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   BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 73/58   

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https://dejure.org/1959,317
BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 73/58 (https://dejure.org/1959,317)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1959 - 2 BvL 73/58 (https://dejure.org/1959,317)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1959 - 2 BvL 73/58 (https://dejure.org/1959,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß von Rehtsverordnungen - Bestimmtheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 251
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 73/58
    Dieses Prinzip verlangt, daß eine Ermächtigung an den Verordnunggeber so bestimmt sein muß, daß schon aus ihr und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung erkennbar und vorhersehbar ist, was vom Bürger gefordert werden kann (BVerfGE 7, 282 (302)).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Der Gesetzgeber muß die Ermächtigung zur Strafandrohung unzweideutig aussprechen und dabei Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung so genau umreißen, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus der Ermächtigung und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung voraussehbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [307 ff.]; 10, 251 [258]).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Dagegen verstößt ein Gesetz, das eine Steuer einführt und es dem Verordnunggeber überläßt, das für sie Wesentliche zu bestimmen (BVerfGE 7, 282 f.; 10, 251 [258]).

    Er ist sowohl durch seinen allgemeinen Wortsinn als auch durch seine gesetzliche Regelung in den §§ 4 bis 6 BefStG 1955 hinreichend deutlich umschrieben (vgl. BVerfGE 10, 251 [255]).

  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

    Der Durchschnittswert dieser "Gegenstände oder Gruppen von Gegenständen" soll mit Methoden errechnet werden, die die wissenschaftliche Statistik für die Bestimmung solcher Werte ermittelt hat (ähnlich BVerfGE 10, 251 (255)).

    Der Gesetzgeber hätte aber gerade dann, wenn er durch eine Delegation den Weg zur Abweichung von grundlegenden Prinzipien des Gesetzes freimachen wollte, die Grenzen dieser Delegation besonders sorgfältig bestimmen müssen (BVerfGE 10, 251 (257)).

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfGE 1, 14 [60]; vgl. auch BVerfGE 2, 307 [334]; 7, 267 [274 f.]; 10, 251 [258]; 15, 153 [160]; 18, 52 [63]).
  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit Beschluß vom 27. November 1962 (BVerfGE 15, 153 ff.) § 6 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1951 für nichtig erklärt, weil die Ermächtigung, Import-Ausgleichsteuer nach durchschnittlichen Warenwerten zu berechnen, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verletze, wenn - wie im damals entschiedenen Fall - der Gesetzgeber nicht vorschreibe, daß und wie ein Durchschnittswert veränderten Verhältnissen anzupassen sei (vgl. auch das Urteil vom 15. Dezember 1959 [BVerfGE 10, 251]).

    Der Gesetzgeber konnte daher im Falle des § 2 Abs. 2 KaffeeStG 1953 davon absehen, dem Verordnunggeber die Anpassung des Durchschnittswertes (vgl. dazu BVerfGE 15, 153 [161]; 10, 251 [253]) vorzuschreiben.

  • BFH, 29.04.1988 - VI R 74/86

    Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Arbeitslosengeld und die dem

    Das ist nicht der Fall, wenn nicht vorhergesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird (vgl. Mauntz/Dürig/Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 80 Rdnr. 33; Beschlüsse des BVerfG vom 2. Juni 1964 2 BvL 23/62, BVerfGE 18, 52, 61, und vom 15. Dezember 1959 2 BvL 73/58, BVerfGE 10, 251, 258).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen möglichen Verstoßes gegen das

    Die Verordnungsermächtigung des § 7 S. 1 Nr. 2 i.V.m. S. 2 NSpielbG 1973 ist daher nicht so bestimmt ist, "dass schon aus ihr und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung erkennbar und vorhersehbar ist, was vom Bürger gefordert werden kann" (BVerfG Urteil v. 15. Dezember 1959 - 2 BvL 73/58 - BVerfGE 10, 251, 258).
  • OVG Sachsen, 17.09.2008 - 2 B 683/07

    Kürzung der Beihilfe um Selbstbehalt ist unzulässig.

    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, dass nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, BVerfGE 1, 14; vgl. auch Beschl. v. 10.6.1953, BVerfGE 2, 307; Beschl. v. 11.2.1958, BVerfGE 7, 267; Urt. v. 15.12.1959, BVerfGE 10, 251; Beschl. v. 27.11.1962, BVerfGE 15, 153; Beschl. v. 2.6.1964, BVerfGE 18, 52).
  • OVG Sachsen, 17.09.2008 - 2 B 685/07

    Kürzung der Beihilfe um Selbstbehalt ist unzulässig.

    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, dass nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, BVerfGE 1, 14; vgl. auch Beschl. v. 10.6.1953, BVerfGE 2, 307; Beschl. v. 11.2.1958, BVerfGE 7, 267; Urt. v. 15.12.1959, BVerfGE 10, 251; Beschl. v. 27.11.1962, BVerfGE 15, 153; Beschl. v. 2.6.1964, BVerfGE 18, 52).
  • BFH, 15.06.1973 - VI R 35/70

    Anerkennung religiöser Zwecke - Förderung der Religion - Gemeinnützigkeit -

    Die Ermächtigung ist genügend bestimmt i. S. von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; denn sie umschreibt Inhalt, Zweck und Ausmaß der zu erlassenden Verordnung (Urteil des BVerfG vom 15. Dezember 1959 2 BvL 73/58, BVerfGE 10, 251 [BVerfG 15.12.1959 - 2 BvL 73/58]).
  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 68/66

    Milchpreis

  • BGH, 24.09.1963 - 1 StR 339/61

    Rüge des sachlichen Rechts bezüglich einer Verurteilung wegen bereits verjährter

  • BFH, 08.03.1961 - II 152/60 U

    Wiedererhebung der Beförderungssteuer

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