Rechtsprechung
BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Bundesverfassungsgericht
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE aF verfassungswidrig und nichtig - Rechtfertigung der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben in ihrer konkreten Höhe setzt hinreichende Erkennbarkeit des Gebührenzwecks voraus
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 104 GG, Art 104 ff GG
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE aF verfassungswidrig und nichtig - Rechtfertigung der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben in ihrer konkreten Höhe setzt hinreichende Erkennbarkeit des Gebührenzwecks voraus - hier: lediglich ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 104 GG, Art 104 ff GG
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE aF verfassungswidrig und nichtig - Rechtfertigung der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben in ihrer konkreten Höhe setzt hinreichende Erkennbarkeit des Gebührenzwecks voraus - hier: lediglich ... - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Art. II § 3 HStrG 96 des Landes Berlin im Hinblick auf die Erhebung von 100 DM für jede Rückmeldung; Anspruch eines Studierenden in Berlin auf Rückzahlung von Rückmeldegebühren wegen Verfassungswidrigkeit des zugrunde liegenden Gesetzes
- rewis.io
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE aF verfassungswidrig und nichtig - Rechtfertigung der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben in ihrer konkreten Höhe setzt hinreichende Erkennbarkeit des Gebührenzwecks voraus - hier: lediglich ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HStrG Art. II § 3 96
Verfassungsmäßigkeit des Art. II § 3 HStrG 96 des Landes Berlin im Hinblick auf die Erhebung von 100 DM für jede Rückmeldung; Anspruch eines Studierenden in Berlin auf Rückzahlung von Rückmeldegebühren wegen Verfassungswidrigkeit des zugrunde liegenden Gesetzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- zeit.de (Pressebericht, 29.11.2012)
Berliner Studenten zahlten jahrelang zu Unrecht Gebühren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Rückmeldegebühr an den Berliner Hochschulen
- lto.de (Kurzinformation)
Zu früherem Hochschulgesetz - Rückmeldegebühr von 100 DM verfassungswidrig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rückmeldegebühr von 100 DM pro Semester nach dem früheren Berliner Hochschulgesetz verfassungswidrig
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Rückmeldegebühr des Berliner Hochschulgesetzes verfassungswidrig
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Rückmeldegebühr des Berliner Hochschulgesetzes verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
100 DM Rückmeldegebühr pro Semester nach früherem Berliner Hochschulgesetz verfassungswidrig - Gebührenregelung darf nicht im groben Missverhältnis zu verfolgten legitimen Gebührenzwecken stehen
Sonstiges (2)
- zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 22.05.2013)
Rechtswidrige Gebühren: 77.000 Studenten fordern Geld zurück
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Berlin - 12 R 446.96
- VG Berlin - 8 B 3.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 5 B 8.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 5 B 9.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 8 B 2.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 8 B 3.04
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06
Papierfundstellen
- BVerfGE 132, 334
- NVwZ 2013, 638
- DÖV 2013, 198
Wird zitiert von ... (163) Neu Zitiert selbst (40)
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 zur baden-württembergischen Rückmeldegebühr (BVerfGE 108, 1) wurden die gebührenbezogenen Regelungen in § 2 BerlHG durch Art. 11 Nr. 2 Buchstabe d) des Gesetzes zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes und zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 2. Dezember 2004 (GVBl S. 484 , gemäß Art. IV des Gesetzes in Kraft getreten am 15. Dezember 2004) wie folgt neu gefasst:.Es kann offen bleiben, ob das Land Berlin mit der Bemessung der Rückmeldegebühr bereits die ihm für die Regelung einer solchen Gebühr zustehende Gesetzgebungskompetenz überschritten hat (vgl. BVerfGE 108, 1 ; gegen eine kompetenzielle Bedeutung überhöhter Abgabenbemessung bei Steuern BVerfGE 123, 1 ).
Dies gilt für die Abgabenerhebung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach (vgl. BVerfGE 108, 1 ; BVerfGE 110, 370 ).
a) Die finanzverfassungsrechtliche Verteilung der steuerbezogenen Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenzen verlöre ihren Sinn und ihre auch den Bürger schützende Funktion, wenn nichtsteuerliche Abgaben beliebig unter Umgehung dieser Verteilungsregeln begründet werden könnten (vgl. BVerfGE 78, 249 ; 93, 319 ; 108, 1 ).
Die Gleichheit der Abgabenbelastung wäre nicht gewahrt, wenn Einzelne daneben ohne besondere, die Abgabenerhebung - auch der Höhe nach - rechtfertigende Sachgründe zusätzlich herangezogen werden könnten (vgl. BVerfGE 108, 1 ).
b) Gebühren sind als öffentlichrechtliche Geldleistungen, die in Anknüpfung an eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung erhoben werden, um deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 50, 217 ; 91, 207 ; 108, 1 ; 110, 370 ), dem Grunde nach durch ihre Ausgleichsfunktiongerechtfertigt (vgl. BVerfGE 108, 186 ).
