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   BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76   

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BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76 (https://dejure.org/1977,7)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1977 - 2 BvM 1/76 (https://dejure.org/1977,7)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76 (https://dejure.org/1977,7)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Philippinische Botschaft

  • openjur.de

    Philippinische Botschaft

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1977 zu Fragen der Staatenimmunität (Kay Hailbronner; ZaöRV 38/1978, S. 242-285)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlungen gegen ausländische Vertretungen unter Gesichtspunkten des Völkerrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1977 zu Fragen der Staatenimmunität (Kay Hailbronner; ZaöRV 38/1978, S. 242-285)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Art. 25 GG und die Anwendung völkerrechtswidrigen ausländischen Rechts (Dr. Rainer Hofmann; ZaöRV 1989, 41)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 342
  • NJW 1978, 485
  • DVBl 1978, 496
  • DB 1978, 342
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
    In der Bundesrepublik Deutschland werde bei nicht-hoheitlicher Betätigung fremder Staaten eine Befreiung von der inländischen Gerichtsbarkeit nicht gewährt (BVerfGE 16, 27 ff.).

    Das vorlegende Gericht hat in zureichender Weise seine Zweifel hinsichtlich des Bestehens und der Tragweite möglicher allgemeiner Regeln des Völkerrechts sowie die erforderliche Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage für das Ausgangsverfahren dargetan, §§ 84, 80 Abs. 2 BVerfGG (BVerfGE 4, 319 [321]; 15, 25 [30]; 16, 27 [32 f.]).

    Von dieser Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts, die nicht offensichtlich unhaltbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht auszugehen (BVerfGE 15, 25 [31]; 16, 27 [32]).

    Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GG sind auch dann zulässig, wenn die völkerrechtliche Regel ihrem Inhalt nach nicht geeignet ist, unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen zu erzeugen, sondern sich nur an Staaten oder ihre Organe als Normadressaten wendet (BVerfGE 15, 25 [33 f.]; 16, 27 [33]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgesprochen, daß nach derzeit geltendem allgemeinen Völkerrecht ein Staat nicht gehalten ist, einem fremden Staat in einem Erkenntnisverfahren gegen diesen Staat, das über dessen nicht-hoheitliches Verhalten befindet, Befreiung von der Gerichtsbarkeit zu gewähren (BVerfGE 16, 27 ff.).

    Um eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG zu bekunden, müßte es sich bei der erwähnten Praxis zahlreicher Staaten im Bereich der Zwangsvollstreckung um eine gefestigte Praxis handeln, die von den Staaten allgemein in der Überzeugung geübt wird, dazu von Völkerrechts wegen verpflichtet zu sein (vgl. Art. 38 Abs. 1 [b] des Statuts des Internationalen Gerichtshofs; CPJI, Serie A No. 10, S. 28 - Lotus-Fall; ICJ, Reports 1950, S. 276 - diplomatisches Asyl-Fall; Reports 1951, S. 131 - norwegischer Fischereistreit; Reports 1969, S. 41 ff. - Festlandsockel-Fall; BVerfGE 15, 25 [35]; 16, 27 [52]; Verdross, Die Quellen des universellen Völkerrechts, 1973, S. 95 ff.; Geck, Das Bundesverfassungsgericht und die allgemeinen Regeln des Völkerrechts in Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, 1976, II, S. 125 ff., 132 f.).

    Abgesehen vom sog. attachment- Verfahren, das der Sache nach nicht ein Vollstreckungsverfahren ist, sondern Maßnahmen zur Begründung des Gerichtsstandes für bestimmte Verfahrensarten ermöglicht (vgl. Weilamann v. Chase Manhattan Bank, 192 N.Y.S. 2 d 469 [S. Ct. N.Y.] [1959]), hat die amerikanische Rechtsprechung auch noch nach dem Übergang des State Department zur Lehre von der eingeschränkten Immunität im Erkenntnisverfahren im Anschluß an den Tate letter vom 19. Mai 1952 (Department of State Bulletin 26 [1952] 984; dazu BVerfGE 16, 27 [48 f.]) bis zum Inkrafttreten des Foreign Sovereign Immunities Act of 1976 jedenfalls für das Vollstreckungsverfahren im eigentlichen Sinn an der grundsätzlich unbeschränkten Immunität fremder Staaten festgehalten (vgl. Dexter and Carpenter, Inc. v. Kunglig Jarnvagsstyrelsen, 43 F. 2 d 705 [1930], cert. den. 282 U. S. 896 [1930]; New York and Cuba Mail Steamship Company v. Republic of Korea, 132 F. Supp. 684 [1955]; Weilamann v. Chase Manhattan Bank, a.a.O., 473; Stellungnahme des State Department im Falle Industria Azucarera Nacional S. A. v. Empresa Navegacion Mambisa, ILM XIII [1974] 120 ff., 139; Whiteman, Digest of International Law, 6 [1968] 709 ff.; vgl. aber auch Harris & Co. Advertising, Inc. v. Republic of Cuba, 127 So. 2 d 687, 692 ff. [1961]; Berlanti Construction Co., Inc. v. Republic of Cuba, 145 So. 2 d 256, 258 [1962]).

    Diese Auffassung war nicht zuletzt eine Folge der Gewährung grundsätzlich unbeschränkter Immunität im Erkenntnisverfahren (vgl. die Nachweise in BVerfGE 16, 27 [34 f.]).

    Die nach 1945 ergangenen Entscheidungen, soweit sie bekanntgeworden sind, betreffen fast ausnahmslos Fragen der Immunität im Erkenntnisverfahren (vgl. BVerfGE 15, 25 ff.; 16, 27 ff. jeweils mit Nachweisen) oder der persönlichen Immunität von Personen im Sinne der §§ 18, 19 GVG früherer Fassung (so Amtsgericht Bonn, Beschluß vom 10. Juni 1960, Archiv des Völkerrechts 9 [1961/1962] 485).

