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   BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02   

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https://dejure.org/2003,2554
BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02 (https://dejure.org/2003,2554)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2003 - 2 BvL 7/02 (https://dejure.org/2003,2554)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 (https://dejure.org/2003,2554)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstufung in Besoldungsgruppen; Besoldungsrechtliche Ungleichbehandlung; Anspruch auf Einweisung in die Besoldungsgruppe R8; Doppelnatur der Einweisung in eine Besoldungsgruppe; Vorlagebeschluss

  • Judicialis

    BVerfGG § 81a Satz 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BBesG § 19; ; LBG-BW § 12 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einweisung des Präsidenten eines Landesarbeitsgerichts mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk in die Besoldungsgruppe R 8

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 82
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1975 - IV 483/74
    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Schon hier fehlt jede Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, dass die Einweisung in eine Besoldungsgruppe dann eine Doppelnatur haben kann, wenn ein Amt und eine Amtsbezeichnung nach der Besoldungsordnung mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist (vgl. Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Bd. II, Stand: April 2003, § 19 BBesG Rn. 8; für beförderungsgleiche Maßnahmen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975, ZBR 1976, S. 155 f.; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Bd. I, Stand: April 2003, § 3 BBesG Anm. 3 a).

    Für eine rückwirkende Einweisung als rein besoldungsrechtliche Maßnahme gemäß § 49 Abs. 2 i.V.m. § 115 LHO-BW fehlt es nicht nur an einer besetzbaren Planstelle in der Besoldungsgruppe R 8; vielmehr begehrt der zwischenzeitlich im Ruhestand befindliche Kläger die Rückwirkung auch weit über die Drei-Monats-Grenze hinaus (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975, ZBR 1976, S. 155 ).

    Unerörtert bleiben kann deshalb die vom Finanzministerium Baden-Württemberg aufgeworfene Frage, ob angesichts des Umstandes, dass erst im Oktober 1996 mehr als 100 dauerhafte Stellen für Arbeitsrichter ausgewiesen waren, im Zeitpunkt der Ernennung im Hinblick auf eine mögliche Fluktuation und später im Hinblick auf § 19 Abs. 2 BBesG - selbst bei Bestehen einer Rechtsgrundlage für die Besoldung in R 8 ab 101 Richterplanstellen - ein zwingender Anspruch auf Besoldung nach R 8 bestanden hätte (vgl. dazu Schwegmann/Summer, a.a.O., § 18 BBesG Rn. 11 c und § 19 BBesG Rn. 11, 12; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, a.a.O., § 19 Anm. 5; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985, DÖV 1985, S. 875 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Februar 1991, ZBR 1992, S. 213 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975, ZBR 1976, S. 155 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Der Vorlagebeschluss muss aber diese Rechtsauffassung mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen (BVerfGE 7, 171 ; stRspr, zuletzt BVerfGE 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ).

    Fehlen Erwägungen zur Frage der Entscheidungserheblichkeit, so ist es dem Bundesverfassungsgericht verwehrt, die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage durch eigene Erwägungen zu ersetzen (BVerfGE 97, 49 ; 105, 61 ).

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Für die Entscheidungserheblichkeit würde es allerdings genügen, wenn die Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Chance offen hielte, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigenden Regelung (R 8 auch für Präsidenten des Landesarbeitsgerichts schon ab 1996) durch den Gesetzgeber teilzuhaben (BVerfGE 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ).

    Ist im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Ausgangsverfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat, so ist auch diese Aussetzungsentscheidung eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (BVerfGE 23, 74 ; stRspr zuletzt BVerfGE 64, 158 ; 71, 39 ; 72, 9 ; 93, 386 ; 99, 69 ).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Der Vorlagebeschluss muss aber diese Rechtsauffassung mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen (BVerfGE 7, 171 ; stRspr, zuletzt BVerfGE 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ).

    Fehlen Erwägungen zur Frage der Entscheidungserheblichkeit, so ist es dem Bundesverfassungsgericht verwehrt, die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage durch eigene Erwägungen zu ersetzen (BVerfGE 97, 49 ; 105, 61 ).

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Der Vorlagebeschluss muss aber diese Rechtsauffassung mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen (BVerfGE 7, 171 ; stRspr, zuletzt BVerfGE 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ).
  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Ist im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Ausgangsverfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat, so ist auch diese Aussetzungsentscheidung eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (BVerfGE 23, 74 ; stRspr zuletzt BVerfGE 64, 158 ; 71, 39 ; 72, 9 ; 93, 386 ; 99, 69 ).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 2 A 37/86

    Einweisung; Lehrer; Besoldungsgruppe; Erreichen einer Mindestschülerzahl; Bestand