Als sachliche Gründe, die die Bemessung der Gebühr rechtfertigen können, sind neben dem Zweck der Kostendeckung auch Zwecke des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke anerkannt (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 107, 133 ; 108, 1 , m.w.N.).
Nur Gebührenzwecke, die von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen werden, sind geeignet, die jeweilige Gebührenbemessung sachlich zu rechtfertigen (BVerfGE 108, 1 ).
An dem erkennbaren Inhalt getroffener Regelungen muss der Gesetzgeber sich festhalten lassen und der Gesetzesvollzug sich ausrichten können, denn Rechtsnormen dürfen nicht zum Mittel der Desinformation über das politisch Entschiedene und zu Verantwortende werden ("Normenwahrheit", vgl. BVerfGE 107, 218 ; 108, 1 ; 114, 196 ; 114, 303 ; 118, 277 ).
Wählt der Gesetzgeber einen im Wortlaut eng begrenzten Gebührentatbestand, kann daher nicht geltend gemacht werden, er habe noch weitere, ungenannte Gebührenzwecke verfolgt (vgl. BVerfGE 108, 1 ).
Die Erkennbarkeit der gesetzgeberischen Entscheidung über die verfolgten Gebührenzwecke ist darüber hinaus Voraussetzung dafür, dass unterschiedliche Gebührenregelungen im Sinne der Vermeidung einer mehrfachen Belastung der Gebührenschuldner für dieselbe Leistung oder denselben Vorteil aufeinander abgestimmt werden können (vgl. BVerfGE 108, 1 ).
Eine Gebührenregelung ist jedoch dann als sachlich nicht gerechtfertigt zu beanstanden, wenn sie in einem groben Missverhältnis zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. BVerfGE 108, 1 ; BVerwGE 115, 32 ).
Der mit der Abgabenerhebung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 20, 271 ; 28, 66 ) ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig(vgl. BVerfGE 83, 363 ) und läuft der Begrenzungs- und Schutzfunktion der grundgesetzlichen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 , m.w.N.) sowie dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 115, 381 ) zuwider.
a)aa) Der vom Oberverwaltungsgericht eingehend begründeten Auslegung, nach der § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F. keine einheitliche Mischgebühr für die Fälle der Immatrikulation und Rückmeldung, sondern zwei selbständige, an unterschiedliche Verwaltungsleistungen geknüpfte Gebührentatbestände normiert (vgl. BVerfGE 108, 1 ) und die vorgesehene Rückmeldegebühr allein dem Zweck der Deckung der Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldungen dient, ist zu folgen.
(6) Soweit das Abgeordnetenhaus und der Senat von Berlin sich in ihrer Stellungnahme auf den besonderen Zeitdruck berufen, unter dem der Haushaltsstrukturgesetzgeber gestanden habe, kann dies weder das Erfordernis einer normenklaren Bestimmung des Gebührenzwecks (vgl. BVerfGE 108, 1 , m.w.N.) außer Kraft setzen noch dazu führen, dass dem Gesetzgeber im Wege der historischen Auslegung Willensinhalte zugeschrieben werden, die möglicherweise das Verhalten einzelner Akteure bestimmt, im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren aber keinerlei Ausdruck gefunden haben und im Gegensatz zur Begründung der Gesetzesvorlage stehen.
Der Vergleich mit in anderen Ländern angestellten Berechnungen der Durchschnittskosten für die Bearbeitung einer Rückmeldung (s. etwa für Baden-Württemberg Mitte der 90er Jahre: 8,33 DM, vgl. BVerfGE 108, 1 , m.w.N.;… für Mecklenburg-Vorpommern: 10 Euro, vgl. Siewecke, LKV 2007, S. 404 ) bestätigt vielmehr, dass der vom vorlegenden Gericht bezogen auf das Wintersemester 1996/97 für Berlin ermittelte Wert jedenfalls nicht zu niedrig angesetzt ist.
Das festgestellte grobe Missverhältnis zwischen Gebührenzweck und Gebührenhöhe bleibt für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Rückmeldegebührenregelung des § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F. nicht deshalb folgenlos, weil der Berliner Gesetzgeber sich beim Erlass der Norm nicht an dem erst im Jahr 2003 ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 zur baden-württembergischen Rückmeldegebühr (BVerfGE 108, 1) orientieren konnte.
Eine auf den sachlich nicht gerechtfertigten Anteil des Gebührensatzes beschränkte Teilnichtigerklärung scheidet mit Rücksicht auf die weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Gebührentatbestandes aus (vgl. BVerfGE 108, 1 ).
Eine vom gesetzlichen Regelfall des § 78 Satz 1 BVerfGG abweichende bloße Unvereinbarerklärung (vgl. § 31 Abs. 2 Satz 3, § 79 Abs. 1 BVerfGG) scheidet hier, wie im Fall der baden-württembergischen Rückmeldegebühr (vgl. BVerfGE 108, 1 ), aus.
Dies gibt jedoch keinen Anlass, im Hinblick auf bestehende Rückforderungsansprüche von der Regelfolge der Nichtigkeit ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der Wahrung einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 108, 1 ; 117, 1 ; 120, 125 ) abzusehen.