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelungen dahin gewertet, daß sich in ihnen die weitverbreitete Überzeugung niedergeschlagen habe, den Staaten stehe nur noch für ihre Hoheitsakte Immunität zu (vgl. BVerfGE 16, 27 [52 f.]).

    Für das Erkenntnisverfahren hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß die Qualifikation einer Staatstätigkeit nach der Rechtsnatur des Aktes als hoheitlich oder nicht-hoheitlich grundsätzlich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht werde vorgenommen werden müssen, da das Völkerrecht, jedenfalls in der Regel, Kriterien für diese Abgrenzung nicht enthalte (BVerfGE 16, 27 [62 f.]).

    Ausnahmsweise könne es völkerrechtlich geboten sein, die Betätigung eines ausländischen Staates, weil sie dem Kernbereich der Staatsgewalt zuzurechnen ist, als Akt iure imperii zu qualifizieren, obwohl sie nach nationalem Recht als privatrechtliche und nicht als öffentlich-rechtliche Betätigung anzusehen wäre (BVerfGE 16, 27 [63 f.]).

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
    Das vorlegende Gericht hat in zureichender Weise seine Zweifel hinsichtlich des Bestehens und der Tragweite möglicher allgemeiner Regeln des Völkerrechts sowie die erforderliche Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage für das Ausgangsverfahren dargetan, §§ 84, 80 Abs. 2 BVerfGG (BVerfGE 4, 319 [321]; 15, 25 [30]; 16, 27 [32 f.]).

    Von dieser Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts, die nicht offensichtlich unhaltbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht auszugehen (BVerfGE 15, 25 [31]; 16, 27 [32]).

    Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GG sind auch dann zulässig, wenn die völkerrechtliche Regel ihrem Inhalt nach nicht geeignet ist, unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen zu erzeugen, sondern sich nur an Staaten oder ihre Organe als Normadressaten wendet (BVerfGE 15, 25 [33 f.]; 16, 27 [33]).

    Um eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG zu bekunden, müßte es sich bei der erwähnten Praxis zahlreicher Staaten im Bereich der Zwangsvollstreckung um eine gefestigte Praxis handeln, die von den Staaten allgemein in der Überzeugung geübt wird, dazu von Völkerrechts wegen verpflichtet zu sein (vgl. Art. 38 Abs. 1 [b] des Statuts des Internationalen Gerichtshofs; CPJI, Serie A No. 10, S. 28 - Lotus-Fall; ICJ, Reports 1950, S. 276 - diplomatisches Asyl-Fall; Reports 1951, S. 131 - norwegischer Fischereistreit; Reports 1969, S. 41 ff. - Festlandsockel-Fall; BVerfGE 15, 25 [35]; 16, 27 [52]; Verdross, Die Quellen des universellen Völkerrechts, 1973, S. 95 ff.; Geck, Das Bundesverfassungsgericht und die allgemeinen Regeln des Völkerrechts in Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, 1976, II, S. 125 ff., 132 f.).

    Die nach 1945 ergangenen Entscheidungen, soweit sie bekanntgeworden sind, betreffen fast ausnahmslos Fragen der Immunität im Erkenntnisverfahren (vgl. BVerfGE 15, 25 ff.; 16, 27 ff. jeweils mit Nachweisen) oder der persönlichen Immunität von Personen im Sinne der §§ 18, 19 GVG früherer Fassung (so Amtsgericht Bonn, Beschluß vom 10. Juni 1960, Archiv des Völkerrechts 9 [1961/1962] 485).

    Die völkerrechtliche Norm ne impediatur legatio schließt derartige Maßnahmen insoweit aus, als durch sie die Erfüllung der diplomatischen Aufgaben beeinträchtigt werden könnte; so hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß die deutsche Gerichtsbarkeit für ein Erkenntnisverfahren gegen einen fremden Staat, in dem auf Bewilligung der Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Eigentums an einem diplomatisch genutzten Grundstück geklagt wird, nicht durch eine allgemeine Regel des Völkerrechts ausgeschlossen ist, weil dadurch nicht die Funktionsfähigkeit der diplomatischen Vertretung beeinträchtigt werde (BVerfGE 15, 25 [43]).

