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   BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 8/65   

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BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 8/65 (https://dejure.org/1970,95)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1970 - 2 BvL 8/65 (https://dejure.org/1970,95)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1970 - 2 BvL 8/65 (https://dejure.org/1970,95)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von in der DDR geleisteten Vordienstzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 22
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Zwar handelt es sich bei den Renten nach dem Fremdrentengesetz der Sache nach um eine Fürsorgeleistung (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ).

    Diese unterfallen nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt worden sind, weil es insofern am Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung in eine bundesdeutsche Rentenversicherung fehlt (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Die durch das Fremdrentengesetz gewährte Begünstigung muss keine volle Gleichstellung mit denjenigen bewirken, die ein Versicherungsverhältnis zu einem Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland begründet hatten und haben (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Das Gesetz zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Reichsversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz - FANG) vom 25. Februar 1960 (BGBl I S. 93), dessen Artikel 1 das Fremdrentengesetz (FRG) enthielt, setzte das Prinzip der Eingliederung an die Stelle des Gedankens der Entschädigung (vgl. zum Folgenden auch BVerfGE 29, 22 [24]).

    Da das Gesetz das Recht erst gewährt, das von Art. 14 GG geschützt sein soll, kann es dieses Grundrecht nicht verletzen (vgl. BVerfGE 29, 22 [33 f.]; - 53, 164 [176]).

    Im Falle der durch das Fremdrentengesetz begründeten Rechte fehlt es am Erfordernis der an einen Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland erbrachten Eigenleistung (vgl. schon BVerfGE 29, 22 [34]), die für die Anerkennung einer sozialversicherungsrechtlichen Rechtsposition als Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unverzichtbar ist.

    a) Zur unterschiedlichen Behandlung der nach dem Fremdrentengesetz Berechtigten im Verhältnis zu den in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland versicherten Personen hat das Bundesverfassungsgericht bereits klargestellt, dass die durch das Fremdrentengesetz gewährte Begünstigung nicht Grundlage für einen Anspruch sein könne, die volle Gleichstellung mit denjenigen zu erhalten, die ein Versicherungsverhältnis zu einem Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland begründet hatten und haben (vgl. BVerfGE 29, 22 [33]).

    Die rentenrechtliche Behandlung dieser Personen ist allein darin begründet, dass sie ihre Versicherungsbiografie in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben; ihre Beiträge sind anderen Versicherungsträgern, ihre Beschäftigung einem anderen Wirtschafts- und Sozialsystem zugute gekommen (vgl. auch BVerfGE 29, 22 [33]).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Da in solchen Fällen das Gesetz erst gewährt, was von Art. 14 GG individualgrundrechtlich geschützt werden soll, kann dieses Gesetz selbst nicht dieses Grundrecht verletzen (vgl BVerfG, Beschluß vom 23. Juni 1970, BVerfGE 29, 22, 33 f).

    Die Rechte in der bundesdeutschen Rentenversicherung, die das FRG vermittelt (das selbst keine gesonderten Leistungsansprüche vorsieht), sind damit nur im gesetzgeberischen Motiv Ausfluß einer an Art. 3 Abs. 3, 116 GG orientierten staatlichen Entschädigung und allein in diesem, dem positiven Recht vorgelagerten, Sinn als Ausdruck staatlicher "Fürsorge" zu werten (vgl BVerfGE 29, 22, 33 = SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG; Polster, aaO, in DRV 1997, S 63).

    Die Frage, ob den "Fremdrentenempfängern" bei ihrer sozialen Eingliederung von Verfassungs wegen die gleiche Rechtstellung zu gewähren sei wie den in der Bundesrepublik Deutschland Rentenversicherten, hat das BVerfG verneint, und zwar mit dem Hinweis, daß diese keine Beiträge an bundesdeutsche Rentenversicherungsträger erbracht hätten (vgl BVerfGE 29, 22, 33 = SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG Ab 80).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Der Anerkennung der in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften als hinreichendes Substrat des Eigentumsrechts mit der Folge, daß sie durch den Einigungsvertrag in den Schutzbereich von Art. 14 GG gelangten, steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Fremdrentenrecht nicht entgegen (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 53, 164 ).
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R

    Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das

    Ansprüche nach dem FRG gegen die deutsche Rentenversicherung unterliegen nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG, jedenfalls wenn diese ausschließlich auf Beitrags- und Beschäftigungszeiten beruhen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl BVerfG Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvL 9/00 ua - BVerfGE 116, 96, 121 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 80 - Juris RdNr 79; BVerfG Beschluss vom 23.6.1970 - 2 BvL 8/65 - BVerfGE 29, 22, 33 f = SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG - Juris RdNr 32) .

    Die unterschiedliche Ausgangslage eines FRG-Berechtigten und eines "Einheimischen", für den Beiträge zugunsten der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden sind, bleibt trotz Anwendung des Eingliederungsprinzips bestehen (vgl BVerfG Beschluss vom 23.6.1970 - 2 BvL 8/65 - BVerfGE 29, 22 ff - Juris RdNr 27) und stellt einen hinreichenden Differenzierungsgrund dar.

    Die rentenrechtliche Bewertung der FRG-Zeiten ist vielmehr allein darin begründet, dass die FRG-Berechtigten ihre Versicherungsbiografie in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben; ihre Beiträge sind anderen Versicherungsträgern, ihre Beschäftigung einem anderen Wirtschafts- und Sozialsystem zugutegekommen (vgl BVerfGE 116, 96, 130; 29, 22, 33) .

  • BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15

    Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im

    Er beginnt in dem Zeitpunkt und in dem Umfang, in dem das Gesetz erstmals eine schutzfähige Rechtsposition begründet (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 53, 164 ; 116, 96 ).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Hierin hat ursprünglich eine frei gewährte Begünstigung gelegen (BVerfGE 29, 22, 23; insofern bestätigt in BVerfGE 100, 1, 36), die durch Art. 14 GG in keiner Weise geboten war und ihren Ursprung in der grundsätzlich freien gesetzgeberischen Entscheidung darüber hatte, in welcher konkreten Weise dem Gebot des Art. 3 Abs. 3 GG, eine Diskriminierung der Flüchtlinge und Vertriebenen zu vermeiden, Rechnung zu tragen war.

    Die Frage, ob den "Fremdrentenempfängern" bei ihrer sozialen Eingliederung von Verfassungs wegen die gleiche Rechtsstellung zu gewähren sei wie den in der Bundesrepublik Deutschland Rentenversicherten, hat das BVerfG verneint, und zwar mit dem Hinweis, dass diese keine "Beiträge" an bundesdeutsche Rentenversicherungsträger erbracht hätten (vgl BVerfGE 29, 22, 33 = SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG Ab 80).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Zwar hat hierin ursprünglich eine frei gewährte Begünstigung gelegen (BVerfGE 29, 22, 23; insofern bestätigt in BVerfGE 100, 1, 36), die durch Art. 14 GG in keiner Weise geboten war und ihren Ursprung in der grundsätzlich freien gesetzgeberischen Entscheidung darüber hatte, in welcher konkreten Weise dem Gebot des Art. 3 Abs. 3 GG, eine Diskriminierung der Flüchtlinge und Vertriebenen zu vermeiden, Rechnung zu tragen war.

    Die Frage, ob den "Fremdrentenempfängern" bei ihrer sozialen Eingliederung von Verfassungs wegen die gleiche Rechtsstellung zu gewähren sei wie den in der Bundesrepublik Deutschland Rentenversicherten, hat das BVerfG verneint, und zwar mit dem - auch einfachgesetzlich maßgeblichen - Hinweis, daß diese keine Beiträge an bundesdeutsche Rentenversicherungsträger erbracht hätten (vgl BVerfGE 29, 22, 33 = SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG Ab 80).