Zudem ist es auch im vorliegenden Fall Folge der freien gesetzgeberischen Entscheidung, die Fälligkeit der Gebühr nicht an einen der Bestandskraft fähigen Gebührenbescheid zu binden (§ 2 Abs. 8 Satz 2, § 9 Abs. 2 Satz 2 und § 15 Satz 3 Nr. 3 BerlHG a.F.), dass dem Land Berlin das "Rückabwicklungsverbot" des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG für nicht mehr anfechtbare Entscheidungen nicht zugutekommt (vgl. BVerfGE 108, 1 ).
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
b) Gebühren sind als öffentlichrechtliche Geldleistungen, die in Anknüpfung an eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung erhoben werden, um deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 50, 217 ; 91, 207 ; 108, 1 ; 110, 370 ), dem Grunde nach durch ihre Ausgleichsfunktiongerechtfertigt (vgl. BVerfGE 108, 186 ).Als sachliche Gründe, die die Bemessung der Gebühr rechtfertigen können, sind neben dem Zweck der Kostendeckung auch Zwecke des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke anerkannt (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 107, 133 ; 108, 1 , m.w.N.).
Der mit der Abgabenerhebung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 20, 271 ; 28, 66 ) ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig(vgl. BVerfGE 83, 363 ) und läuft der Begrenzungs- und Schutzfunktion der grundgesetzlichen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 , m.w.N.) sowie dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 115, 381 ) zuwider.
Dass Gebühren durch einen besonderen Sachzweck gerechtfertigt sein und sich von der voraussetzungslosgeschuldeten Steuer durch die Funktion des Ausgleichs des mit einer öffentlichen Leistung empfangenen besonderen Vorteils unterscheiden müssen, stand bereits vor diesem Urteil fest (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 93, 319 ; s. außerdem BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1984 - 3 B 87/82 -, juris).
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
a) Die finanzverfassungsrechtliche Verteilung der steuerbezogenen Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenzen verlöre ihren Sinn und ihre auch den Bürger schützende Funktion, wenn nichtsteuerliche Abgaben beliebig unter Umgehung dieser Verteilungsregeln begründet werden könnten (vgl. BVerfGE 78, 249 ; 93, 319 ; 108, 1 ).Dass Gebühren durch einen besonderen Sachzweck gerechtfertigt sein und sich von der voraussetzungslosgeschuldeten Steuer durch die Funktion des Ausgleichs des mit einer öffentlichen Leistung empfangenen besonderen Vorteils unterscheiden müssen, stand bereits vor diesem Urteil fest (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 93, 319 ; s. außerdem BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1984 - 3 B 87/82 -, juris).
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Als sachliche Gründe, die die Bemessung der Gebühr rechtfertigen können, sind neben dem Zweck der Kostendeckung auch Zwecke des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke anerkannt (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 107, 133 ; 108, 1 , m.w.N.).Der mit der Abgabenerhebung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 20, 271 ; 28, 66 ) ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig(vgl. BVerfGE 83, 363 ) und läuft der Begrenzungs- und Schutzfunktion der grundgesetzlichen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 , m.w.N.) sowie dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 115, 381 ) zuwider.
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Dies gilt für die Abgabenerhebung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach (vgl. BVerfGE 108, 1 ; BVerfGE 110, 370 ).b) Gebühren sind als öffentlichrechtliche Geldleistungen, die in Anknüpfung an eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung erhoben werden, um deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 50, 217 ; 91, 207 ; 108, 1 ; 110, 370 ), dem Grunde nach durch ihre Ausgleichsfunktiongerechtfertigt (vgl. BVerfGE 108, 186 ).
- BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07
Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben bedarf mit Blick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) und zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (Art. 3 Abs. 1 GG) einer über den Zweck der Einnahmeerzielunghinausgehenden besonderen sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 124, 235 , stRspr).Der mit der Abgabenerhebung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 20, 271 ; 28, 66 ) ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig(vgl. BVerfGE 83, 363 ) und läuft der Begrenzungs- und Schutzfunktion der grundgesetzlichen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 , m.w.N.) sowie dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 115, 381 ) zuwider.
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Soweit § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F. für nichtig erklärt wird, gilt dies rückwirkend vom Zeitpunkt des ersten Inkrafttretens an (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 7, 377 ; 8, 51 ). - BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Soweit § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F. für nichtig erklärt wird, gilt dies rückwirkend vom Zeitpunkt des ersten Inkrafttretens an (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 7, 377 ; 8, 51 ). - BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 489/65
Auszug aus BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Der mit der Abgabenerhebung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 20, 271 ; 28, 66 ) ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig(vgl. BVerfGE 83, 363 ) und läuft der Begrenzungs- und Schutzfunktion der grundgesetzlichen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 , m.w.N.) sowie dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 115, 381 ) zuwider. - BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
- BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84
Krankenhausumlage
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des …
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93
Dienstbeschädigtenrente
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02
Stufe
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99
Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf …
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BVerwG, 06.02.1984 - 3 B 87.82
Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung zum Geflügelfleischhygienegesetz - …
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
Postgebühren
- BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64
Bundesrecht in Berlin
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
- BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 13.03
Rückmeldegebühren nach dem Berliner Hochschulgesetz
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Eine zunächst verfassungskonforme Regelung kann danach verfassungswidrig werden, sofern der Gesetzgeber dem nicht durch Nachbesserung entgegenwirkt (vgl. BVerfGE 132, 334 ; 143, 216 ; 150, 1 ; vgl. dazu schon BVerfGE 68, 287 ).aa) Eine auf den sachlich nicht gerechtfertigten Anteil des Zinssatzes beschränkte Teilunvereinbarkeitserklärung scheidet mit Rücksicht auf die weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bestimmung des Zinssatzes aus (vgl. dazu BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ).