  • LG Frankfurt/Main, 02.12.1975 - 8 O 186/75
    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
    Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 2. Dezember 1975 (NJW 1976, S. 1044 ff.; ILM XVI [1977] 501 ff.) die deutsche Gerichtsbarkeit für den Erlaß eines dinglichen Arrests gegen die Zentralbank von Nigeria bejaht.
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
    Diese Art allgemeiner Regeln des Völkerrechts aus der Vorlagepflicht des Art. 100 Abs. 2 GG auszuschließen, würde die Gewährleistungsfunktion zugunsten der allgemeinen Regeln des Völkerrechts, die Art. 100 Abs. 2 i.V.m. Art. 25 GG bewirken will, gerade für die große Mehrzahl dieser Regeln vereiteln (vgl. auch BVerfGE 23, 288 [317]).
  • BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
    Das vorlegende Gericht hat in zureichender Weise seine Zweifel hinsichtlich des Bestehens und der Tragweite möglicher allgemeiner Regeln des Völkerrechts sowie die erforderliche Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage für das Ausgangsverfahren dargetan, §§ 84, 80 Abs. 2 BVerfGG (BVerfGE 4, 319 [321]; 15, 25 [30]; 16, 27 [32 f.]).
  • BVerfG - 2 BvM 1/73 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
    Hinsichtlich der Staatenpraxis habe das Auswärtige Amt seinerzeit zur Vorbereitung der Stellungnahme der Bundesregierung in dem Vorlageverfahren 2 BvM 1/73 bei den deutschen Auslandsvertretungen Berichte eingeholt über einschlägige gesetzliche Vorschriften, gerichtliche Entscheidungen und die Verwaltungspraxis von 108 ausländischen Staaten - sie liegen dem Bundesverfassungsgericht vor und sind im gegenwärtigen Verfahren beigezogen worden.
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Daneben kann sich eine solche Praxis aber auch in den Akten anderer Staatsorgane, wie solchen des Gesetzgebers oder der Gerichte, bekunden, zumindest soweit ihr Verhalten unmittelbar völkerrechtlich erheblich ist, etwa zur Erfüllung einer völkerrechtlichen Verpflichtung oder zur Ausfüllung eines völkerrechtlichen Gestaltungsspielraumes dienen kann (stRspr. des BVerfG: vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76 - , vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - , vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - und vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 1170/83 - sowie Urteil vom 18. Dezember 1984 - 2 BvE 13/83 - ).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Die deutsche Gerichtsbarkeit ist eine allgemeine Verfahrensvoraussetzung; ihr Bestehen sowie ihre Grenzen sind als Rechtsfragen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76, BVerfGE 46, 342, 359; BGH, Urteile vom 3. März 2016 - 4 StR 496/15, StV 2017, 103 Rn. 20; vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 796/16, BGHZ 217, 153 Rn. 15).

    Zudem können die Entscheidungen nationaler Gerichte insbesondere dort berücksichtigt werden, wo, wie im Bereich der gerichtlichen Immunität fremder Staaten, das innerstaatliche Recht den nationalen Gerichten die unmittelbare Anwendung von Völkerrecht gestattet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76, BVerfGE 46, 342, 367 f.).

    b) Vorlagen sind selbst dann zulässig, wenn die völkerrechtliche Regel ihrem Inhalt nach nicht geeignet ist, unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen zu erzeugen, sondern sich nur an Staaten oder ihre Organe als Normadressaten wendet (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76, BVerfGE 46, 342, 362 f.; vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a., BVerfGE 64, 1, 14 mwN).

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterlägen insbesondere Forderungen aus einem allgemeinen Bankkonto der Botschaft eines fremden Staates, das zur Deckung der Ausgaben und Kosten der Botschaft bestimmt sei, nicht der Zwangsvollstreckung (BVerfGE 46, 342 ).

    Insoweit sei auf BVerfGE 46, 342 (401 f.) zu verweisen.

    Auf diesem beruht die Einbeziehung der Botschaftskonten in das Regime des strikten diplomatischen Schutzes der Mission im Empfangsstaat, die das Bundesverfassungsgericht als allgemeine Regel des Völkerrechts festgestellt hat (BVerfGE 46, 342 ).

    Eine allgemeine Regel des Völkergewohnheitsrechts ist eine Regel, die von einer gefestigten Praxis zahlreicher, aber nicht notwendigerweise aller Staaten (usus) in der Überzeugung einer völkerrechtlichen Verpflichtung (opinio juris sive necessitatis) getragen wird (vgl. Art. 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, BGBl II 1973 S. 503 ff.; BVerfGE 46, 342 ; 96, 68 m.w.N.).

    Daneben kann sich eine solche Praxis aber auch in den Akten anderer Staatsorgane wie des Gesetzgebers oder der nationalen Gerichte bekunden, soweit ihr Verhalten unmittelbar völkerrechtlich erheblich ist (vgl. BVerfGE 46, 342 ).

    Dies gilt für Entscheidungen von Gerichten zumal dort, wo, wie im Bereich der gerichtlichen Immunität fremder Staaten, das innerstaatliche Recht den nationalen Gerichten die unmittelbare Anwendung von Völkerrecht gestattet (vgl. BVerfGE 46, 342 ).

    Die ursprünglich geltende allgemeine Regel des absoluten Vollstreckungsschutzes ist im Zuge der Relativierung der Staatenimmunität im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und der Durchsetzung von Urteilen durch umfangreiche nationale Rechtsprechung eingeschränkt worden, so dass eine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der die Zwangsvollstreckung gegen einen fremden Staat schlechthin ausgeschlossen ist, nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfGE 46, 342 ).

    Im Vollstreckungsstaat belegene Vermögenswerte, die nicht hoheitlich genutzt werden, unterliegen im Ergebnis regelmäßig der Zwangsvollstreckung (BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ), ohne dass eine Einwilligung oder ein Immunitätsverzicht seitens des Schuldnerstaates erforderlich wären.

    Wenngleich in der Staatenpraxis keine völlige Übereinstimmung über die Eingrenzung der ihrer Art nach durch die Staatenimmunität geschützten Vermögensgegenstände besteht, ist doch allgemein anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung in im Vollstreckungsstaat belegenes oder dort befindliches Vermögen, das hoheitlichen Zwecken eines ausländischen Staates dient, ohne die Einwilligung des betreffenden Staates nicht zulässig ist (BVerfGE 46, 342 ).

    Die völkerrechtliche Norm ne impediatur legatio schließt Maßnahmen der Sicherung oder Zwangsvollstreckung in Gegenstände aus, die der diplomatischen Vertretung eines fremden Staates zur Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktionen dienen, soweit durch sie die Erfüllung diplomatischer Aufgaben beeinträchtigt werden könnte (vgl. BVerfGE 46, 342 ).

