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   BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06   

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BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06 (https://dejure.org/2007,9126)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2007 - 2 BvL 7/06 (https://dejure.org/2007,9126)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 2 BvL 7/06 (https://dejure.org/2007,9126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Vorlagebeschluss bzgl. der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Entscheidungserheblichkeit der Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift; Bedeutung einer Verweigerungshaltung der ...

  • Judicialis

    SGB VIII §§ 27 ff.; ; SGB VIII § ... 30; ; SGB VIII § 36; ; SGB VIII § 36 a; ; SGB VIII § 36 a Abs. 1 Satz 1; ; SGB VIII § 52; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81a Satz 1; ; JGG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; JGG § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; JGG § 21; ; JGG § 23; ; JGG § 38 Abs. 3 Satz 3; ; JGG § 38 Abs. 2 Satz 7; ; JGG § 57 Abs. 1; ; GG Art. 92; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 104; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 1

  • zkj-online.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Durchführung und Finanzierung einer gerichtlichen Weisung durch das Jugendamt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 171
  • NStZ 2009, 194
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 78, 20 ; 80, 54 ).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 78, 20 ; 80, 54 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    Dazu muss das vorlegende Gericht alle nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 93, 121 ).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    Dazu muss das vorlegende Gericht alle nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 93, 121 ).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    Hierzu hat sich das vorlegende Gericht eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander zu setzen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, soweit sie für die Entscheidung von Bedeutung sein könnten (vgl. BVerfGE 97, 49 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    Dazu muss das vorlegende Gericht alle nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 93, 121 ).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 78, 20 ; 80, 54 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    Wie eine Norm des einfachen Rechts auszulegen ist, ist grundsätzlich Sache des zuständigen Fachgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • AG Eilenburg, 23.01.2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05

    Verfassungsrecht: Einschreiten des Jugendamtes und Richtervorbehalt bei

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Eilenburg vom 23. Januar 2006 - 11 Ls 254 Js 66216/05 jug -.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Dazu muss es in diesem Ausmaß tragfähige Feststellungen treffen, die der verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden können (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; vgl. auch BVerfGK 10, 171 ; 15, 447 ).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Der Behauptung, die vorgelegte Norm genüge den Anforderungen der Normenklarheit oder -bestimmtheit nicht, muss der Versuch vorausgehen, mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden den Regelungsgehalt der Norm konkret zu erschließen (vgl. BVerfGE 127, 335 ; vgl. auch BVerfGE 78, 165 ; BVerfGK 8, 69 ; 10, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2005 - 1 BvL 9/05 -, juris; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 1/02 -, NStZ-RR 2006, S. 323 , und 2 BvL 4/02 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2008 - 2 BvL 16/08 -, juris).

    Der fachgerichtlichen Aufgabe, nach Wegen zu einer Sachentscheidung zu suchen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; BVerfGK 8, 69 ; 10, 171 ), stellen die Vorlagebeschlüsse sich nicht.

  • BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08

    Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100

    Es muss tragfähige Feststellungen treffen, die es seiner fach- und verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde legen kann (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfGK 10, 171 ).
  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Daraus folgt, dass im Vorlagebeschluss dargelegt sein muss, dass das vorlegende Gericht die Verfassungsmäßigkeit in rechtlicher Hinsicht sorgfältig geprüft und sich mit den hierzu vertretenen Auffassungen befasst und dargelegt hat, weshalb eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift nicht in Betracht kommt (BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 93, 121 ; BVerfGK 10, 171).
  • LG Tübingen, 28.03.2018 - 3 Qs 14/17

    Dolmetscherkosten, jugendrichterliche Weisungen

    Ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gemäß Art. 97 GG ist nach der Betrachtung, die das Bundesverfassungsgericht zu § 36a SGB VIII in der Ablehnung des Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts Eilenburg als unzulässig zum Ausdruck gebracht hat (BVerfG, Beschluss v. 11.01.2007, Az.: 2 BvL 7/06 - juris), nicht gegeben.
  • VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07

    Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in

    Die verfassungskonforme Auslegung des § 76a ThürBG, der bisher nicht Gegenstand verfassungsgerichtlicher Überprüfung war, bietet zur Überzeugung des erkennenden Gerichts weiterhin "eine Möglichkeit zur Lösung des sich ihm stellenden Problems" (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2007 - 2 BvL 7/06-, in Juris).
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