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Dabei ist keine ausdrückliche Bezugnahme auf die Leistung im Abgabentatbestand erforderlich, sondern es genügt, dass - erforderlichenfalls im Wege der Auslegung - erkennbar ist, für welche öffentliche Leistung die Abgabe erhoben wird und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Abgabenbemessung verfolgt (vgl. auch BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ; 137, 1 ; 144, 369 ).b) Aus dem Gleichheitssatz folgt für das Abgabenrecht der Grundsatz der Belastungsgleichheit (vgl. für nichtsteuerliche Abgaben BVerfGE 124, 235 ; 132, 334 ; 137, 1 ; für Steuern BVerfGE 138, 136 ;… 139, 1 , BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 96).
Neben dieser steuerlichen Inanspruchnahme bedürfen nichtsteuerliche Abgaben, die den Einzelnen zu einer weiteren Finanzleistung heranziehen, zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen eines über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrundes (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 ; 132, 334 ; 137, 1 ; 144, 369 ; stRspr).
Eine Vorzugslast ist aber erst dann als sachlich nicht gerechtfertigt zu beanstanden und läuft dem Gleichheitsgrundsatz zuwider, wenn sie in einem groben Missverhältnis zu den verfolgten legitimen Abgabenzwecken steht (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 83, 363 ; 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ).
Dabei ist in der Regel ein Beitragsschuldner zur Deckung gleicher Kosten einer Leistung oder zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach heranzuziehen (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ).
c) Neben den Zwecken des Vorteilsausgleichs und der Kostendeckung können auch Zwecke der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke die Bemessung einer Vorzugslast rechtfertigen (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 107, 133 ; 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ; stRspr).
Demgegenüber wäre bei einer rückwirkenden (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 7, 377 ; 8, 51 ; 132, 334 ; 144, 369 ) Nichtigkeit der Normen die nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich geforderte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet, wenn die als verfassungswidrig anzusehende Regelung nicht mehr angewendet werden dürfte und Beitragsschuldnern die Möglichkeit der Rückforderung bereits geleisteter Beiträge eröffnet wäre (dazu vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren des Landes Brandenburg verfassungswidrig
Die von der zuständigen Ministerin beschriebene "Anlehnung" des Landes Brandenburg an die Vorgehensweise in Berlin zeige vielmehr die Zwangsläufigkeit der vom vorlegenden Gericht vertretenen Auslegung: Da das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 6. November 2012 (BVerfGE 132, 334) die Auslegung der wortgleichen Vorschrift in § 2 Abs. 8 Satz 2 Halbsatz 1 BerlHG a.F. durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt habe, wonach es sich bei der Rückmeldegebühr um eine Gegenleistung ausschließlich für die mit der Rückmeldung verbundene Verwaltungsleistung handle, führte eine andere Auslegung derselben Regelung in § 30 Abs. 1a Satz 1 Halbsatz 1 BbgHG a.F. zu dem befremdlichen Ergebnis, dass für ein und dieselbe Gebührenvorschrift in zwei Ländern unterschiedliche Maßstäbe gälten.Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2012 (BVerfGE 132, 334) sei ein "grobes Missverhältnis" schon dann anzunehmen, wenn die Gebührenbemessung "ganz überwiegend" nicht durch die Höhe der speziellen Verwaltungskosten gerechtfertigt sei, wenn also der nicht durch zu deckende Kosten gerechtfertigte Anteil der Gebührenbemessung offenkundig größer sei als ihr kostenlegitimierter Anteil.
Insbesondere ergäben sich im Vergleich mit der Regelung des § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F., über die der Zweite Senat bereits mit Beschluss vom 6. November 2012 (BVerfGE 132, 334) entschieden habe, erhebliche Unterschiede.
Die Kläger der Ausgangsverfahren zu 2 BvL 2/14, 2 BvL 3/14 und 2 BvL 5/14 stimmen unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtlichen Maßstäbe der Gebührenerhebung aus dem Urteil vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) und dem Beschluss vom 6. November 2012 (BVerfGE 132, 334) dem vorlegenden Gericht darin zu, dass es sich bei der Abgabe nach § 30 Abs. 1a Satz 1 BbgHG a.F. um eine Verwaltungsgebühr handle, die weder Steuer noch Beitrag sei und daher aus Anlass einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung erhoben werde, um deren Kosten zu decken.
