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   BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60   

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https://dejure.org/1962,363
BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60 (https://dejure.org/1962,363)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.1962 - 2 BvL 5/60 (https://dejure.org/1962,363)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 1962 - 2 BvL 5/60 (https://dejure.org/1962,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG - Verfolgung von Dienstvergehen von Beamten im Rahmen des G131

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 105
  • NJW 1963, 900
  • DVBl 1963, 683
  • DÖV 1963, 706
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60
    a) Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 bzw. mit der Amtsentfernung im Wege der Entnazifizierung erloschen (BVerfGE 3, 58 (133); 6, 132 (134 ff., 204 f.)).

    Das Grundgesetz hat den Bundesgesetzgeber in Artikel 131 beauftragt, die Rechtsverhältnisse der betroffenen Personen, die nicht wieder in den aktiven öffentlichen Dienst - oder jedenfalls nicht in eine der früheren entsprechende Stellung - übernommen worden sind, konstitutiv neu zu regeln (vgl. BVerfGE 3, 58 (133 f.)).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60
    a) Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 bzw. mit der Amtsentfernung im Wege der Entnazifizierung erloschen (BVerfGE 3, 58 (133); 6, 132 (134 ff., 204 f.)).
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60
    Daraus hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 16. Oktober 1957 (BVerfGE 7, 129 (144 f.)) den Schluß gezogen, daß § 9 Abs. 1 Satz 1 G 131 jedenfalls insoweit, als er "Dienstvergehen" aus der Zeit vor Inkrafttreten des G 131 betrifft, die von Beamten zur Wiederverwendung und gleichgestellten Berufssoldaten begangen worden sind, kein Disziplinarverfahren im üblichen Sinne, sondern ein nachträgliches individuelles Ausleseverfahren anordnet.
  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60
    Hier muß es genügen, daß die Auffassung des vorlegenden Gerichts von der Nichtbindung der Gründe bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen und von der Fortdauer der Beamtenverhältnisse von anderen Gerichten (vgl. insbesondere BGHZ 13, 265 (271)) geteilt wird, um auszuschließen, daß seine Auffassung von der Entscheidungserheblichkeit als "offensichtlich unhaltbar" zu qualifizieren ist.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist

    Denn um derartige Konsequenzen zu vermeiden, ist schlicht ein rechtskonformes Verhalten erforderlich, sodass es sich bei einer unterstellten faktischen Verhaltenssteuerung lediglich um die Realisierung der spezialpräventiven Dimension des Disziplinarrechts handelte, das seinerseits als hergebrachter Grundsatz mit seiner grundrechtsverkürzenden Dimension anerkannt ist (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Es ist anerkannt, dass auch das Disziplinarrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

    Es ist anerkannt, dass auch das Disziplinarrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 39.97

    Bereinigung von SED-Unrecht

    Für den Bereich der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgricht bereits im Jahre 1953 entschieden, daß alle zum Deutschen Reich bestehenden unmittelbaren und mittelbaren Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 erloschen sind (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147 -, BVerfGE 3, 58 ; mit ausführlicher Stellungnahme zur Kritik bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1957 - 1 BvR 357/52 -, BVerfGE 6, 1-32 ; ebenso BVerfG, Beschluß vom 15. März 1961 - 2 BvL 8/60 -, BVerfGE 12, 264 ; BVerfG, Beschluß vom 13. November 1962 - 2 BvL 5/60 -, BVerfGE 15, 105 ; BVerfG, Beschluß vom 13. November 1962 - 2 BvL 4/60 -, BVerfGE 15, 80 ).
  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von

    Der Gesetzgeber kann nicht von vornherein durch den Gleichheitssatz gezwungen sein, nur das zu berücksichtigen, was in den beiden Lebensbereichen übereinstimmt; er darf vielmehr jeden Bereich im ganzen und in seiner eigenen inneren Gesetzlichkeit und Ordnung würdigen und danach entscheiden, ob die "gleichen" oder die "ungleichen" Elemente die jeweils wesentlichen sind (BVerfGE 9, 338, 349 ff; 15, 105, 120) [BVerfG 13.11.1962 - 2 BvL 5/60] .
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

