Rechtsprechung
   BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3032
BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98 (https://dejure.org/1999,3032)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1999 - 2 BvL 8/98 (https://dejure.org/1999,3032)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 2 BvL 8/98 (https://dejure.org/1999,3032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Hessische Luftrettung

§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Pflicht des vorlegenden Gerichts zur Auseinandersetzung mit zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung;

bundesrechtskonforme Auslegung;

§ 11 GG hessRDG, § 133 SGB V

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht genügende verwaltungsgerichtliche Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit hessischen Landesrechts mit Bundesrecht im Bereich der Festlegung von Benutzungsentgelten für die Luftrettung

  • Wolters Kluwer

    Bundesrecht und Landesrecht - Vereinbarkeit - Hessisches Landesrecht - Festlegung von Benutzungsentgelten - Luftrettung - Gesetzliche Krankenkassen

  • Judicialis

    HRDG § 11 Abs. 7; ; HRDG § 11 Abs. 2; ; HRDG § 11; ; SGB V § ... 133 Abs. 1 Satz 3; ; SGB V § 133; ; SGB V § 133 Abs. 1; ; SGB V § 133 Abs. 1 Satz 1; ; SGB V § 133 Abs. 2; ; SGB V § 71 Abs. 1; ; SGB V § 141 Abs. 2; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Festlegung von Benutzungsentgelten für die Luftrettung - Hessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt (vgl. BVerfGE 80, 59 ; 90, 145 ; stRspr).

    Im Rahmen der Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit muß das vorlegende Gericht außerdem vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts prüfen und im Vorlagebeschluß auch begründen, warum eine Verfassungs- oder Bundesrechtswidrigkeit nicht auf andere Weise, etwa durch verfassungs- oder bundesrechtskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift oder Heranziehung anderer Vorschriften, vermieden werden kann (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 90, 145 ).

    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck nach den herkömmlichen Auslegungsmethoden mehrere Deutungen zu, von denen eine mit der Verfassung vereinbar ist, so ist diese zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 88, 145 ); für eine Vorlage bleibt sodann kein Raum (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 3 N 1.94

    Krankenversicherungsrecht: Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung vor

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Das um Stellungnahme ersuchte Bundesverwaltungsgericht hat auf den Beschluß des 3. Senats vom 21. Mai 1996 - BVerwG 3 N 1.94 - (BVerwGE 101, 177) verwiesen, der die Beurteilung einer ähnlichen Regelung in Niedersachsen betrifft.

    Es hat ihn aber inhaltlich schlicht unverändert wiederholt; dabei hat es versäumt, sich jedenfalls nunmehr mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1996 - BVerwG 3 N 1.94 - (BVerwGE 101, 177 ff. = NdsVBl 1996, S. 286 ff.) zu der - der hessischen Regelung vergleichbaren - niedersächsischen Gebührenregelung für die Luftrettung auseinanderzusetzen.

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt (vgl. BVerfGE 80, 59 ; 90, 145 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Dazu muß das Gericht sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 74, 236 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Außerdem dient das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG auch der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 83, 111 ).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Dazu muß das Gericht sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 74, 236 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Ferner muß es deutlich machen, mit welcher bundesgesetzlichen oder im Grundgesetz enthaltenen Norm die landesrechtliche Norm nicht vereinbar sein soll und aus welchen Gründen es zu dieser Überzeugung gelangt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Ferner muß es deutlich machen, mit welcher bundesgesetzlichen oder im Grundgesetz enthaltenen Norm die landesrechtliche Norm nicht vereinbar sein soll und aus welchen Gründen es zu dieser Überzeugung gelangt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Dies gilt auch für Fortentwicklungen der Rechtsprechung nach Erlaß des Vorlagebeschlusses und vor einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 51, 161 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
    Die sorgfältige Prüfung der vorgenannten Voraussetzungen einer zulässigen Vorlage ist schon deshalb geboten, weil der Richter mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung in der Sache verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 730/03

    Festsetzung des Benutzungsentgelts für Rettungsdienste - gerichtliche Überprüfung

    Von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.05.1996, a.a.O.) generell bejahten Vorrang der landesrechtlichen Regelung über die Entgeltfestsetzung - gleichgültig, ob diese vertraglich oder durch normative Festsetzung zustande kommt - vor dem in § 133 SGB V verankerten Grundsatz einer Begrenzung der Kosten für Krankentransportleistungen geht im Übrigen auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30.01.2001, a.a.O.; und vom 03.11.1999, a.a.O.), die Kartellrechtsprechung der Zivilgerichte (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.1993, a.a.O.) und wohl auch die des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27.01.1999 - 2 BvL 8/98 -) aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht