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   BVerfG - 2 BvL 55/06   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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BVerfG - 2 BvL 55/06 (https://dejure.org/9999,28)
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Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fiskus erstattet Arbeitnehmern Geld für alte Jahre

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 3 Abs 1, EStG 1997 § 46 Abs 2 Nr 8 S 2
    Amtsveranlagung; Antragsveranlagung; Arbeitnehmerveranlagung; Ausschlussfrist; Frist; Gleichheit; Normenkontrolle; Pflichtveranlagung; Veranlagung; Verfassung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BFH, 12.11.2009 - VI R 1/09

    Fortgeltung der Antragsveranlagung ungeachtet der Antragsfrist

    Der dagegen gerichtete Einspruch ruhte zunächst im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06.

    Nachdem das Verfahren 2 BvL 56/06 sich durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 2008 VI R 46/05 (nicht veröffentlicht) im Hinblick auf die rückwirkende Aufhebung der Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a. F. durch das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom 20. Dezember 2007 (BGBl I 2007, 3150, BStBl I 2008, 218) für noch nicht bestandskräftige Ablehnungen von Veranlagungen für Jahre vor 2005 erledigt hatte, hat das FA in Erwartung der Erledigung des weiteren anhängigen Verfahrens 2 BvL 55/06 über den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 8. Mai 2008 entschieden.

  • FG Düsseldorf, 24.04.2008 - 12 K 4730/04

    Ablehnung der Veranlagung zur Einkommensteuer bei Versäumung der Abgabefrist;

    Eine Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 74 FGO angesichts der beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahren 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06 kam nicht in Betracht.

    Im Verfahren 2 BvL 55/06 ist allein Verfahrensgegenstand, ob § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1998 maßgeblichen Fassung vom 16.4.1997 (BGBl I 1997, 821) und im Verfahren 2 BvL 56/06 ist allein Verfahrensgegenstand, ob § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1996 maßgeblichen Fassung vom 25.2.1992 (BGBl I 1992, 297) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als der Antrag auf Veranlagung bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahrs zu stellen ist.

  • FG Köln, 28.11.2007 - 10 K 6227/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 52 Abs. 55j Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. des

    die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06 über die Vorlagebeschlüsse des BFH VI R 49/04 und VI R 46/05.

    Eine abschließende Entscheidung über die vom VI. Senat aufgeworfenen Fragen steht noch aus (vgl. dazu anhängige Verfahren beim BVerfG 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 6 K 1801/08

    Stichtagsregelung für Wegfall der Frist für Antragsveranlagung nicht

    Der dagegen gerichtete Einspruch ruhte zunächst im Hinblick auf die beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06.

    Nachdem das Verfahren 2 BvL 56/06 durch Beschluss vom 27.03.2008 im Hinblick auf die rückwirkende Aufhebung der Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für noch nicht bestandskräftige Ablehnungen von Veranlagungen für Jahre vor 2005 erledigt wurde, hat der Beklagte in Erwartung der Erledigung des weiteren anhängigen Verfahrens 2 BvL 55/06 über den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 08.05.2008 entschieden.

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2010 - 4 K 478/10

    Keine Anlaufhemmung bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer

    Die Vorlage (Az. beim BVerfG: 2 BvL 55/06) erledigte sich nach Änderung der Rechtslage - Wegfall der Zweijahresfrist durch das JStG 2008.
  • BFH, 16.07.2008 - VI B 25/08

    Bestimmung der Rechtsnatur einer Nichtveranlagungs-Verfügung - Unterlassene

    Entscheidend ist im Streitfall jedoch andererseits, dass eine Vorgreiflichkeit der betreffenden Normenkontrollverfahren (Az. des BVerfG: 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06) hier nicht bestand.
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 70/05

    NZB: Sachaufklärungsmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Sollte der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden können, wird die Vorinstanz schließlich zu erwägen haben, ob das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Normenkontrollverfahren 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG auszusetzen ist.
  • FG Köln, 23.01.2008 - 10 K 6227/04

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung einer Klage auf

    Eine abschließende Entscheidung über die vom VI. Senat aufgeworfenen Fragen steht noch aus (vgl. dazu anhängige Verfahren beim BVerfG 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06).
  • FG Niedersachsen, 08.04.2009 - 9 K 298/07

    Durchführung einer Pflichtveranlagung nach rechtskräftiger Ablehnung einer

    Die vom BFH festgestellte Verfassungswidrigkeit der Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG (BFH-Vorlagebeschlüsse vom 22. Mai 2006 - VI 49/04, Az. des BVerfG 2 BvL 55/06, und VI R 46/05, Az. des BVerfG: 2 BvL 56/06; beide Verfahren wurden durch BFH-Beschlüsse vom 27. März 2008 in der Hauptsache für erledigt erklärt) führt zu keiner nachträglichen Änderung der rechtskräftigen Ablehnung der Antragsveranlagung.
  • BFH, 27.02.2008 - VI R 76/05
    Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über die Normenkontrollverfahren 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06.
  • BFH, 24.04.2008 - VI R 15/06
  • BFH, 19.03.2008 - VI R 3/06
  • BFH, 19.03.2008 - VI R 79/05
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