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Unerörtert bleiben kann deshalb die vom Finanzministerium Baden-Württemberg aufgeworfene Frage, ob angesichts des Umstandes, dass erst im Oktober 1996 mehr als 100 dauerhafte Stellen für Arbeitsrichter ausgewiesen waren, im Zeitpunkt der Ernennung im Hinblick auf eine mögliche Fluktuation und später im Hinblick auf § 19 Abs. 2 BBesG - selbst bei Bestehen einer Rechtsgrundlage für die Besoldung in R 8 ab 101 Richterplanstellen - ein zwingender Anspruch auf Besoldung nach R 8 bestanden hätte (vgl. dazu Schwegmann/Summer, a.a.O., § 18 BBesG Rn. 11 c und § 19 BBesG Rn. 11, 12; Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, a.a.O., § 19 Anm. 5; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985, DÖV 1985, S. 875 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Februar 1991, ZBR 1992, S. 213 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 1975, ZBR 1976, S. 155 ).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Erforderlich wäre vielmehr eine entsprechende Neuregelung des Gesetzgebers mit Wirkung für die Vergangenheit (vgl. dazu BVerfGE 81, 363 ).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84

    Verfassungswidrigkeit des § 606b Nr. 1 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Für die Entscheidungserheblichkeit würde es allerdings genügen, wenn die Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Chance offen hielte, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigenden Regelung (R 8 auch für Präsidenten des Landesarbeitsgerichts schon ab 1996) durch den Gesetzgeber teilzuhaben (BVerfGE 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
    Ist im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Ausgangsverfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat, so ist auch diese Aussetzungsentscheidung eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (BVerfGE 23, 74 ; stRspr zuletzt BVerfGE 64, 158 ; 71, 39 ; 72, 9 ; 93, 386 ; 99, 69 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 255/17

    Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte

    Das entspricht dem allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz des Verbots rückwirkender Statusbegründungen oder -änderungen (vgl. BVerfG 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 - zu B 2 der Gründe; Bayerischer VGH 27. März 2015 - 3 ZB 14.727 - juris-Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 - juris-Rn. 64) .

    Dieses Verbot gilt als allgemeiner beamtenrechtlicher Grundsatz nicht nur für die Ernennung, sondern auch für den die Ernennung durch Konkretisierung der Besoldungsgruppe ergänzenden Verwaltungsakt und für ernennungsähnliche Verwaltungsakte (vgl. BVerfG 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 - aaO; OVG Nordrhein-Westfalen 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 - aaO) .

    Soweit die Bundes- und manche Landeshaushaltsordnungen (§ 49 Abs. 2 BHO, vgl. etwa § 49 Abs. 2 LHO BW) die Möglichkeit rückwirkender Einweisungen in besetzbare Planstellen vorsehen, handelt es sich nicht um Statusänderungen für die Vergangenheit, sondern um rein besoldungsrechtliche Maßnahmen, die im Übrigen auf einen Rückwirkungszeitraum von maximal drei Monaten begrenzt sind (vgl. BVerfG 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 - zu B 2 der Gründe) .

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16

    Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung

    Entsprechend der vor Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes für die Fälle einer gleichbleibenden Amtsbezeichnung üblichen Praxis (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 - NVwZ-RR 2004, 82 Rn. 18) ist der Klägerin hier das Amt einer Bürgermeisterin der Besoldungsgruppe B 2 offenbar durch die Mitteilung der Planstelleneinweisung übertragen worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 1920/06

    Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskuft bezüglich der

    BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 2 BvL 7/02 -, NVwZ-RR 2004, 82, m. w. N. zur Literatur.

    BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 2 BvL 7/02 -, a. a. O.

  • OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 125/10

    Besoldung, Amtsgerichtsdirektor, Richter, Richterplanstellen,

    In solchen Fällen ist die in der Einweisungsverfügung bezeichnete Besoldungsgruppe für die Bestimmung des Grundgehalts maßgebend und wirkt damit rechtsbegründend (BVerwG, Urt. v. 25. Mai 1965 - 2 C 132.62 -, juris; vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 -, juris, dort Rn. 18 f.; Fürst, GKÖD, Band III - Schinkel/Seifert, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Lfg. 5/08, K § 19 Rn. 14).

    Hieran bestehen schon deshalb Zweifel, weil das Bundesbesoldungsgesetz ausdrücklich auf Richterplanstellen abstellt, somit also auf eine Regelung durch den Haushaltsgesetzgeber oder eventuell auf eine Konkretisierung auf Grundlage des Haushalts (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 20. Januar 1981 - 2 BvR 993/77 - BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2003 a. a. O.; BayVerfGH, Beschl. v. 26. September 1978 - Vf.3-VII-77; VerfGH Rh.-Pf., Beschl. v. 30. März 2001 - VGH B 5/01 -, jeweils juris), aber jedenfalls nicht auf faktische Verhältnisse.

  • VG München, 12.12.2017 - M 21 K 17.147

    Kein Anspruch auf Beförderung bei Versetzung in den Ruhestand

    Eine rückwirkende Beförderung zum 1. September 2016 würde bereits gegen das Verbot rückwirkender Statusbegründungen oder -änderungen verstoßen (vgl. BVerfG, B. v. 10.10.2003 - 2 BvL 7/02 - ZTR 2004, 109 = NVwZ-RR 2004, 82, m.w.N.; OVG Münster, U. v. 2.7.2007 - 1 A 1920/06 - IÖD 2008, 30).