Die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung vorgelegten gesetzlichen Regelung sowie die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von ihrer Verfassungswidrigkeit sind in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügenden Weise (vgl. BVerfGE 127, 335 ; 132, 334 ) begründet.
§ 30 Abs. 1a Satz 1 BbgHG a.F. ist, soweit er die Erhebung einer Rückmeldegebühr betrifft, jedenfalls materiell verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 132, 334 zu § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F.).
Die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben bedarf mit Blick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) und zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (Art. 3 Abs. 1 GG) einer über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden besonderen sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 124, 235 ; 132, 334 ; stRspr).
Dies gilt für die Abgabenerhebung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 110, 370 ; 132, 334 ).
a) Die finanzverfassungsrechtliche Verteilung der steuerbezogenen Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenzen verlöre ihren Sinn und ihre auch den Bürger schützende Funktion, wenn nichtsteuerliche Abgaben beliebig unter Umgehung dieser Verteilungsregeln begründet werden könnten (vgl. BVerfGE 78, 249 ; 93, 319 ; 108, 1 ; 132, 334 ).
Die Gleichheit der Abgabenbelastung wäre nicht gewahrt, wenn Einzelne daneben ohne besondere, die Abgabenerhebung - auch der Höhe nach - rechtfertigende Sachgründe zusätzlich herangezogen werden könnten (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ).
b) Gebühren sind als öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die in Anknüpfung an eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung erhoben werden, um deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 50, 217 ; 91, 207 ; 108, 1 ; 110, 370 ; 132, 334 ), dem Grunde nach durch ihre Ausgleichsfunktion gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 132, 334 ).
Als sachliche Gründe, die die Bemessung der Gebühr rechtfertigen können, sind neben dem Zweck der Kostendeckung auch Zwecke des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke anerkannt (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 107, 133 ; 108, 1 ; 132, 334 ).
Nur Gebührenzwecke, die von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen werden, sind geeignet, die jeweilige Gebührenbemessung sachlich zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ).
An dem erkennbaren Inhalt getroffener Regelungen muss der Gesetzgeber sich festhalten lassen und der Gesetzesvollzug sich ausrichten können, denn Rechtsnormen dürfen nicht zur Fehlinformation über das politisch Entschiedene und zu Verantwortende führen ("Normenwahrheit", vgl. BVerfGE 107, 218 ; 108, 1 ; 114, 196 ; 114, 303 ; 118, 277 ; 132, 334 ).
Die Erkennbarkeit der gesetzgeberischen Entscheidung über die verfolgten Gebührenzwecke ist darüber hinaus Voraussetzung dafür, dass unterschiedliche Gebührenregelungen im Sinne der Vermeidung einer mehrfachen Belastung der Gebührenschuldner für dieselbe Leistung oder denselben Vorteil aufeinander abgestimmt werden können (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ).
Eine Gebührenregelung ist jedoch dann als sachlich nicht gerechtfertigt zu beanstanden, wenn sie in einem groben Missverhältnis zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ; BVerwGE 115, 32 ).
Der mit der Abgabenerhebung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 20, 271 ; 28, 66 ; 132, 334 ) ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 132, 334 ) und läuft der Begrenzungs- und Schutzfunktion der grundgesetzlichen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 ; 132, 334 ) sowie dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 115, 381 ; 132, 334 ) zuwider.
Eine dem entsprechende Auslegung hat der Zweite Senat der wortgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F. (vgl. BVerfGE 132, 334 ) und der Regelung des § 120a Abs. 1 Satz 1 UG BW (vgl. BVerfGE 108, 1 , dort zur Frage des Vorlagegegenstandes) zugrunde gelegt.
(1) Aus dem - mit § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F. identischen - Wortlaut der Vorschrift ergeben sich keine Anhaltspunkte für weitere der Regelung zugrundeliegende Kostendeckungs- oder sonstige legitime Gebührenzwecke (vgl. BVerfGE 132, 334 zu § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F.).
Selbst wenn sich aus der Verwendung des Wortes "bei" im Gesetzestext die Absicht des Gesetzgebers entnehmen ließe, den Gebührenzweck über die Deckung der Verwaltungskosten von Immatrikulation und Rückmeldung hinaus zu erweitern, bliebe ungeklärt, welche weiteren Kostendeckungs- oder sonstigen Zwecke damit verfolgt werden sollten (vgl. BVerfGE 132, 334 zur wortgleichen Regelung des § 2 Abs. 8 BerlHG a.F.).
Die spätere Erweiterung der im Gesetz genannten Gebührenzwecke durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2008 (GVBl I S. 318 ff.) bewirkt insoweit keine (rückwirkende) Klarstellung (vgl. BVerfGE 132, 334 zu § 2 Abs. 8 BerlHG a.F.).
(3) Jedenfalls wäre das Erfordernis normenklarer Festlegung des verfolgten Gebührenzwecks (vgl. BVerfGE 132, 334 ) nicht gewahrt.