  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14

    Körperschaftsteuerminderungspotenzial III - Weitere Übergangsregelung vom

    Er beginnt in dem Zeitpunkt und in dem Umfang, in dem das Gesetz erstmals eine schutzfähige Rechtsposition begründet (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 53, 164 ; 116, 96 ).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Hierzu führt es aus, daß Ansprüche auf Sozialleistungen, die ausschließlich darauf beruhten, daß der Staat sie in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht durch Gesetz eingeräumt habe, nicht vom Schutz des Art. 14 GG umfaßt werden (vgl BVerfG Beschluß vom 23. Juni 1970 - 2 BvL 8/65 - BVerfGE 29, 22, 34 - zur Verneinung des Eigentumschutzes bei einem vom FRG gewährten Rentenanspruch, der nicht, auch nicht teilweise auf eigenen Leistungen des Rentenempfängers an den Rentenversicherungsträger in der Bundesrepublik beruhte; BVerfG Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 ua - BVerfGE 69, 272, 301 = SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 127 mwN; vgl ferner Neumann, NZS 1998, 401, 403 und Ossenbühl in: Festschrift für Zeidler, 1987, S 625, 631 f).

    Soweit seine Rechtsposition auf FRG-Zeiten beruht, leitet sie sich allein aus dem durch dieses Gesetz begründeten vermögenswerten Rechtsanspruch ab (vgl die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zum Fremdrentenrecht - BVerfG Beschluß vom 23. Juni 1970 - 2 BvL 8/65 - BVerfGE 29, 22, 33 f; BVerfG Beschluß vom 26. Januar 1977 - 1 BvL 17/73 - BVerfGE 43, 213, 226; BVerfG Beschluß vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 195/77 - BVerfGE 53, 164, 176).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 28/94

    Ermittlung der Höhe der Altersversorgung - Weitergewährung einer Rente aus einem

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

  • BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96

    Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten militärischen Dienstes als Ersatzzeit (§

  • BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte -

  • BSG, 23.04.1981 - 1 RA 125/79

    Begrenzung der Bewertung der Ausbildungs-Ausfallzeiten bei Renten und

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 2/02 R

    Rentenüberleitung - Beitrittsgebiet - Zusatz- bzw Sonderversorgung -

  • BSG, 23.04.1981 - 1 RA 111/79

    Begrenzung der Bewertung der Ausbildungs-Ausfallzeiten bei Renten und

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/98 R

    Fremdrentenrecht - Kürzung von Entgeltpunkten - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 112/00 R

    Berechnung des besitzgeschützten Betrags bei der Überführung der AVI für einen

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 2/03 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktebegrenzung für Spätaussiedler

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 27/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 11/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 32/03 R

    Anpassung des besitzgeschützten Zahlbetrags bei Bestandsrenten aus überführten

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 13/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2003 - L 9 RJ 4142/02

    Entgeltpunktebegrenzung nach dem Fremdrentenrecht für Spätaussiedler

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 9/94

    Zahlbeträge - Summer - Rente - Zusatzversorgung - Begrenzung

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • BSG, 06.12.1996 - 4 RA 29/94

    Zahlbeträge - Summer - Rente - Zusatzversorgung - Begrenzung

  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 13/01 R
  • LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07

    Höhe einer Altersrente sowie Kürzung und Begrenzung der Entgeltpunkte für Zeiten

  • BVerfG, 16.02.2001 - 1 BvR 2066/97

    Unzulässige, aber auch in der Sache erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der

  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 3/94

    Leistungen aus der Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei,

  • LSG Bayern, 01.04.2009 - L 1 R 2/09

    Voraussetzungen für den Anspruch eines deutschen Staatsbürgers mit Wohnsitz in

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 13 (8) RJ 231/98

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 5 R 3509/09
  • LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09

    Ausbildungsanrechnungszeit - Vormerkung erst nach vollendetem 17. Lebensjahr

  • SG Nürnberg, 18.11.2005 - S 3 R 515/04

    Gewährung von Leistungen zur Pflegeversicherung; Beitragspflicht zur sozialen

  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 39/78
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68

    Berücksichtigung einer Beschäftigung als Postangestellter als ruhegehaltfähig -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 3637/13
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - L 7 R 1977/10
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