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   BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67   

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https://dejure.org/1968,773
BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67 (https://dejure.org/1968,773)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1968 - 2 BvL 5/67 (https://dejure.org/1968,773)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1968 - 2 BvL 5/67 (https://dejure.org/1968,773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 bei Verordnungsermächtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67
    Auf die Frage, ob der nachkonstitutionelle Verordnunggeber § 18 UStDB 1938 in seinen Willen aufgenommen habe, komme es nicht an (BVerfGE 12, 341 (353)).

    Es gibt keinen Rechtssatz, der es verbietet, in einer Verordnung Vorschriften oder Teile einer Vorschrift unberührt zu lassen, wenn andere Vorschriften oder Teile von ihnen auf Grund einer neuen Ermächtigung geändert werden (BVerfGE 12, 341 (352 f.)).

    Die "Aufnahme in den Willen des Gesetzgebers" hat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bedeutung nur für die Frage der Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG und nur für formelle Gesetze (BVerfGE 12, 341 (353)).

    Die Aufnahme in den "Willen des Verordnunggebers" hätte nicht bewirken können, daß § 19 UStDB 1951 (= § 18 UStDB 1938) seine ursprünglichen reichsrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen verlor und ihm eine neue Ermächtigung unterschoben wurde (BVerfGE 12, 341 (353)).

  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67
    Gegenstand der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur Gesetze im formellen Sinn sein (BVerfGE 17, 208 (209 f.) mit weiteren Nachweisen), und auch sie nur insoweit, als sie nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes verkündet worden sind (BVerfGE 18, 216 (219 f.) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67
    Die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß seine Entscheidung von der Gültigkeit der nachkonstitutionellen Ermächtigungsnorm in § 18 Abs. 1 Ziff. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1951 abhänge, ist offensichtlich unhaltbar und deshalb für das Bundesverfassungsgericht nicht bindend (BVerfGE 18, 274 (280 f.) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 23.02.1965 - 2 BvL 19/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Nr. 3 StVG

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67
    Die einem Bundesminister erteilte Ermächtigung zur Bekanntmachung von Rechtsnormen begründet keinerlei Rechtsetzungsbefugnis; ihre Ausübung verändert die Rechtslage nicht (BVerfGE 18, 389 (391)).
  • BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 1/64

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67
    Gegenstand der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur Gesetze im formellen Sinn sein (BVerfGE 17, 208 (209 f.) mit weiteren Nachweisen), und auch sie nur insoweit, als sie nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes verkündet worden sind (BVerfGE 18, 216 (219 f.) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Die Erste Hessische Verordnung über die Zweckentfremdung von Wohnraum vom 25. Januar 1972 (GVBl. I S. 19) in die Vorlage wegen ihrer Entscheidungserheblichkeit für das Ausgangsverfahren einzubeziehen, verbietet sich, weil sich die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG nur auf formelle Gesetze bezieht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 23, 276 [286] mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Das Gericht ist anders als bei formellen Gesetzen (s Art. 100 Abs. 1 GG) auch berechtigt, die Rechtswirkungen dieses Verstoßes gegen das höherrangige Recht festzustellen und den Einzelfall danach unmittelbar zu entscheiden (s BVerfGE 1, 184, 189 ff, 201; 17, 208, 210; 23, 276, 286).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 38/66

    Nichtbeamteter Notar - Gebühren aus dem Notariat - Umsatzsteuerpflicht

    Auch in dem Beschluß des BVerfG 2 BvL 5/67 vom 7. Mai 1968 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 23 S. 276 -- BVerfGE 23, 276 --) wird wiederholt von "freiberuflichen Notaren" gesprochen.

    Diese Vorschriften waren -- wie das BVerfG im o. a. Beschluß 2 BvL 5/67 vom 7. Mai 1968 bestätigt hat -- ausreichende Ermächtigungsgrundlagen.

    Eine Aufnahme der gesamten Regelung des § 18 UStDB 1938 in den Willen des nachkonstitutionellen Verordnungsgebers kann in diesem Vorgang schon deshalb nicht liegen, weil gemäß § 18 Abs. 1 UStG 1951 nur die Bundesregierung, nicht dagegen der BdF zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt war (Beschluß des BVerfG 2 BvL 5/67 vom 7. Mai 1968, a. a. O.).

    Die Frage, ob § 19 UStDB 1951 wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 3 UStG 1934 gesetzwidrig oder wegen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 oder andere Vorschriften des GG verfassungswidrig ist, kann dem BVerfG im Verfahren der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG nicht zur Entscheidung vorgelegt werden (Beschluß des BVerfG 2 BvL 5/67 vom 7. Mai 1968, BVerfGE 23, 276).

  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 3/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Einbeziehung der Berufsgruppe der

    Der Senat ist anders als bei formellen Gesetzen (Art. 100 Abs. 1 GG) auch berechtigt, die Rechtswirkungen dieses Verstoßes gegen das höherrangige Recht festzustellen und den Einzelfall danach unmittelbar zu entscheiden (s BVerfG Urteil vom 20.3.1952 - 1 BvL 12/51 ua - BVerfGE 1, 184, 189 ff, 201; BVerfG Beschluss vom 4.2.1964 - 2 BvL 26/63 - BVerfGE 17, 208, 210; BVerfG Beschluss vom 7.5.1968 - 2 BvL 5/67 - BVerfGE 23, 276, 286; vgl auch BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - juris RdNr 30) .
  • BFH, 24.10.1984 - I R 158/81

    Begriffsdefinition "Staatlich" - Lotterieunternehmen - Staatsaufsicht

    Soweit in diesem Satz die Worte "Deutsche Reichslotterie" durch "staatliche Lotterie" ersetzt wurden, ist dies nicht als Rechtsetzung, sondern als Anpassung des Wortlauts an das neue Verfassungsrecht zu verstehen (vgl. BVerfG-Beschluß vom 7. Mai 1968 2 BvL 5/67, BVerfGE 23, 276, 284 f.).
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