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   BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03   

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BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03 (https://dejure.org/2008,7355)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.2008 - 2 BvL 5/03 (https://dejure.org/2008,7355)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 2008 - 2 BvL 5/03 (https://dejure.org/2008,7355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels hinreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Rechtsfrage unzulässige konkrete Normenkontrolle bezüglich der Vereinbarkeit von § 3 Abs 1 S 2 SpielbkG ND 1973 mit Art 20 Abs 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Erhebung einer gegenüber der gesetzlichen Spielbankabgabe erhöhten Spielbankabgabe mit rechtsstaatlichen Grundsätzen; Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ergänzung abgaberechtlicher Vorschriften für ...

  • Judicialis

    NSpielbG 2002 § 2 Abs. 1; ; NSpielbG 2002 § 5; ; NSpielbG 1973 § 3 Abs. 1 Satz 1; ; NSpielbG 1973 § 3 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81a; ; VwVfG § 59 Abs. 1; ; BGB § 134; ; FGO § 126 Abs. 5; ; AO § 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NSpielbankG § 3 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Vereinbarkeit der Erhebung einer gegenüber der gesetzlichen Spielbankabgabe erhöhten Spielbankabgabe mit rechtsstaatlichen Grundsätzen mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Frage

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer höheren (zusätzlichen) Spielbankabgabe in Niedersachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Zwar möge die Möglichkeit der Versteigerung einer Spielbankerlaubnis (vgl. BVerfGE 102, 197 ) darauf hindeuten, dass zur Erreichung des vom Gesetzgeber angestrebten Abschöpfungsmaßes mit dem Konzessionsinhaber konsentierte Regelungen sachgerecht sein könnten.

    Der Spielbankenbetreiberin stehe grundsätzlich, wie in BVerfGE 102, 197 (212) bestätigt worden sei, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG zur Seite.

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Das Gericht muss sich mit der Rechtslage auseinandersetzen, die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten der Norm eingehen, soweit diese für deren Verfassungsmäßigkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 79, 245 ; 86, 71 ; 97, 49 ).

    Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen darstellen, wobei sich das Gericht jedenfalls mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen hat (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ; 94, 315 ).

  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 3 K 264/95

    Vereinbarkeit des Niedersächsischen Gesetzes zur Ergänzung abgaberechtlicher

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. Mai 2003 - 3 K 264/95 -.

    4. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Unzulässigkeit der erwähnten Vorlage festgestellt hatte (vgl. BVerfGK 1, 124 ff.), setzte das Finanzgericht den Rechtsstreit erneut gemäß Art. 100 Abs. 1 GG aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die im Rubrum wiedergegebenen Fragen zur Entscheidung vor (vgl. im einzelnen EFG 2004, S. 445 ff.).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Ein Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der Norm überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).

    Das Gericht muss sich mit der Rechtslage auseinandersetzen, die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten der Norm eingehen, soweit diese für deren Verfassungsmäßigkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 79, 245 ; 86, 71 ; 97, 49 ).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Das Finanzgericht verkenne aber, dass spätestens seit der Entscheidung zur Berufsausbildungsabgabe (BVerfGE 55, 274 ) und der Investitionshilfeabgabe (BVerfGE 67, 256 ) davon auszugehen sei, dass ein verfassungsrechtlicher Steuerbegriff zwar an die gesetzliche Definition der Steuer anknüpfe, darüber hinaus aber dem Funktionszusammenhang der bundesstaatlichen Finanzverfassung ebenso Rechnung tragen müsse wie der Notwendigkeit, dass die Steuer in der modernen Industriegesellschaft zwangsläufig auch zum zentralen Lenkungsinstrument aktiver staatlicher Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik geworden sei und damit der Zweck, Einkünfte für die Bestreitung allgemeiner Staatsaufgaben zu erzielen, sogar als Nebenzweck nicht selten in den Hintergrund trete.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Das Finanzgericht verkenne aber, dass spätestens seit der Entscheidung zur Berufsausbildungsabgabe (BVerfGE 55, 274 ) und der Investitionshilfeabgabe (BVerfGE 67, 256 ) davon auszugehen sei, dass ein verfassungsrechtlicher Steuerbegriff zwar an die gesetzliche Definition der Steuer anknüpfe, darüber hinaus aber dem Funktionszusammenhang der bundesstaatlichen Finanzverfassung ebenso Rechnung tragen müsse wie der Notwendigkeit, dass die Steuer in der modernen Industriegesellschaft zwangsläufig auch zum zentralen Lenkungsinstrument aktiver staatlicher Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik geworden sei und damit der Zweck, Einkünfte für die Bestreitung allgemeiner Staatsaufgaben zu erzielen, sogar als Nebenzweck nicht selten in den Hintergrund trete.
  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/93

    Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg -

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Der Bundesfinanzhof teilte diese Auffassung nicht, hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies die Sache zurück (Urteil vom 8. März 1995 - II R 23/93 - siehe auch BFHE 177, 276 ).
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Das Gericht muss sich mit der Rechtslage auseinandersetzen, die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten der Norm eingehen, soweit diese für deren Verfassungsmäßigkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 79, 245 ; 86, 71 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Ein Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der Norm überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
    Ein Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der Norm überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).
  • BFH, 08.03.1995 - II R 23/93
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer höheren

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 08.09.2008 - 2 BvL 6/03

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer

    Insoweit spielen die - vom Finanzgericht allein unter dem Aspekt eines unredlichen Verhaltens erörterten und nicht näher aufgeklärten - Umstände des Abschlusses des Konzessionsvertrags und seine Bestimmungen (vgl. insbes. § 4 Abs. 4 Satz 1; siehe in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2008 - 2 BvL 5/03 -) ebenso eine Rolle wie die Besonderheiten des Spielbankenrechts.
  • VG Aachen, 07.09.2012 - 7 K 102/11

    Keine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Beamtinnen ab dem 40.

    Auch ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 oder Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes ist nicht gegeben, wie sich u.a. aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 - 2 BvL 5/03 - zu § 27 a SGB V ergibt.

    vgl. zu Art. 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1: BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 BvL 5/03 - sowie unter Verweis hierauf: VG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2011 - 2 K 2516/10 -, juris; VG München, Urteil vom 4. April 2006 - M 5 K 05.5933 -, juris; vgl. in Bezug auf die Vorgängerregelung des § 8 Abs. 4 BVO NRW zum weiten Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers: OVG NRW, Urteil vom 12. November 2007 - 1 A 2537/06 -, Rn. 65 ff., juris.

  • VG Düsseldorf, 15.03.2011 - 2 K 2516/10

    Die Vorschrift des § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BVO NRW, die Aufwendungen für

    vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 BvL 5/03 -, a.a.O., Rn. 37, wonach die künstliche Befruchtung nur in 18 von 100 Behandlungen zur Geburt eines Kindes führt.
  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 3 K 264/95
    des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvL 5/03.
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