    Soweit die Bundeshaushaltsordnung nach § 49 Abs. 2 Satz 2 BHO, der gemäß § 115 Satz 1 BHO auch auf ein Soldatenverhältnis Anwendung findet, die Möglichkeit rückwirkender Einweisungen in besetzbare Planstellen vorsieht, handelt es sich nicht um Statusänderungen für die Vergangenheit, sondern um rein besoldungsrechtliche Maßnahmen, die im Übrigen auf einen Rückwirkungszeitraum von maximal drei Monaten begrenzt sind (vgl. BVerfG, B. v. 10.10.2003 - a.a.O., m.w.N.).

  • VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08

    Verfassungsgericht soll Einrichtung eines Versorgungswerks der Psychotherapeuten

    Für die Entscheidungserheblichkeit genügt es, dass die Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm der Klägerin die Chance offenhält, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigenden Regelung durch den Gesetzgeber teilzuhaben; denn für den Fall, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sich auf die Erklärung der Unvereinbarkeit mit der Verfassung von Berlin beschränkt, würde das Gericht das Verfahren erneut - nunmehr bis zu der zu erwartenden, die Gleichbehandlung intendierenden Entscheidung des Gesetzgebers - aussetzen, und diese Aussetzungsentscheidung ist eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, 2 BvL 7/02, juris, Rdnr. 16 m. w. N., sowie Beschluss vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93, juris, Rdnr. 32).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 5 LA 213/08

    Rückwirkende Übertragung eines höherwertigen Amtes auf Zeit als

    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Ernennung, sondern auch für den die Ernennung durch Konkretisierung der Besoldungsgruppe ergänzenden Verwaltungsakt und für ernennungsähnliche Verwaltungsakte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 2 BvL 7/02 -, m.w.N., juris; BVerwG, Urt. v. 24.04.1980 - BVerwG 2 C 9.78 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 4 B 39.14

    Versorgung für einen kommunalen Wahlbeamten: Erfüllung der Mindestverweildauer

    Zwar werden beide von der Klägerin zuletzt innegehabten Ämter als "Bürgermeister" bezeichnet, es ist aber in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass ein Amt im statusrechtlichen Sinne sich nicht nur durch die Amtsbezeichnung bestimmt, sondern unter anderem auch durch die Besoldungsgruppe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 -, juris Rn. 18 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 8.07 -, juris Rn. 15).
  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 120/12

    Beförderung eines Beamten; bevorstehender Eintritt in die Alterteilzeit

    Eine rückwirkende Beförderung zum 1. September 2011 würde bereits gegen das Verbot rückwirkender Statusbegründungen oder -änderungen verstoßen, das als allgemeiner beamtenrechtlicher Grundsatz nicht nur für die Ernennung, sondern auch für den die Ernennung durch Konkretisierung der Besoldungsgruppe ergänzenden Verwaltungsakt und für ernennungsähnliche Verwaltungsakte gilt (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 -, NVwZ-RR 2004, 82 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 02. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, IÖD 2008, 30).
  • OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher

    Das Amt im statusrechtlichen Sinn wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 - juris; Beschluss vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 - BVerwGE 65, 270; Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 C 16/88 - BVerwGE 87, 310; BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 3/07 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2017 - 12 L 2351/17

    Telekom; Stellenbesetzung; Beförderung; beförderungsgleiches Amt;

  • VG Potsdam, 08.10.2014 - 2 K 877/13

    Besoldung und Versorgung

  • OVG Sachsen, 12.01.2010 - 2 A 436/08

    Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Bezügen, Besoldung von Richtern,

  • VG München, 29.11.2013 - M 21 K 12.797

    Mangelnde Eignung eines in Altersteilzeit befindlichen Beamten des

  • VG Gelsenkirchen, 13.11.2017 - 12 L 2266/17

    Beförderung; Stellenbesetzung; Telekom; Beförderungsverbot; Stehzeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - 6 A 3126/08

    Begründung eines befristeten Angestelltenverhältnisses als "Einstellung" i.S.v.

  • VG Bremen, 26.11.2021 - 1 V 1415/21

    Kommunalrecht - Abgeordneter; Ausschluss; Beamter; Beförderung; Besoldung;

  • OVG Sachsen, 17.09.2015 - 2 A 89/14

    Zulage nach § 46 BBesG; Universitätsprofessor; Aufgabenübertragung

  • OVG Sachsen, 14.10.2014 - 2 A 735/13

    Amtszulage, Ernennung, Einweisungsverfügung, Verjährung

  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 2 A 111/12

    Ernennung, Heilung, Rektor, Landespersonalausschuss, Sprungbeförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 6 A 2766/04
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