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   BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97   

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BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97 (https://dejure.org/2000,2714)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2000 - 2 BvL 9/97 (https://dejure.org/2000,2714)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2000 - 2 BvL 9/97 (https://dejure.org/2000,2714)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der § 3 WPflG , §§ 15a, 53, 56 ZDG mit Art 4 Abs 1 GG - Erhöhte Begründungsanforderungen an erneute Vorlage einer Norm, über deren Verfassungsmäßigkeit das BVerfG bereits entschieden hat

  • Wolters Kluwer

    Zivildienst - Kriegsdienstverweigerung - Gewissen - Wehrpflichtiger - Zeugen Jehovas - Verfassungsmäßigkeit - Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Zulässigkeit

  • Judicialis

    BVerfGG § 81a; ; BVerfGG § ... 31 Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG §§ 80 ff.; ; BVerfGG § 31 Abs. 2; ; ZDG § 15a; ; ZDG § 15a Abs. 1 Satz 1; ; ZDG § 15a Abs. 1 Satz 2; ; ZDG § 53; ; ZDG § 56; ; WPflG § 3; ; WPflG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; ErsDiG § 53 Abs. 1; ; ErsDiG § 56 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1; ZDG § 15a, § 53, § 56

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3269
  • NVwZ 2000, 1409 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 11.07.1989 - 2 BvL 11/88

    Totalverweigerung II

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG bejaht (BVerfGE 80, 354).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. Juli 1989 festgestellt, dass § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG keine normative Aussage enthält, die Gegenstand, inhaltliche Ausgestaltung oder organisatorische Einbindung des Zivildienstes in einer die Gewissensentscheidung nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG berührenden Weise beeinflussen könnte (vgl. BVerfGE 80, 354 ).

    Der Senat hat im Tenor seiner Entscheidung ausdrücklich die Vereinbarkeit von § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 1986 (BGBl I S. 879) mit dem Grundgesetz festgestellt (vgl. BVerfGE 80, 354).

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    a) Die Frage, ob eine solche Sanktion der Zivildienstpflicht mit Art. 4 Abs. 1 GG in Einklang steht, ist vom Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 4. Oktober 1965 (BVerfGE 19, 135) und vom 5. März 1968 (BVerfGE 23, 127), bezogen auf die durch § 53 Abs. 1 ZDG abgelösten, von diesem lediglich in der Fassung der Strafandrohung abweichenden Vorschriften des § 37 Abs. 1 Ersatzdienstgesetz - ErsDiG - vom 13. Januar 1960 (BGBl I S. 10) und § 53 Abs. 1 ErsDiG i.d.F. vom 16. Juli 1965 (BGBl I S. 984), bejaht worden.

    Das Landgericht hätte deshalb, von den Beschlüssen vom 4. Oktober 1965 (BVerfGE 19, 135) und vom 5. März 1968 (BVerfGE 23, 127) ausgehend, darlegen müssen, inwiefern zwischenzeitlich tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die eine andere rechtliche Beurteilung nahe legen könnten.

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    a) Die Frage, ob eine solche Sanktion der Zivildienstpflicht mit Art. 4 Abs. 1 GG in Einklang steht, ist vom Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 4. Oktober 1965 (BVerfGE 19, 135) und vom 5. März 1968 (BVerfGE 23, 127), bezogen auf die durch § 53 Abs. 1 ZDG abgelösten, von diesem lediglich in der Fassung der Strafandrohung abweichenden Vorschriften des § 37 Abs. 1 Ersatzdienstgesetz - ErsDiG - vom 13. Januar 1960 (BGBl I S. 10) und § 53 Abs. 1 ErsDiG i.d.F. vom 16. Juli 1965 (BGBl I S. 984), bejaht worden.

    Das Landgericht hätte deshalb, von den Beschlüssen vom 4. Oktober 1965 (BVerfGE 19, 135) und vom 5. März 1968 (BVerfGE 23, 127) ausgehend, darlegen müssen, inwiefern zwischenzeitlich tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die eine andere rechtliche Beurteilung nahe legen könnten.

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    Er muss von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage gewandelt haben soll (stRspr, vgl. z.B. BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; 87, 341 ).