    Dabei ist wegen der besonderen Bedeutung der diplomatischen Immunität nicht auf eine konkrete Gefährdung, sondern auf die abstrakte Geeignetheit zur Gefährdung der Funktionsfähigkeit abzustellen (BVerfGE 46, 342 ).

    Forderungen aus einem laufenden, allgemeinen Bankkonto der Botschaft eines fremden Staates, das im Gerichtsstaat besteht und zur Deckung der Ausgaben und Kosten der Botschaft bestimmt ist, unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat (vgl. BVerfGE 46, 342 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    a) Nach Auffassung der Bundesregierung wirft das Verfahren im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 46, 342 grundlegende verfassungsrechtliche Fragen nicht auf.

    Art. 100 Abs. 2 GG will im Interesse der Rechtssicherheit divergierende Entscheidungen von Gerichten möglichst verhindern (vgl. BVerfGE a.a.O., S. 317) und der Gefahr von Verletzungen allgemeiner Regeln des Völkerrechts durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen (BVerfGE 46, 342 (360)).

    In seinem Beschluß vom 13. Dezember 1977 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß eine allgemeine Regel des Völkerrechts besteht, die die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem gerichtlichen Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat, der über ein nichthoheitliches Verhalten (acta iure gestionis) dieses Staates ergangen ist, in Gegenstände dieses Staates, die sich im Hoheitsbereich des Gerichtsstaates befinden oder dort belegen sind, untersagt, soweit diese Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (BVerfGE 46, 342 (364) - Botschaftskonto-Fall).

    In seinem Beschluß vom 13. Dezember 1977 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß nach derzeit geltendem allgemeinen Völkerrecht die Zwangsvollstreckung gegen einen fremden Staat nicht schlechthin unzulässig ist (BVerfGE 46, 342 (388 f.; 392)).

    bb) Das Schweizerische Bundesgericht hat in mehreren Entscheidungen seine in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1977 (BVerfGE 46, 342 (370 ff.)) erwähnte Rechtsprechung zur Immunität fremder Staaten gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen bekräftigt und entwickelt.

    Der französische Kassationshof setzte mit der Entscheidung in Sachen Caisse d'assurance vieillesse des non-salaries c. Caisse nationale des barreaux francais vom 7. Dezember 1977 seine in den Fällen Englander c. Statni Banka Ceskoslovenska (Clunet, 96 (1969), S. 923 f.) und Clerget c. Representation commerciale de la Republique democratique du Viet-Nam (Clunet, 99 (1972), S. 267 f.) begonnene Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 46, 342 (375)) fort (vgl. auch den Überblick über die französische Rechtsprechung zur Frage der Vollstreckungsimmunität bei Paulsson, Int. Lawyer 11 (1977), S. 673-679).

    Neben der Entscheidung des Zivilgerichts Brüssel im Fall Socobelge c. Etat hellenique (vgl. BVerfGE 46, 342 (373) werden u. a. angeführt: Die Entscheidung des Berufungsgerichts Brüssel vom 14. Juli 1955, in der das Gericht die Auffassung vertrat, daß fremde Staaten, die als Privatpersonen auftreten, der Sicherung von Ansprüchen dienenden Zwangsmaßnahmen nicht entzogen seien (Szczesniak v. Backer et Consorts, Pas. 1957 II 38); die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts Brüssel vom 27. Juli 1971 N.V. Filmpartners (Pas. 1971 III 80), in der die Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit der Beschlagnahme von Filmmaterial von "the use to which the property in question is put, or is intended to be put by the state against which seizure is ordered" abhängig gemacht wurde.

    1610 (a) (1) FSIA (Text in BVerfGE 46, 342 (377)).

    Sie läßt auch den Schluß zu, daß eine allgemeine Regel des Völkerrechts nicht besteht, derzufolge der Gerichtsstaat vorbehaltlos gehindert wäre, aufgrund eines in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Titels zur Sicherung des vom Gläubiger geltend gemachten Anspruchs Zwangsmaßnahmen in Vermögenswerte eines fremden Staates zu betreiben (vgl. auch BVerfGE 46, 342 (388)).

    (Auf Verwendungszweck und Ursprung des Vermögensgegenstandes, in den Sicherungs- und Vollstreckungsmaßnahmen betrieben werden, stellt der französische Kassationshof ab (vgl. BVerfGE 46, 342 (375)).).

    Ohne Rückgriff auf innerstaatliches Recht konnte das Bundesverfassungsgericht dagegen die Frage nach der Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen in Forderungen aus dem laufenden, allgemeinen Konto der Botschaft eines fremden Staates beantworten (vgl. BVerfGE 46, 342 (394 ff.)).

    e) Mithin gilt: Das Recht der allgemeinen Staatenimmunität verwehrt dem Gerichtsstaat nicht, Sicherungsmaßnahmen in bezug auf Forderungen aus Guthaben anzuordnen, die sich auf Konten bei Banken im Gerichtsstaat befinden und die zur Weiterleitung auf ein Konto, das ein fremder Staat bei seiner Zentralbank zur Deckung seines Staatshaushalts unterhält, bestimmt sind, da diese Guthaben vom Gerichtsstaat als Vermögensgegenstände qualifiziert werden dürfen, die im Zeitpunkt des Beginns der Sicherungsmaßnahme (vgl. BVerfGE 46, 342 (364)) nicht hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen.

  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

    Insoweit ist im Grundsatz anerkannt und steht auch vorliegend zwischen den Verfahrensbeteiligten außer Streit, dass von Völkerrechts wegen bei Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen einen fremden Staat nicht auf Gegenstände zugegriffen werden darf, die zum gegebenen Zeitpunkt seiner diplomatischen Vertretung zur Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion dienen, sofern dadurch die Erfüllung der diplomatischen Aufgaben beeinträchtigt werden könnte (BVerfGE 46, 342 [394 f.]).

    Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Beurteilung einer Gefährdung dieser Funktionsfähigkeit und wegen der latent gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten zieht das allgemeine Völkerrecht den Schutzbereich zu Gunsten des anderen Staates sehr weit und stellt auf die typische, abstrakte Gefahr, nicht aber auf eine konkrete Beeinträchtigung der diplomatischen Tätigkeit ab (vgl. BVerfGE 46, 342 [395]).

    Generell unverletzlich sind die den diplomatischen und konsularischen Missionen dienenden Gegenstände, insbesondere die Gesandtschaftsgrundstücke (Art. 22 ff. des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, BGBl 1964 II, S. 959, 971 ff. und Art. 31 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, BGBl 1969 II, 1585, 1619; BVerfGE 15, 25 [35]; 46, 342 [395]), denn dieser völkerrechtliche Schutz soll das ungehinderte Funktionieren der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates im Empfangsstaat zur Erfüllung ihrer diplomatischen Aufgaben gewährleisten (vgl. BVerfGE 46, 342 [397]; BGH, NJW-RR 2003, 1218 ff.).

    Insoweit wird auch im Rahmen des WÜD auf die typische, abstrakte Gefahr abgestellt, nicht aber auf eine konkrete Beeinträchtigung der diplomatischen Tätigkeit (vgl. hierzu auch BVerfGE 46, 342 [395]).

    Für die Erfüllung ihrer Aufgaben komme es nicht darauf an, ob der Entsendestaat oder eine andere Person als Eigentümer des Gesandtschaftsgrundstückes im Grundbuch eingetragen sei (BVerfGE 15, 25 [43]; 46, 342 [395]).

    Hiernach ist eine abstrakte Gefährdung "bei den Rechtswirkungen, die ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach deutschem Recht zu Lasten des Vollstreckungsschuldners und von Drittschuldnern auslöst, gegeben" (so ausdrücklich BVerfGE 46, 342 [402] - Hervorhebung durch den Senat).

    Dass der Botschaftsbetrieb u.U. trotz der Pfändung gleichwohl jedenfalls nach außen hin unbeeinträchtigt bleibt, spielt demgegenüber keine Rolle (vgl. BVerfGE 46, 342 [402]; ebenso KG, Beschluss vom 7. November 2003 - 25 W 100/03 - S. 10 f. der Beschlussausfertigung).

    Neben dem - völkervertraglich zustandegekommenen - WÜD besteht zwar auch eine allgemeine Regel des Völkerrechts, dass die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat in Gegenstände dieses Staates, die sich im Hoheitsbereich des Gerichtsstaates befinden oder dort gelegen sind, ohne Zustimmung des fremden Staates unzulässig sind, sofern sie im Zeitpunkt des Beginns als Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (vgl. BVerfGE 46, 342, 346 [394 f.]; 64, 1 [40]; BGH, NJW-RR 2003, 1218).

    Von Völkerrechts wegen darf bei Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen einen fremden Staat aber (nur dann) nicht auf die zum gegebenen Zeitpunkt seiner diplomatischen Vertretung zur Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktionen dienenden Gegenstände zugegriffen werden, wenn dadurch die Erfüllung der diplomatischen Aufgaben beeinträchtigt werden könnte (BVerfGE 46, 342 [394 f.]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 13. Dezember 1977 (BVerfGE 46, 342 [394 f.]) zwar zunächst ausgeführt, dass "von Völkerrechts wegen bei Maßnahmen der Sicherung oder Zwangsvollstreckung gegen einen fremden Staat nicht auf die zum gegebenen Zeitpunkt seiner diplomatischen Vertretung zur Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktionen dienenden Gegenstände zugegriffen werden" dürfe.

    So hat das Bundesverfassungsgericht die zitierte Feststellung in der Entscheidung vom 13. Dezember 1977 sogleich dahingehend eingeschränkt, dass die völkerrechtliche Norm ne impediatur legatio derartige Maßnahmen insoweit ausschließe, als durch sie die Erfüllung der diplomatischen Aufgaben beeinträchtigt werden könnte (BVerfGE 46, 342 [395] - Hervorhebung durch den Senat).

    Insoweit genügt zwar bereits eine abstrakte Gefährdung der Funktionsfähigkeit der diplomatischen Vertretung (BVerfGE 46, 342 [395]).

  • BGH, 08.03.2016 - VI ZR 516/14

    Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik

    Ihr steht der von Amts wegen zu prüfende (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76, BVerfGE 46, 342, 359) Grundsatz der Staatenimmunität entgegen (§ 20 Abs. 2 GVG, Art. 25 GG).

    Das betrifft etwa die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (vgl. BVerfGE 16, 27, 63; 46, 342, 394).

    Insoweit kann es ausnahmsweise geboten sein, eine nach nationalem Recht als privatrechtlich einzuordnende Tätigkeit eines ausländischen Staates gleichwohl als der Staatenimmunität unterfallenden actus iure imperii zu qualifizieren, wenn dieser zum Kernbereich völkerrechtlich anerkannter Staatsgewalt zu rechnen ist (vgl. BVerfGE 16, 27, 63 f.; 46, 342, 394).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Das Bestehen von Völkergewohnheitsrecht setzt eine gefestigte Praxis zahlreicher Staaten voraus, die in der Überzeugung geübt wird, hierzu aus Gründen des Völkerrechts verpflichtet zu sein (BVerfGE 46, 342, 367 mwN).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Dabei müssen auch die allgemeinen Regeln und Grundsätze des Völkerrechts herangezogen werden, die den jeweiligen Sachbereich der vertraglichen Regelung betreffen (vgl. BVerfGE 46, 342 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2016 - V ZB 125/15