    Es ist anerkannt, dass auch das Disziplinarrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ).
  • BFH, 12.02.1964 - II 197/61 U

    Steuerechtliche Behandlung einer Kreditvergabe durch einen "Doppelgesellschafter"

    Es hat also nicht selbst geprüft, ob die Voraussetzungen des § 4 KVStG von dem Finanzgericht zutreffend angenommen worden sind, da es nach seiner ständigen Rechtsprechung für die Frage, ob die verfassungsrechtliche Gültigkeit der zu prüfenden Norm entscheidungserheblich ist, auf die Ansicht des vorlegenden Gerichts ankommt, es sei denn, daß diese Ansicht offensichtlich unhaltbar wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 5/59 vom 7. Juli 1959, BVerfGE 10 S. 1 ff., 3; 2 BvL 5/60 vom 13. November 1962, BVerfGE 15 S. 105 ff., 111).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 197/64

    Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts - Maßgeblichkeit des

    Der erkennende Senat legt diesen in den tragenden Gründen der beiden Beschlüsse (vgl. hierzu den in BGHZ 13, 265, 277 [BGH 20.05.1954 - GSZ - 6/53] veröffentlichten Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen, ferner BVerfGE 15, 105, 111) [BVerfG 13.11.1962 - 2 BvL 5/60] vom Bundesverfassungsgericht niedergelegten Rechtsstandpunkt hinsichtlich der Überbesetzung von Spruchkörpern seiner Entscheidung zugrunde.
  • BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 79/71

    Erstattungsansprüche des Versicherungsträgers - Erlöschensfrist

    betreffenden Normenkomplexes gefunden werden° Die erschöpfende Behandlung eines Rechtsstoffs in einem Bundesgesetz schließt freilich in bezug auf die gleiche Rechtsmaterie eine Ergänzung oder Vervollständigung durch ein Landesgesetz aus(J Lücken sind aus den im Gesetz selbst enthaltenen Richtlinien durch Auslegung oder Rechtsfortbildung zu schließen° Andererseits bleibt aber zu untersuchen, wie weit der von dem Bundesgesetzgeber in Anspruch genommene Sachbereich geht° Dazu wird man gewiß jede Einzelregelung zählen, die dazu dient, das Gesetzesziel zu er- reichen oder den gleichmäßigen Einsatz der Mittel des Gesetzes zu verwirklichen° So ist es verständlich, daß auf disziplinarrechtlichen Gebiet bei Personen" die unter Art° 151 GG fallen, landesrechtliche Verjährungsvorschriften nicht Platz greifen (BVerfGE 15, 105, 115); diese Personen sollen in bezug auf ihre Rechte und Pflichten nicht unerschiedlich gestellt werden° Das gleiche hat aber nicht notwendig für die Abwicklung und Durchsetzbarkeit von Erstattungsansprüchen zu gelten, die dadurch entstehen" daß den betreffenden Personen Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden ist° Durch eine verschiedene Behandlung dieser Aus- und Nachwirkung der in 5 72 Abs° 11 G 151 getroffenen Regelung, die zudem nur das Innenverhältnis der beteiligten Verwaltungen betrifft" wird das Ganze des Gesetzes nicht gestört; im besonderen werden weder die Erfüllung seines Zweckes noch der einheitliche Einsatz seiner Mittel beeinträchtigt° Die V rstellung einer umspannenden und abgerundeten Gesetzgebung ist mit der Erwägung vereinbar, der Gesetzgeber habe es bei der Anordnung des Erstattungsanspruchs in 5 72 Abs° 11 G 151 bewenden lasseno Dagegen habe er die Antwort auf die Frage nach dem Erlöschen oder der Verjährung eines solchen Anspruchs den bereits bestehenden Gesetzen und damit auch dem Landesrecht überantwortet° Im übrigen scheidet hier der Gedanke" daß das Bestreben des Gesetzgebers nach "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" im Bundesgebiet (Art° 72 Abs° 2 Nr° 5 GG) behindert werden könnte") ohne weiteres aus° Erstattungsansprüche von Versicherungsträgern gegen den Staat 8.
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