    Daher kann dahingestellt bleiben, ob ein solcher Wandel überhaupt hinreichende Vorausssetzung für die (wiederholte) Einleitung eines Verfahrens nach 100 Abs. 1 GG, §§ 80 ff. BVerfGG wäre (offen gelassen auch in BVerfGE 33, 199 sowie im Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1998, NJW 1999, S. 2581 f.).

  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 80 ff. BVerfGG schon dann unzulässig, wenn das vorlegende Gericht lediglich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Norm hegt (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 80, 54 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    Sie entfalten indessen gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG Bindungswirkung insofern, als die Gerichte die sich aus dem Tenor und den tragenden Entscheidungsgründen jeweils ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung zu beachten haben (vgl. BVerfGE 40, 88 ).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 80 ff. BVerfGG schon dann unzulässig, wenn das vorlegende Gericht lediglich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Norm hegt (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 80, 54 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    Er muss von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage gewandelt haben soll (stRspr, vgl. z.B. BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; 87, 341 ).
  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    Mit Beschluss vom 13. Februar 1973 hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, dass § 56 Abs. 3 ErsDiG i.d.F. des Gesetzes vom 16. Juli 1965 (BGBl I S. 984), der mit § 56 ZDG nach Inhalt und Funktion übereinstimmt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 34, 261).
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
    Er muss von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage gewandelt haben soll (stRspr, vgl. z.B. BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; 87, 341 ).
  • BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 17/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70

    Gerichtsbesetzung bei Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ,

  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

  • BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86

    Totalverweigerung I

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvL 16/64

    Spruchkörperbesetzung bei Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvL 6/82

    Verfassungsmäßgkeit der Befreiung Sozialhilfeempfänger von bestimmten

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2021 - 4 LA 263/20

    Befreiungsanspruch; Inanspruchnahme, doppelt; Nebenwohnung; Zweitwohnung

    Die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG umfasst den Entscheidungsausspruch und die ihn tragenden Entscheidungsgründe, soweit diese Ausführungen zur Auslegung der Verfassung enthalten (BVerfG, Beschl. v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 9.3.2000 - 2 BvL 9/97 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 16.3.2005 - 2 BvL 7/00 -, juris Rn. 60).
  • LG Hamburg, 18.05.2001 - 711 Ns 10/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, in denen bereits die vom Angeklagten für sich in Anspruch genommene Argumentation Eingang gefunden hatte, ausgeführt, daß die Pflicht, einen Ersatz- bzw. Zivildienst zu leisten, und die Strafbarkeit der Verweigerung von Zivildienst auch dann mit dem Grundgesetz übereinstimme, wenn der Zivildienstverweigerer sich auf Gewissensgründe berufe (vgl. zu allem BVerfGE 12, 45ff.; 19, 135 ff.; 23, 127 ff.; 23, 191 ff.; 34, 261 ff.; 78, 391 f.; 80, 354 ff.; NJW 2000, 3269 f.).

    Einer nochmaligen verfassungsrechtlichen Prüfung wegen etwaiger zwischenzeitlicher Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte bedarf es im Hinblick darauf nicht, daß das Bundesverfassungsgericht in der erst kürzlich ergangenen Entscheidung vom 09.03.2000 (NJW 2000, 3269 f.) unter bewußter Nennung seiner Kritiker keinen allgemeinen Wandel verfassungsrechtlicher Anschauung hat feststellen können und eine Vorlage zur erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung der Strafbarkeit von Zivildienstverweigerern insbesondere im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 GG unter Verweisung darauf nicht zur Entscheidung angenommen hat, daß sich bei Ausspruch der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Vorschrift mit dem Grundgesetz die Vereinbarkeit dieser Vorschrift auf alle Bestimmungen der Verfassung beziehe, auch wenn sich die Gründe der Entscheidung nur zu einzelnen dieser Bestimmungen verhielten.

  • AG Hamburg-Harburg, 03.11.2000 - 619-32/00
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (E 23, 127,(133)), dass es ein Grundrecht auf die Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes nicht gebe, insbesondere die neuerliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. März 2000 (NJW 2000, Seite 3269 f.), wonach die Bestrafung eines Zivildienstverweigerers mit Artikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar sei, steht dem hier festgestellten Vorliegen eines übergesetzlichen Schuldausschließungsgrundes aufgrund der allgemeinen Prinzipien des Strafgesetzbuches nicht entgegen.
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