    Zwangsversteigerungsverfahren für ein mit einer Zwangssicherungshypothek

    Hiernach ist die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat, der über ein nicht hoheitliches Verhalten (acta iure gestionis) dieses Staates ergangen ist, in dessen Vermögengegenstände ohne seine Zustimmung unzulässig, soweit diese Gegenstände hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 46, 342, 392; 64, 1, 40; BVerfG, NJW 2012, 293, 295; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03, NJW-RR 2003, 1218, 1219; Beschluss vom 25. Juni 2014 - VII ZB 23/13, NJW-RR 2014, 1088 Rn. 13; Urteil vom 24. März 2016 - VII ZR 150/15, RIW 2016, 365 Rn. 36; siehe auch International Court of Justice (IGH) vom 3. Februar 2012 [Jurisdictional Immunities of the State , Judgement, I.C.J. Reports 2012, p. 99 Rn. 118]: "pratique bien établie").

    Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Beurteilung einer Gefährdung dieser Funktionsfähigkeit und wegen der latent gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten zieht das allgemeine Völkerrecht den Schutzbereich zugunsten des fremden Staates sehr weit und stellt auf die typische, abstrakte Gefahr, nicht aber auf die konkrete Gefährdung der Funktionsfähigkeit der diplomatischen Vertretung durch Maßnahmen des Empfangsstaats ab (vgl. BVerfGE 46, 342, 395; 117, 141, 156; BVerfG, NJW 2012, 293, 295; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03, NJW-RR 2003, 1218, 1219; Urteil vom 24. März 2016 - VII ZR 150/15, RIW 2016, 365 Rn. 36; OGH, JBl. 1986, 733, 734).

    (a) Nach der durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten allgemeinen Regel des Völkerrechts ist der "Beginn der Vollstreckungsmaßnahme" maßgeblich (BVerfGE 46, 342, 364; 64, 1, 44; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03, NJW-RR 2003, 1218, 1219), also nicht das Vollstreckungsverfahren insgesamt.

    (b) Dem steht nicht entgegen, dass die "Zwangsvollstreckung" nach der allgemeinen Regel des Völkerrechts auch Sicherungsmaßnahmen umfasst (vgl. BVerfGE 46, 342, 388; 64, 1, 40).

    (d) Nichts anderes folgt aus der in der völkerrechtlichen Literatur und älteren Entscheidungen vertretenen Auffassung, wonach für die Vollstreckung aus dinglichen Rechten an inländischen Grundstücken, die hoheitlichen Zwecken dienen, eine gewohnheitsrechtliche Ausnahme von dem Grundsatz der allgemeinen Staatenimmunität bestehen soll (Königlich Preußischer Gerichtshof vom 25. Juli 1910, Jb ÖffR V (1910), 252, 264; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rn. 627; Schaumann, Die Immunität ausländischer Staaten nach Völkerrecht, S. 33 f., 147 f.; Habscheid, Die Immunität ausländischer Staaten nach deutschem Zivilprozeßrecht, S. 264 f.; Damian, Staatenimmunität und Gerichtszwang, S. 184 f.; offen gelassen von BGE 112 Ia, 148, 151; vgl. auch BVerfGE 46, 342, 365).

    Es wäre als völkerrechtswidrige Einmischung in die Angelegenheiten eines fremden Staates zu werten, wenn dieser vor Gericht die Verwendungszwecke eines ihm gehörenden Vermögensgegenstandes näher darlegen müsste (vgl. BVerfGE 46, 342, 399 f.; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03, NJW-RR 2003, 1218, 1220; Urteil vom 24. März 2016 - VII ZR 150/15, RIW 2016, 365 Rn. 41).

    Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem auf die Präambel des WÜD verwiesen, wonach die Regeln des Völkergewohnheitsrechts weiterhin für alle Fragen gelten sollen, die nicht ausdrücklich in dem Übereinkommen geregelt sind (eingehend BVerfGE 46, 342, 395 ff.).

    Unabhängig davon verweist das Beschwerdegericht zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es Sache der zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland ist, einem funktionswidrigen Gebrauch der Immunität diplomatischer Vertretungen mit diplomatischen und sonstigen, völkerrechtlich zulässigen Mitteln zu begegnen; dem privaten Einzelnen, der in privatwirtschaftliche Beziehungen zu einem fremden Staat treten will, bleibt es unbenommen, etwa durch Vereinbarungen über die Art und Weise der Abwicklung der Leistungen, über das Verfahren im Streitfall - insbesondere einen Verzicht auf Immunität - oder über Sicherheiten seine Interessen soweit als möglich zu wahren (näher BVerfGE 46, 342, 401 f.).

  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Die Vorlage eines Fachgerichts an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist zulässig, wenn in einem Rechtsstreit die Existenz oder Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 75, 1 ).

    Dies gilt, auch wenn ein Staat privatwirtschaftlich tätig wird, beispielsweise dann, wenn die Fachgerichte über die Vollstreckung in hoheitlich genutztes Vermögen eines Staates zu entscheiden haben (vgl. auch BVerfGE 46, 342 ff.; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 -, a.a.O.).

    Es soll vielmehr der Rechtssicherheit dienen und die Achtung des Völkerrechts gewährleisten (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 109, 13 ).

    Der Vollstreckungsschutz unter dem allgemeineren Gesichtspunkt der Immunität geht damit nach US-amerikanischem Recht über den insoweit für das deutsche Recht maßgeblichen Standard des völkerrechtlich Gebotenen (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 -, DVBl 2007, S. 242 ff.) hinaus; er zielt darauf, die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben eines ausländischen Staates auch dann nicht zu beeinträchtigen, wenn dieser sich im Rahmen kommerzieller Aktivitäten seines völkerrechtlichen Immunitätsschutzes entäußert hat.

