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   BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78   

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https://dejure.org/1979,236
BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78 (https://dejure.org/1979,236)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.1979 - 2 BvL 7/78 (https://dejure.org/1979,236)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 1979 - 2 BvL 7/78 (https://dejure.org/1979,236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrrad mit Hilfsmotor - Technischer Veränderungen - Höhere Geschwindigkeit als 25 km/h - Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer - Erforderliche Fahrerlaubnis - Entkriminalisierung des Verkehrsrechts - Straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen - Kriminalstrafe

  • zeit.de (Pressebericht, 08.08.1980)

    Ein Polizist legt sich mit Mofa-Herstellern an - Gefahr für Jugendliche durch frisierte Räder

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 51, 60
  • NJW 1979, 1981
  • MDR 1980, 26
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    Der Einzelne soll von vornherein wissen können, was strafrechtlich verboten ist, damit er in der Lage ist, sein Verhalten danach einzurichten (BVerfGE 48, 48 [56] m.w.Nachw.).

    Denn die Anwendung solcher Gesetzgebungstechnik ist verfassungsrechtlich unbedenklich, sofern nur hinreichend deutlich wird, worauf sich die "Verweisung" bezieht (BVerfGE 48, 48 [55]).

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    Dabei sind Gesetze im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG auch Rechtsverordnungen, welche - wie die hier einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - im Rahmen von Ermächtigungen ergangen sind, die den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (BVerfGE 14, 174 [185]; 32, 346 [362]).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    Ob dieser insoweit im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu überprüfen; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Entscheidung des Gesetzgebers im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertordnung steht und auch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (BVerfGE 27, 18 [29 f.]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    Der Gleichheitssatz ist vielmehr nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 [52], ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    bb) Die Bestimmung von Ausnahmefällen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz StVG und die inhaltliche Ausgestaltung solcher Ausnahmeregelungen liegen danach nicht im freien Ermessen der Exekutive, deren Mitwirkung an der Gestaltung des Verkehrsrechts sich ohnehin vornehmlich an dem Ziel zu orientieren hat, durch ein sachlich begrenztes Ordnungsrecht flexible und praxisnahe Regelungen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 26, 259 [262 f.]; 40, 371 [379 ff.]); diese ist vielmehr insoweit an die Ordnungsvorstellungen des Gesetzgebers gebunden.
  • BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63

    Eignungsprüfung des Fahrzeugführers nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    Dagegen ist von Verfassungs wegen offensichtlich nichts zu erinnern (BVerfGE 20, 365 [372 f.]).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    Betrifft die Regelung eine (auch) Freiheitsstrafe androhende Strafnorm, so kann sie - wie sich aus Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt - nur im Wege eines förmlichen Gesetzes getroffen werden, das die Voraussetzungen der Strafbarkeit in dem durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vorgeschriebenen Umfang sowie Art und Maß der Strafe selbst festlegt (BVerfGE 14, 245 [251]).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    bb) Die Bestimmung von Ausnahmefällen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz StVG und die inhaltliche Ausgestaltung solcher Ausnahmeregelungen liegen danach nicht im freien Ermessen der Exekutive, deren Mitwirkung an der Gestaltung des Verkehrsrechts sich ohnehin vornehmlich an dem Ziel zu orientieren hat, durch ein sachlich begrenztes Ordnungsrecht flexible und praxisnahe Regelungen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 26, 259 [262 f.]; 40, 371 [379 ff.]); diese ist vielmehr insoweit an die Ordnungsvorstellungen des Gesetzgebers gebunden.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    Ob dieser insoweit im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu überprüfen; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Entscheidung des Gesetzgebers im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertordnung steht und auch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (BVerfGE 27, 18 [29 f.]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
    Dabei sind Gesetze im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG auch Rechtsverordnungen, welche - wie die hier einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - im Rahmen von Ermächtigungen ergangen sind, die den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (BVerfGE 14, 174 [185]; 32, 346 [362]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Die Verwendung dieser Gesetzgebungstechnik ist verfassungsrechtlich unbedenklich, sofern das Blankettstrafgesetz hinreichend klar erkennen lässt, worauf sich die Verweisung bezieht (vgl. BVerfGE 14, 245 ; 48, 48 ; 51, 60 ; 75, 329 ).
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Denn Fahrzeuge, die keine Kraftfahrzeuge sind, unterscheiden sich von Kraftfahrzeugen insbesondere in Größe und Gewicht, den Fahreigenschaften, der erreichbaren Fahrgeschwindigkeit, in Bedienung und Art der Benutzung und damit in den Anforderungen an den Fahrer und in ihrem Gefahrenpotential (vgl. BVerfG, B.v. 27.3.1979 - 2. BvL 7/78 - BVerfGE 51, 60 juris Rn. 62 zur Geschwindigkeit; vgl. Pegel in MünchKomm zum StGB, § 316 Rn. 43, 45 zur technischen Vergleichbarkeit mit einem Kfz).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Die Verwendung dieser Gesetzgebungstechnik ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern das Blankettstrafgesetz hinreichend klar erkennen lässt, worauf sich die Verweisung bezieht (vgl. BVerfGE 14, 245 ; 48, 48 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 143, 38 ).
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