Eine solche Normenklarheit war hier insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung einer nach § 30 Abs. 1a Satz 1 BbgHG a.F. und § 2 Abs. 3 Satz 1 BbgHG a.F. zulässigen und einer nach § 2 Abs. 3 Satz 2 BbgHG a.F. unzulässigen Gebühr geboten, weil sowohl eine finanzverfassungsrechtlich unzulässige Doppelfinanzierung ein und derselben Verwaltungstätigkeit als auch ein Unterlaufen des Verbots der Erhebung von Studiengebühren im Raume steht (vgl. BVerfGE 132, 334 zu § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F.).
Ein gesetzlicher Gebührenzweck wird nicht dadurch in der gebotenen Weise erkennbar, dass einer Gebührenregelung Entgelt- und Abschöpfungszwecke, für die sonst keine Auslegungsmethode einen Anhaltspunkt liefert, allein deshalb zugeschrieben werden, weil sie vom Gesetzgeber verfassungskonform hätten gewählt werden können (vgl. BVerfGE 132, 334 zur wortgleichen Regelung des § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG a.F.).
b) Die festgesetzte Gebührenhöhe von zunächst 100 Deutschen Mark und später 51 Euro steht zu dem Zweck der Rückmeldegebühr nach § 30 Abs. 1a Satz 1 BbgHG a.F., die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken, in einem groben Missverhältnis; sie übersteigt diese Kosten um mehr als hundert Prozent (vgl. BVerfGE 132, 334 ).
Davon ist hier nicht auszugehen, insbesondere sind die zugrunde gelegten Daten von keiner Seite substantiiert und konkret in Zweifel gezogen worden (vgl. BVerfGE 132, 334 ).
Der Vergleich mit in anderen Ländern angestellten Berechnungen der Durchschnittskosten für die Bearbeitung einer Rückmeldung bestätigt vielmehr, dass der vom vorlegenden Gericht - bezogen auf den Zeitraum zwischen Sommersemester 2001 und Wintersemester 2006/2007 - für Brandenburg ermittelte Wert in Höhe von 20, 32 Euro jedenfalls nicht zu niedrig angesetzt ist (vgl. BVerfGE 132, 334 ).
Dies ergibt sich schon aus den Angaben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg selbst: So wird in dessen Stellungnahme ausgeführt, dass der Entscheidung vom 6. November 2012 (BVerfGE 132, 334), welche die Verfassungswidrigkeit des durch Gesetz vom 15. April 1996 geänderten § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG festgestellt habe, allein die Daten des Wintersemesters 1996/1997 zugrunde gelegt worden seien.
Darin liegt, jedenfalls bei einer Gebühr, deren Berechnung, wie hier, keine besonderen prognostischen Schwierigkeiten bereitet, ein grobes Missverhältnis (vgl. BVerfGE 132, 334 ).
Der brandenburgische Gesetzgeber konnte sich bei Einführung der Rückmeldegebühr zwar nicht auf an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückmeldegebühr in Baden-Württemberg orientieren (vgl. BVerfGE 132, 334 ).
Für die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Hoheitsaktes kommt es aber allein auf die objektive Verfassungsrechtslage an, nicht darauf, ob deren Verkennung den jeweils handelnden Staatsorganen vorwerfbar ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ; 132, 334 ).
Eine auf den sachlich nicht gerechtfertigten Anteil des Gebührensatzes beschränkte Teilnichtigerklärung scheidet mit Rücksicht auf die weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Gebührentatbestandes aus (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ).
Soweit § 30 Abs. 1a Satz 1 BbgHG a.F. für nichtig erklärt wird, gilt dies rückwirkend vom Zeitpunkt des ersten Inkrafttretens an (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 7, 377 ; 8, 51 ; 132, 334 ).
Zwar liegt der Gesamtbetrag der Gebühren, die aufgrund der für nichtig zu erklärenden Regelung rechtsgrundlos gezahlt wurden, hier - wie auch im Falle der Rückmeldegebühr im Land Berlin (vgl. BVerfGE 132, 334 ) - deutlich höher.
Zudem ist es auch im vorliegenden Fall Folge der freien gesetzgeberischen Entscheidung, die Fälligkeit der Gebühr nicht an einen der Bestandskraft fähigen Gebührenbescheid zu binden, dass dem Land Brandenburg das "Rückabwicklungsverbot" des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG für nicht mehr anfechtbare Entscheidungen nicht zugutekommt (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ).
- OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 - …
Sie sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die - in Abgrenzung zur Steuer - aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (…BVerfG, Beschlüsse vom 11.10.1966 - 2 BvR 179/64 -, BVerfGE 20, 257 -271, juris Rn. 43, vom 6.11.2012 - 2 BvL 51/06 -, BVerfGE 132, 334 -360, juris Rn. 60). - BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
c) Über ihre Ordnungsfunktion hinaus entfaltet die Finanzverfassung eine Schutz- und Begrenzungsfunktion, die es dem einfachen Gesetzgeber untersagt, die ihm gesetzten Grenzen zu überschreiten (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 55, 274 ; 67, 256 ; 93, 319 ; 108, 186 ; 123, 132 ; 124, 348 ; 132, 334 ; 137, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 2/14 -, juris, Rn. 62 f.).Diese Schutzwirkung entfaltet die Finanzverfassung auch im Verhältnis zum Bürger, der darauf vertrauen darf, nur in dem durch die Finanzverfassung vorgegebenen Rahmen belastet zu werden (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 108, 1 ; 108, 186 ; 123, 132 ; 132, 334 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 2/14 -, juris, Rn. 63).