  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13

    Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch

  • BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 19/03

    Zwangsvollstreckung in diplomatischen Zwecken dienenden Grundbesitz eines fremden

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 150/15

    Staatenimmunität: Geltung der deutschen Gerichtsbarkeit für das Handeln eines

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 8/05

    Zwangsvollstreckung gegen einen ausländischen Staat

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 9/05

    Vollstreckung von Gebührenansprüchen eines ausländischen Staates

  • BGH, 25.10.2016 - VI ZR 678/15

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten in der Berichterstattung auf der

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 37/08

    Vollstreckungsimmunität hinsichtlich zustehender Forderungen eines ausländischen

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 217/10

    Behandlung eines deutschen Patienten in einem Schweizer Kantonsspital - Anwendung

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • OLG Schleswig, 07.07.2016 - 5 U 84/15

    Griechische Staatsanleihen - Griechenland genießt umfassend staatliche Immunität

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14

    Staatenimmunität; Internationale Gerichtsbarkeit; Schuldenschnitt; hoheitliches

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 64/08

    Geltendmachung der Rechte fremder Staaten und der Vollstreckungsimmunität in der

  • OLG Köln, 12.05.2016 - 8 U 44/15

    Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für die Inanspruchnahme der

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99

    Staatsimmunität; Zwischenurteil

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 796/16

    Zulässigkeit einer Klage gegen die Republik Griechenland wegen der Umschuldung

  • KG, 03.12.2003 - 25 W 15/03

    Diplomatische Immunität: Vollstreckung in inländische Vermögensgegenstände eines

  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 824/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Republik Argentinien gegen nicht erfolgte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 - 4 A 1058/13

    Untersagung von erlaubnispflichtigen wie erlaubnisfreien Flügen in das deutsche

  • KG, 07.11.2003 - 25 W 100/03

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Pfändung des Bankkontos einer

  • BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04

    Mangels Vorlageverpflichtung gem Art 100 Abs 2 GG keine Verletzung der Garantie

  • BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13

    Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem

  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 949/11

    Diplomatenimmunität

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

  • AG Berlin-Mitte, 10.09.2003 - 32 M 4833/03

    Allgemeine Regel des Völkerrechts auf Immunitätsverzicht eines ausländischen

  • KG, 14.06.2010 - 1 W 276/09

    Staatenimmunität: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem auch für

  • BVerfG, 06.05.2020 - 2 BvR 331/18

    Umschuldung griechischer Staatsanleihen unterliegt als hoheitliche Maßnahme eines

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 216/17

    Internationale Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Verzicht

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 6/05

    Umfang des Verzichts auf Immunität für gerichtliche Verfahren in einer

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit

  • BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03

    Erledigung der Vorlageverfahren aufgrund Entfallens der

  • KG, 04.06.2021 - 2 U 5/18

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen beim Versicherungsvertretervertrag:

  • KG, 04.06.2012 - 20 Sch 10/11

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2017 - 16 U 85/16

    Inanspruchnahme eines Staates der Europäischen Union auf Rückzahlung von

  • BVerfG, 04.10.2000 - 2 BvR 36/00

    Fachgerichtliche Beurteilung der Anwendbarkeit des Globalentschädigungsabkommens

  • BVerfG, 14.07.2020 - 2 BvR 1163/16

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZB 63/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der

  • KG, 16.02.2001 - 28 Sch 23/99
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

  • LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92

    Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ;

  • BVerfG, 09.11.2020 - 2 BvR 1286/18

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

  • OLG Frankfurt, 13.02.2008 - 17 U 50/07

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Immunität der Europäischen Schule

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 294/02

    "Argentinienanleihen"

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der

  • OLG Köln, 18.03.2008 - 22 U 98/07

    Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung der "Russen- Siedlung" in Köln zulässig

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 217/16

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen gegen die Hellenische Republik aus von

  • KG, 26.04.2002 - 9 W 110/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

  • BVerfG, 27.10.2020 - 2 BvR 558/19

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 509/02

    "Argentinienanleihen"

  • KG, 26.03.2012 - 20 Sch 10/11

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien:

  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates;

  • BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 1170/83

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Eintragung einer ausländischen Verurteilung

  • LAG Köln, 19.01.2016 - 12 Sa 319/15

    Maßgebliches Recht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen

  • BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungshaftanordnung und -vollzug -

  • BGH, 08.07.2008 - VII ZB 66/07

    Vollstreckung einer Zug um Zug gegen die Aushändigung einer

  • OLG Köln, 12.01.2004 - 16 W 20/03

    Befugnis eines Botschafters zur Erteilung einer Prozessvollmacht

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 247/16

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen gegen die Hellenische Republik aus von

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 688/00

    Staatenimmunität

  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 26/15

    Internationale Zuständigkeit: Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit;

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06

    Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch

  • BVerfG, 09.11.2020 - 2 BvR 1047/18

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88

    indische Militäroperationen gegen Tamilen - Vernehmung eines ausländischen

  • AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
  • BVerfG, 14.02.2003 - 2 BvR 1867/00

    Zur Auslegung des zwischen der DDR und Österreich geschlossenen

  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 600/92

    Leiharbeitnehmer - Internationale Organisationen - Befreiung von deutscher

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 197/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung in die USA -

  • OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 5 U 52/14

    Verfahrenshindernis der Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit: Klage einer

