Rechtsprechung
   BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03, 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4932
BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03, 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 (https://dejure.org/2007,4932)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2007 - 2 BvM 6/03, 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 (https://dejure.org/2007,4932)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2007 - 2 BvM 6/03, 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 (https://dejure.org/2007,4932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Frage nach der Berechtigung zur Verweigerung bestehender und fälliger Zahlungsverpflichtungen durch einen von einem Schuldnerstaat ausgerufenen Staatsnotstand; Entscheidungserheblichkeit einer Frage als Voraussetzung für die ...

  • Judicialis

    GG Art. 25; ; GG Art. 100 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 2, Art. 25
    Erledigung verfassungsgerichtlicher Verfahren betreffend den Staatsnotstand der Republik Argentinien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 117, 357
  • NJW 2007, 2610
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG - 2 BvM 7/03
    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    - 2 BvM 6/03 - - 2 BvM 7/03 - - 2 BvM 8/03 -.

    Mit jeweils gleichlautenden Beschlüssen vom 24. Juni 2003 - 2 BvM 6/03 - und vom 10. Juli 2003 - 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 - legte das Oberlandesgericht dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG die Frage vor, ob ein vom Schuldnerstaat ausgerufener Staatsnotstand zur Verweigerung bestehender und fälliger Zahlungsverpflichtungen berechtigt und ob ein solcher Rechtssatz des Völkerrechts auch im Falle der klageweisen Geltendmachung von Forderungen aus Staatsanleihen durch private Gläubiger vor deutschen Zivilgerichten nach Art. 25 GG bindend ist.

  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 8 U 60/03

    Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Zwangsvollstreckung gegen das Land

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 (8 U 60/03) -,.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03

    Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss;

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    a) - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2003 (8 U 52/03) -,.
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    US-Dollar - liegt es nahe, dies anzunehmen (vgl. zur Frage der Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen zur Reichweite des Staatsnotstandes auch den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2007 - 2 BvM 6/03 u.a. -).
  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06

    Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch

    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 117, 357 ).

    Aus der Funktion der völkerrechtlichen Normverifikation als Zwischenverfahren ergibt sich, dass die Verfahrensherrschaft des Bundesverfassungsgerichts insofern beschränkt ist, als das Vorlageverfahren von dem Verlauf des Ausgangsverfahrens abhängig bleibt (BVerfGE 117, 357 ).

    Erledigt sich dieses und hebt das vorlegende Gericht daraufhin den Vorlagebeschluss auf, führt dies auch zur Erledigung des Normverifikationsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, welche durch Beschluss auszusprechen ist (vgl. bereits BVerfGE 117, 357).

  • LG Bonn, 27.03.2009 - 6 T 228/04

    Zwangssicherungshypothek, Eintragung auf ein diplomatisch genutztes Grundstück;

    Die Berufung hiergegen wies das Oberlandesgericht G mit Urteil vom 29.04.2008 - # U ##/## - zurück, nachdem es zwischenzeitlich den Rechtsstreit gemäß Art. 100 Abs. 2 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Beantwortung einer Frage des Völkerrechts vorgelegt, den Vorlagebeschluss jedoch wieder aufgehoben hatte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.03.2007 - 2 BvM 6-8/03 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht