Durchführung eines Vorverfahrens ermächtigen soll, ist der Gesetzesbegründung dagegen nicht zu entnehmen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71 - BVerfGE 35, 65 ).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Dem Kläger des Ausgangsverfahrens Nr. 1164/71 (2 BvL 44/71) wurde vom Landratsamt Berchtesgaden ein Anbau an sein Wohnhaus entsprechend den vorgelegten Bauplänen genehmigt.

    Die Kläger des Ausgangsverfahrens in der Sache 2 BvL 43/71 erstreben die Genehmigung zur Auflassung eines Grundstückes gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG; das Ausgangsverfahren zu 2 BvL 44/71 betrifft einen Antrag auf (Nach)genehmigung eines vom ursprünglich genehmigten Bauplan abweichenden Aufbaus auf ein Wohnhaus nach Art. 91 der Bayerischen Bauordnung ( BayBO ) in Verbindung mit § 35 BBauG.

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