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der

  • LAG Hamm, 29.09.2016 - 11 Sa 406/16

    Deutsche Gerichtsbarkeit; Staatenimmunität

  • OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen

  • LAG München, 20.12.2011 - 8 Ta 393/11

    Immunität (Art. 25 GG)

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung

  • OLG Dresden, 07.06.2017 - 5 U 1533/16
  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1065/11

    Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage eines in Deutschland in den Diensten der

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 44/79
  • OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 20 W 422/80
  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1071/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

  • BVerwG, 17.05.1999 - 8 B 178.98

    Rechtsstreit über Restitution des Grundstücks Leipziger Straße 36 in Berlin-Mitte

  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1064/11

    Exterritorialität der Beklagten bei Unterrichtstätigkeit an anerkannter

  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1067/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit eines Lehrers für einen

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 235/03

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung

  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03

    Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf

  • LAG Hessen, 08.07.1988 - 12 Sa 466/88

    Klagegegner der Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern aus einem

  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1066/11

    Exterritorialität der Beklagten bei Unterrichtstätigkeit an anerkannter

  • LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03

    Immunitätsverzicht

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 236/03

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 509/88

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung -

  • OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 26 W 51/07

    Vollstreckungsimmunität  bei der Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Titeln

  • OLG Frankfurt, 01.10.1998 - 1 U 163/96

    Bestehen internationaler Gerichtszuständigkeit; Ansprüche aus Bauvertrag; Bau

  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 110/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates:

  • OLG München, 12.09.2014 - 34 Wx 269/14

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf

  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1072/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 2 (11) Sa 182/95

    Zuständigkeit deutsche Gerichtsbarkeit

  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 499/83

    Prozeßstandschaft der Bundesrepublik - Entsendestaat - Deutsche Gerichtsbarkeit -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 48.88

    Verfahrensfehler durch fehlerhafte Ladung eines Beteiligten im

  • BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des

  • LG Bonn, 27.03.2009 - 6 T 228/04

    Zwangssicherungshypothek, Eintragung auf ein diplomatisch genutztes Grundstück;

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 B 413.88

    Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Rüge eines Verfahrensmangels -

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 B 414.88

    Einholung weiterer Sachverständigengutachten - Asylrechtserhebliche

  • BVerwG, 25.11.1988 - 9 B 419.88

    Asylerhebliche Gruppenverfolgung von Tamilen in Sri Lanka - Verpflichtung des

  • BVerwG, 14.11.1988 - 9 B 397.88

    Notwendigkeit für ein Gericht zur Einholung eines weiteren

  • BVerwG, 14.11.1988 - 9 B 400.88

    Notwendigkeit für ein Gericht zur Einholung eines weiteren

  • BVerwG, 14.11.1988 - 9 B 399.88

    Notwendigkeit für ein Gericht zur Einholung eines weiteren

  • BVerwG, 14.11.1988 - 9 B 403.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 314.88

    Ablehnung von Beweisanträgen zur Befragung des indischen Verteidigungsministers

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 321.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 330.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 323.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 313.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 50.88

    Rüge einer die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 324.88

    Ausschluss der Ladung von ausländischen Hoheitsträgern als Zeugen nach

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 325.88

    Ablehnung von Beweisanträgen zur Befragung des indischen Verteidigungsministers

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 339.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 361.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 303.88

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der asylrechtserheblichen Verfolgung von Tamilen

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 329.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 359.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 338.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 357.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 322.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 320.88

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der asylrechtserheblichen Verfolgung von Tamilen

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 358.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 340.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 310.88

    Ausschluss der Ladung von ausländischen Hoheitsträgern als Zeugen nach

  • BVerwG, 29.09.1988 - 9 B 304.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 29.09.1988 - 9 B 301.88

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der asylrechtserheblichen Verfolgung von Tamilen

  • KG, 05.03.2010 - 18 W 2/10

    Keine Pfändung syrischer Kunstgegenstände wegen Schmerzensgeldansprüchen aus dem

  • BVerwG, 14.11.1988 - 9 B 401.88

    Notwendigkeit der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens -

  • BVerwG, 10.11.1988 - 9 B 392.88

    Notwendigkeit der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens -

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 372.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BAG, 15.10.1987 - 2 AZR 612/86

    Kündigungsmöglichkeiten innerhalb eines Aushilfsarbeitsverhältnisses - Auslegung

  • VG Chemnitz, 16.11.2006 - 3 K 1059/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte

  • LAG Hessen, 09.12.1988 - 15 Sa 615/88

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung; Fernfahrer

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 B 417.88

    Einholung weiterer Sachverständigengutachten - Asylrechtserhebliche

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 B 415.88

    Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Rüge eines

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 B 412.88

    Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Rüge eines Verfahrensmangels -

  • BVerwG, 05.12.1988 - 9 B 411.88

    Nachprüfbare Fehler der Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die Erhebung und

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 B 331.88

    Voraussetzungen für den Asylanspruch wegen politischer Verfolgung von Tamilen -

  • BAG, 27.01.1988 - 7 ABR 30/87

    Betriebsvertretung bei CWG-Kräften in NATO-Truppe - Dienststellenbegriff bei

  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
  • BVerwG, 25.11.1988 - 9 B 418.88

    Asylerhebliche Gruppenverfolgung von Tamilen in Sri Lanka - Verpflichtung des

  • BVerwG, 14.11.1988 - 9 B 402.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.09.1988 - 9 B 306.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im

  • LG Hagen, 16.01.2008 - 3 T 377/07

    Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegenüber der Russischen

  • LG Hagen, 16.01.2008 - 3 T 377/07 T 405/07
  • VG Mainz, 05.05.1988 - 1 K 4/88

    Kündigung eines Schwerbehinderten durch ausländisches Konsulat

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