Rechtsprechung
| BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05 |
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Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Optionsgeschäften und von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren mangels Prüfung der Entscheidungserheblichkeit
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung privater Optionsgeschäfte
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Spekulationsgewinne - Spekulationssteuer 1996: Vorlage des FG Münster unzulänglich
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01
- FG Münster, 08.08.2005 - 8 K 4710/01
- BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05
- FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01
Zeitschriftenfundstellen
- WM 2006, 1166
Wird zitiert von ... (20)
- FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01
Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. …
Die 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG hat die Vorlage mit Beschluss vom 16.04.2006, 2 BvL 8/05 als unzulässig angesehen und zur Begründung ausgeführt:.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des BVerfG vom 18.04.2006, 2 BvL 8/05, [...] Dok.
Nr. KVRE 363580601, BFH/NV 2006, Beilage 3, 364, HFR 2006, 716 Bezug genommen.
Deren Ergebnisse hätten aber erst im Jahr 1994 vorgelegen und hätten vom Gesetzgeber noch nicht für das Jahr 1995 umgesetzt werden können (vergleiche zum Vorstehenden Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 18.04.2006, 2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beilage 3, 364 unter I. 1.).
Auch können in verschiedenen Veranlagungszeiträumen unterschiedliche Tatsachen von Bedeutung sein oder die gleichen Tatsachen unterschiedlich zu gewichten sein (vgl. zum Vorstehenden BVerfGBeschluss vom 18.04.2006, 2 BvL 8/05 a.a.O. unter II. 2. aa).
Dies wird bestätigt durch die weiteren Ausführungen des Bundesfinanzministeriums in seiner Stellungnahme gegenüber dem BVerfG (vgl. Beschluss des BVerfG vom 18.04.2006, 2 BvL 8/05 a.a.O. unter I. 4. aa der Gründe).
- BFH, 17.04.2007 - IX R 23/06
Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26, den systematischen Zusammenhang der Vorschriften § 22 Nr. 3 EStG und § 22 Nr. 2, § 23 EStG hervorgehoben und insbesondere die gesetzgeberische Grundentscheidung, nicht nur für alle Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG, sondern auch für private Veräußerungsgeschäfte i.S. des § 22 Nr. 2, § 23 EStG eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Neuregelung zur Berücksichtigung von Verlusten einzuführen (vgl. jetzt BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BStBl II 2007, 259), zum Anlass genommen, auch für die von § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG erfassten (Alt-)Fälle die Grundsätze der Entscheidung des BVerfG entsprechend anzuwenden (eingehend BFH-Urteil in BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26, unter II. 3. b;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 7. September 2004 IX R 73/00, BFH/NV 2005, 51; siehe auch BVerfG-Beschluss vom 18. April 2006 2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beilage 3, 364). - BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Steuerrecht - Erörterung der Verfassungwidrigkeit von Norm durch Steuerberater?
Rückschlüsse auf die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Steuern auf Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren wurden daraus in Fachkreisen nicht verbreitet abgeleitet (vgl. BVerfG WM 2006, 1166, 1169).
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 620/03
Zinsbesteuerung verfassungswidrig?
dd) Für die Frage, ab welchem Kalenderjahr dem Gesetzgeber ein Verstoß gegen die tatsächliche Belastungsgleichheit zurechenbar ist, lassen sich keine allgemein gültigen Maßstäbe entwickeln; entscheidungserhebliche Tatsachen können dabei Zeitpunkt, Art und Ausmaß der in Fachkreisen geführten Diskussion, die Entwicklung von Märkten, auf die die einschlägige Besteuerung abzielt, oder die Ergebnisse von Gutachten anerkannter Institute oder verwaltungsinterner Untersuchungen sein (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. April 2006 - 2 BvL 8/05 und 2 BvL 12/05 - sowie vom 19. April 2006 - 2 BvR 300/06 -, juris). - BFH, 15.01.2008 - IX R 31/07
Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierveräußerungen im …
Insoweit entscheidungserhebliche Tatsachen können beispielsweise Zeitpunkt, Art und Ausmaß der in Fachkreisen öffentlich geführten Diskussion, die Entwicklung auf Märkten, auf die die einschlägige Besteuerung abzielt, oder die Ergebnisse von Gutachten anerkannter Institutionen oder verwaltungsinterner Untersuchungen sein (BVerfG-Beschluss vom 18. April 2006 2 BvL 8/05, Wertpapier-Mitteilungen 2006, 1166, BFH/NV 2006, Beilage 3, 364 ff., unter II. 2. a aa).Erst im Jahr 1996 hatte ein verstärkter Erwerb von Aktien durch private Haushalte eingesetzt, der im Jahr 1997 durch eine positive Entwicklung des DAX unterstützt worden war (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen in Verfahren vor dem BVerfG 2 BvL 8/05, BVerfG-Beschluss vom 18. April 2006, a.a.O., m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 18 K 12/05
Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften; Vorliegen eines …
Nachdem das BVerfG die Richtervorlage als unzulässig verworfen hat (Beschluss vom 18.04.2006 2 BvL 8/05, BFH/NV Beilage 2006, 364), hält die Klägerin an ihrer Auffassung fest.Erst der im Jahr 1996 grundgelegte Börsenaufschwung machte die Steuerausfälle evident (ebenso FG Münster Urteil vom 14. September 2006 8 K 4710/01 E, EFG 2007, 133; vgl. auch die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums gegenüber dem BVerfG im Verfahren 2 BvL 8/05, BVerfG-Beschluss vom 18. April 2006, BFH/NV Beilage 2006, 364, unter I. 4. aa der Gründe).
- FG Niedersachsen, 08.05.2007 - 15 K 96/07
Verfassungsmäßigkeit der Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte in …
Soweit die dritte Kammer des BVerfG die Vorlage des FG Münsters 5. April 2005, Az: 8 K 4710/01 E (EFG 2005, 1117) mit Beschluss vom 18. April 2006 in dem Verfahren 2 BvL 8/05 (HFR 2006, 716) als unzulässig zurückgewiesen hat, habe die dritte Kammer nicht ausgesprochen, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit bei § 23 EStG nicht vorläge.Diese Auffassung habe das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 19. April 2004 (HFR 2006, 716) für 1995 als obiter dictum bestätigt.
- BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für …
Die Fachgerichte haben zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm, auf die es für den Ausgang des Rechtsstreits ankommt, und zur Vorbereitung einer Vorlage an das BVerfG unter anderem auch die hierfür im Einzelfall maßgeblichen tatsächlichen Grundlagen zu ermitteln und darzustellen (vgl BVerfG Beschluss vom 12.5. 1992 - 1 BvL 7/89 - BVerfGE 86, 71 ff; Beschluss vom 14.10.2003 - 2 BvL 19/02 - ZBR 2004, 47 ff; Beschluss vom 18.4. 2006 - 2 BvL 8/05 - WM 2006, 1166 ff = BFH/NV 2006, Beilage 3, 364 ff). - FG Hamburg, 31.07.2008 - 5 K 40/07
Einkommensteuer: Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG im …
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Vorlage des Finanzgerichts (FG) Münster u.a. zur Frage der Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG im Jahre 1996 (Beschluss vom 05.04.2005, 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117) mitEntscheidung vom 18.04.2006 (2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beil. 3, 364) verworfen hatte, hat der Beklagte den Einspruch am 05.03.2007 zurückgewiesen.Wie das BVerfG in seinemBeschluss vom 18.04.2006 (2 BvL 8/05, a.a.O., zum Veranlagungszeitraum 1996) selbst ausgeführt hat - ohne sich allerdings mangels Zulässigkeit der Vorlage in der Sache verbindlich zu äußern - spricht gegen eine mögliche, allein unter dem Gesichtspunkt eines Erhebungsdefizits zu erwägende (so auch FG Münster im Vorlagebeschluss vom 05.04.2005 - 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117) Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG, dass die Fragen möglicher struktureller Erhebungsdefizite bei den Einkünften aus Stillhaltergeschäften - anders als bei den Wertpapierspekulationsgeschäften - weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung aufgeworfen worden waren und sie deshalb dem Gesetzgeber nicht zuzurechnen sind.
- FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG in den …
Mit Einspruchsentscheidung vom 16.07.2007 wies der Beklagte die Einsprüche als unbegründet zurück, nachdem das BVerfG die Vorlage des Finanzgerichts (FG) Münster u.a. zur Frage der Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG im Jahre 1996 (Beschluss vom 05.04.2005, 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117) mit Entscheidung vom 18.04.2006 (2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beil. 3, 364) verworfen hatte.Wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 18.04.2006 (2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beil. 3, 364, zum Veranlagungszeitraum 1996) selbst ausgeführt hat - ohne sich allerdings mangels Zulässigkeit der Vorlage in der Sache verbindlich zu äußern -, spricht gegen eine mögliche, allein unter dem Gesichtspunkt eines Erhebungsdefizits zu erwägende (so auch FG Münster im Vorlagebeschluss vom 05.04.2005 - 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117) Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG, dass die Fragen möglicher struktureller Erhebungsdefizite bei den Einkünften aus Stillhaltergeschäften - anders als bei den Wertpapierspekulationsgeschäften - weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung aufgeworfen worden waren und sie deshalb dem Gesetzgeber nicht zuzurechnen sind.
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 29/01
Spekulationsverluste vor 1999
- FG Köln, 16.02.2006 - 2 K 7423/00
Verluste aus Optionsgeschäften in 1997 und 1998 keine Werbungskosten
- FG Niedersachsen, 08.08.2006 - 13 K 463/02
Einkommensteuerbarkeit der Stillhalterprämie nach § 22 Nr. 3 EStG und nicht …
- FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 493/09
Ausgleichsfähigkeit von Gewinnen/Verlusten aus Optionshandel mit …
- FG Düsseldorf, 09.11.2006 - 11 K 1761/05
Steuerhinterziehung - Professionelle Vermögensverwaltung
- FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05
Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 3 EStG , Vorkostenabzug nach § 10i …
- FG Bremen, 19.09.2007 - 2 K 13/06
Zahlung eines Barausgleichs an einen Optionsberechtigten durch den Stillhalter …
- FG Düsseldorf, 18.11.2008 - 13 K 2614/05
Besteuerung der Einnahmen aus Stillhalterprämien; Strukturelles Vollzugsdefizit; …
- FG Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 1 K 154/07
Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften als Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 …
- FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
Verhältnis Option zu Kauf
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