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
a) Die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben auf der Grundlage der Sachkompetenzen aus Art. 70 ff. GG bedarf mit Blick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) und zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (Art. 3 Abs. 1 GG) einer über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden besonderen sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 124, 235 ; 132, 334 ; stRspr).Dies betrifft die Abgabenerhebung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 110, 370 ; 132, 334 ).
Bei einer Abgabe wie der hier zu beurteilenden, bei der Homogenität, spezifische Sachnähe und spezifische Finanzierungsverantwortung nur mit der Gruppennützigkeit der Verwendung des Abgabeaufkommens begründbar sind (vgl. C.I.2.a)), kommt dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Vollzugskosten, die den erzielbaren Gruppennutzen unverhältnismäßig schmälern, ein eigenständiges verfassungsrechtliches Gewicht zu (s. außerdem zur Unvereinbarkeit unverhältnismäßiger Höhe einer nichtsteuerlichen Abgabe mit der Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung BVerfGE 132, 334 , Rn. 52).
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Auch nach dem Erlass einer Regelung muss der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten, erlassene Normen überprüfen und gegebenenfalls revidieren, falls sich herausstellt, dass die ihnen zugrunde liegenden Annahmen fehlerhaft waren oder nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 65, 1 ; 88, 203 ; 95, 267 ; 107, 266 ; 111, 333 ; 132, 334 ; 143, 216 ; stRspr). - BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Bundes- und Landesgesetzgeber könnten die abschließende Verteilung der steuerrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen und der Steuerertragshoheit nach Art. 105 ff. GG umgehen, wenn sie unter Berufung auf ihre Regelungszuständigkeit für eine Sachmaterie nach Art. 70 ff. GG unbeschränkt damit in Zusammenhang stehende nichtsteuerliche Abgaben erheben könnten (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9, 10, 11, 12/98 - BVerfGE 108, 1 ; Beschluss vom 6. November 2012 - 2 BvL 51, 52/06 - BVerfGE 132, 334 Rn. 48). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, BVerfGE 119, 181 = DVBl. 2007, 129 = juris Rn. 122; Beschluss vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 -, BVerfGE 132, 334 = NVwZ 2013, 638 = juris Rn. 52; zur Nichtgeltung des Äquivalenzprinzips bei der Überprüfung der gesetzlichen Abgrenzung des Kreises der Rundfunkgebührenpflichtigen: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 6 C 13.97 -, BVerwGE 108, 108 = DVBl. 1999, 620 = juris Rn. 20.vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, BVerfGE 135, 155 = NVwZ 2014, 646 = juris Rn. 121 f., Beschlüsse vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 -, BVerfGE 132, 334 = NVwZ 2013, 638 = juris Rn. 47 ff., vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris Rn. 23 ff., und vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 -, BVerfGE 124, 348 = juris Rn. 53, jeweils m.w.N.
- VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird die Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben grundsätzlich begrenzt durch das Erfordernis eines besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrundes, der einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglicht und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet ist, der Belastungsgleichheit der Abgabenpflichtigen Rechnung zu tragen (BVerfGE 108, 1/16; 124, 235/243; BVerfG vom 16.7.2012 NVwZ 2012, 1535/1537; vom 6.11.2012 BVerfGE 132, 334 Rn. 47 m. w. N.).Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber bei der Abgabenbemessung den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (BVerfGE 132, 334 Rn. 51) überschritten haben könnte.
- VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9
Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für …
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
- BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14
Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13
Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von …
- FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 2 V 3389/16
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 7.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13
Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses
- OLG Düsseldorf, 06.03.2024 - 3 Kart 87/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 24.13
Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung; …
- VGH Bayern, 25.10.2023 - 4 B 22.399
Gebühr für Grabmalgenehmigung auf kirchlichem Friedhof, Bemessung der Wertgebühr …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16
Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 8/13 R
(Erweiterte Honorarverteilung zur Sicherstellung der Altersversorgung der …
- VerfGH Baden-Württemberg, 10.10.2022 - 1 VB 29/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Studiengebühren für Internationale …
- BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20
Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 27/13 R
Krankenversicherung - Zurückweisung - Widerspruch gegen Ablehnung der Aufnahme …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 15 A 1330/15
Grundgebühr für alle Studierenden der FernUniversität Hagen rechtswidrig
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 8.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16
Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13
Abschleppen eines PKW ist keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen
- BVerfG, 29.06.2020 - 1 BvR 1866/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerden in Altanschließerfällen in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 188/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte i.R.d. …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 25.13
Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2015 - 2 A 355/15
Befreiung eines schwerbehinderten Wohnungsinhabers von der Verpflichtung zur …
- VG Köln, 25.03.2014 - 14 K 6024/11
RWE Power AG muss Wasserentnahmeentgelt zahlen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 96/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 808/15
Verfassungsmäßgikeit des Rundfunkbeitrags im Hinblick auf einen Verstoß gegen …
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 2 A 2885/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Festsetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1840/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch das Innehaben einer Wohnung; …
- BVerfG, 29.10.2020 - 1 BvL 7/17
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Festsetzungsverjährung …
- VerfGH Bayern, 30.08.2017 - 7-VII-15
Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 2 A 2258/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15
Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 760/16
Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 2 A 2259/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1777/15
Rundfunkbeitrag als unzulässige Beihilfe; Zweckgebundenheit des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 2 A 812/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 2 A 1667/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 324/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung als …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15
Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer …
- VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14
Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung …
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13
Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit
- VG Köln, 25.03.2014 - 14 K 944/14
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 16.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; Anknüpfung der …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) mit höherrangigem Recht; …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1642
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte und KfZ
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16
Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 18.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- OLG Frankfurt, 21.09.2023 - WpÜG 1/21
Zur gesonderten Erstattung von Kosten der BaFin bei gesonderter Prüfung im …
- VGH Bayern, 14.03.2023 - 8 BV 21.1145
Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer liquidierten UG (haftungsbeschränkt), …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1886
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 19.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 41.15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 127/14
Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 15.60
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
- VG Köln, 25.03.2013 - 14 K 6006/12
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Nassauskiesers zur Entrichtung eines …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 14.908
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und KfZ
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17
Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle; …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 6.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 33.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 22.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 21.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 5 N 21.13
Rückmeldegebühren; Erstattung rechtsgrundlos geleisteter -; …
- OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot; …
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 5 K 5043/16
Keine Verfassungswidrigkeit von § 22a Abs. 5 EStG
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 47.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 28.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 15.15
Entrichten eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch den …
- VG Berlin, 28.12.2022 - 27 K 343.16
- FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 5 K 10070/15
Nicht fristgerechte Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 27.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 32.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 25.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 20.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 26.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 31.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 37.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 48.15
- VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
Rundfunkbeitrag
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 23.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 5 M 50.14
Prozesskostenhilfeantrag; Ablehnung des -s; Beschwerde erfolglos; Freie …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 34.15
- VG Potsdam, 29.03.2019 - 1 K 996/18
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben
- OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 A 408/14
Rundfunkbeitrag; verfassungsrechtliche Rechtfertigung, Innehaben einer Wohnung …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 21.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 20.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 40.15
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 30.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 26/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 8.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 22.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 51.15
- VG Berlin, 01.07.2014 - 3 K 372.14
Erstattung gezahlter Rückmeldegebühren
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 13.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 17.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- OVG Saarland, 13.01.2016 - 1 A 367/14
Untersagung der unerlaubten Vermittlung von Glücksspielen; Verwaltungsgebühr; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
Bemessung von Gebühren; Festlegungen durch den Verordnungsgeber
- VG Berlin, 10.09.2014 - 12 K 235.14
Frist zur Geltendmachung der Ansprüche auf Erstattung von Rückmeldegebühren …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 25/15
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungszuständigkeit; verfassungsrechtliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12
Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig
- VG Karlsruhe, 14.08.2023 - 12 K 1796/22
Heranziehung zum Ersatz von Kosten für die Erneuerung ihres Hausanschlusses
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Zugrundelegen eines unzutreffenden Gebührenrahmens (unrichtige …
- VG Mainz, 28.11.2019 - 1 K 48/19
Glücksspielrecht, Gebührenrecht
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 114/11
Gemeinsamer Bundesausschuss - Gebührenhöhe bei Antrag auf Aufnahme nicht …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 5 K 10290/15
Zur Verfassungsmäßigkeit des Verspätungsgeldes bei Rentenbezugsmitteilungen nach …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 28/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 102/12
Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig
- VG Berlin, 15.07.2014 - 14 K 85.14
Integrationskinder: Schulplatzvergabe rechtswidrig
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 96/12
Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig
- VG Mainz, 22.11.2013 - 4 K 156/13
Abfallbeseitigung - hier: Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von …
- VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 25.13
Gebührenbescheid für das Umsetzen eines Pkw
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 9 A 752/10
Gebührenerhebung für arzneimittelrechtliche Änderungsanzeigen durch das …
- VG Berlin, 12.11.2013 - 11 K 478.12
Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines PKW nach Umzug
- VG München, 07.08.2015 - M 6a K 14.4993
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
- SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 3248/12
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung - Gebühren für Beschlussfassung des …
- VG Köln, 04.06.2013 - 25 K 3806/11
Erteilung einer tierseuchenrechtlichen Genehmigung zum innergemeinschaftlichen …
- VG Köln, 22.03.2023 - 22 K 251/22
- VG Berlin, 28.02.2014 - 10 K 180.09
Gebühren für die Zustimmung der Deutschen Emissionshandelsstelle zu Projekten zur …