Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73   

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https://dejure.org/1973,272
BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,272)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,272)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1973 - 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rottmanns Leiden oder Lehrbuch des Befangenheitsrechts

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 246
  • NJW 1973, 1268
  • DVBl 1973, 535
  • DÖV 1973, 605
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).

    Dies ist zu bejahen, wenn sein Verhalten den Schluss darauf zulässt, dass der Richter einer seiner eigenen widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ).

    Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).

    Das gilt auch für die Äußerung rechtlicher Auffassungen (vgl. BVerfGE 35, 246 ).

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    b) Zweifel an der Objektivität eines Richters des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 18 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während seiner Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429; BVerfGK 19, 110 ).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Zweifel an der Objektivität des Richters können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10, 2 BvR 1219/10 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 2352/99 -, juris).

    Entscheidend ist, dass sein Verhalten den Schluss zulässt, dass er einer der seinigen widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern "festgelegt" ist (Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 9 ; vgl. auch BVerfGE 35, 246 ).

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Erforderlich ist vielmehr stets eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Form und Rahmen (Ort, Adressatenkreis) der jeweiligen Äußerung sowie dem sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem anhängigen Verfahren (vgl. BVerfGE 35, 246 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10 -, Rn. 23; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Zweifel an der Objektivität des Richters können etwa berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 2352/99 -, juris) oder wenn Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem bei ihm anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429).

    Rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters können auch dann aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit vom Standpunkt anderer Beteiligter aus die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte (BVerfGE 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 279 ) oder der Richter eine von seiner eigenen abweichende Rechtsauffassung deutlich abwertend beurteilt hat (BVerfGE 20, 9 ; 35, 246 ).

    Dies gilt, anders als die Beschwerdeführer meinen, auch mit Blick auf politische Stellungnahmen (a.A. Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., 2005, § 19 Rn. 24), zumal selbst wissenschaftliche Meinungsäußerungen im Verfassungsrecht wegen ihres Öffentlichkeits- und Politikbezugs, insbesondere wenn sie nicht im Wissenschaftsumfeld, sondern in einem Kreis vorgetragen werden, der vorzugsweise politisch interessiert ist, in ihrer Wirkung auf die Verfahrensbeteiligten vergleichbar sein können (vgl. BVerfGE 35, 246 ).

    Erforderlich ist vielmehr stets eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Form und Rahmen (Ort, Adressatenkreis) der jeweiligen Äußerung sowie dem sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem anhängigen Verfahren (vgl. BVerfGE 35, 246 ; Häberle, JZ 1973, S. 451 ).

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen

    Zweifel an der Objektivität eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner oder ihrer Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters oder der Richterin nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während der Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (vgl. BVerfGE 148, 1 m.w.N.).

    Entscheidend ist, dass das jeweilige Verhalten den Schluss zulässt, dass der Richter oder die Richterin einer der eigenen Ansicht widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 22).

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts ist in Rücksicht darauf, daß in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht jede Ausschließung eines Richters von der Mitwirkung in einem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit zu einer anderen Entscheidung führen kann, und in Rücksicht darauf, daß die verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend der besonderen Aufgabe des Gerichts vor allem der Wahrung und Durchsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung dienen, der Maßstab, an dem zu messen ist, ob für den Ablehnenden Anlaß ist, zu besorgen, der Abgelehnte könnte im Verfahren nicht unvoreingenommen und frei entscheiden, entsprechend anspruchsvoll zu wählen (vgl. BVerfGE 32, 288 (291); 35, 171 (173 f.); 35, 246 (251)).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen

    Zweifel an der Objektivität eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner oder ihrer Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters oder der Richterin nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während der Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (vgl. BVerfGE 148, 1 m.w.N.).

    Entscheidend ist, dass das jeweilige Verhalten den Schluss zulässt, dass der Richter oder die Richterin einer der eigenen Ansicht widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 22).

  • VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle - hier Befangenheitsantrag

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit können aber ggf. entstehen, wenn entsprechende Ansichten einen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum konkreten Verfahren aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1973 - 2 BvF 1/73 u. a. -, BVerfGE 35, 246 [253 f.] = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 24.94

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzungen eines gem. § 173 Abs. 3

    Dazu gehören der Bezug zu Art. 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GG und die Verwirklichung der Ziele des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 4 C 3.65 - BVerwGE 22, 129 [BVerwG 05.10.1965 - IV C 3/65] zu § 13 Abs. 4 der Reichsgaragenordnung vom 17. Februar 1939 ; zum Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes vgl. BVerfGE 24, 367 ; 35, 253 [BVerfG 16.06.1973 - 2 BvF 1/73]).
  • BFH, 09.09.1998 - I B 47/98

    Befangenheitsantrag; Missbrauch

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 14/18

    Ablehnungsgesuch im abstrakten Normenkontrollverfahen der AfD-Fraktion im

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 13.76

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändung

  • VerfGH Bayern, 29.02.2008 - 8-IX-08

    Begründetes Ablehnungsgesuch auf Ausschluss des Landesverfassungsrichters Hahnzog

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 28/18

    Ablehnungsgesuch der Alternative für Deutschland, Landesverband Thüringen u.a.

  • BVerfG, 24.06.2019 - 2 BvC 37/18

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 3.07

    Unabhängigkeit des Richters; partei- oder berufspolitisches Engagement; Besorgnis

  • BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19

    Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller offensichtlich unzulässig und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 54.07

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit anlässlich

  • VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 23/18

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl

  • BVerwG, 13.06.1985 - 3 CB 35.84

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnisses der Befangenheit -

  • BFH, 22.01.1980 - VII R 97/76

    Revision - Ausschluß eines Richters - Vorabentscheidung - Befangenheit

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 31/18

    Ablehnungsgesuch im Organstreitverfahren der Alternative für Deutschland,

  • StGH Hessen, 17.02.1997 - P.St. 1265

    Richterablehnung; Befangenheit; Ablehnungsgesuch

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 1 Ca 2631/18
  • VGH Hessen, 18.10.1984 - 2 TE 2437/84
  • VG Magdeburg, 19.09.2013 - 3 A 107/13

    Überprüfung einer Jagdprüfung

  • KG, 31.05.1990 - 12 W 1175/90

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Mißtrauen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,103
BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rottmanns Leiden oder Lehrbuch des Befangenheitsrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 171
  • NJW 1973, 1267
  • NJW 1973, 1268
  • DVBl 1973, 534
  • DÖV 1973, 604
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73
    Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfGE 32, 288 [290]).

    Das muß auch seine Auswirkungen auf den Fall einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit haben (BVerfGE 32, 288 [290 f.]).

    Das Gericht könnte in die Gefahr geraten, daß durch gezielte Ablehnungsanträge die Richterbank manipuliert wird oder gar, daß schon wenige erfolgreiche Ablehnungen zur Beschlußunfähigkeit des zuständigen Senats führen (BVerfGE 32, 288 [291]).

  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).
  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ), und dass sie ihre Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 18 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Insbesondere die Bestimmungen über die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 Abs. 1 GG, §§ 3 ff. BVerfGG) gehen davon aus, dass diese über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 108, 122 ; 148, 1 ) und sich gegenüber politischen Begehrlichkeiten resistent zu zeigen (vgl. Kischel, in: Isensee/Kirchhof, HStR III, 3. Aufl. 2005, § 69 Rn. 80).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.06.1973 - 2 BvQ 1/73 - 2 BvF 1/73, 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,11161
BVerfG, 01.06.1973 - 2 BvQ 1/73 - 2 BvF 1/73, 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,11161)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.1973 - 2 BvQ 1/73 - 2 BvF 1/73, 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,11161)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 1973 - 2 BvQ 1/73 - 2 BvF 1/73, 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,11161)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1973, 535
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,596
BVerfG, 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,596)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,596)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 257
  • NJW 1973, 1272
  • DVBl 1973, 532
  • DÖV 1973, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73
    Die nach den in ständiger Rechtsprechung beider Senate (zuletzt BVerfGE 34, 211 [215]) entwickelten Grundsätzen erforderliche Abwägung der Nachteile, die mit dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung verbunden sind, falls die Entscheidung in der Hauptsache die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags ergeben sollte, und der Nachteile, die mit der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung verbunden sind, falls die Entscheidung in der Hauptsache die Verfassungswidrigkeit des Vertrags oder seine Verfassungsmäßigkeit nur in einer bestimmten verfassungskonformen Auslegung ergeben sollte, führt hier zu folgendem Ergebnis:.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Ergibt sich ausnahmsweise einmal, wie in diesem Fall, eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen (vgl. Urteil vorn 18. Juni 1973, S. 6 f. - 2 BvQ 1/73 - = BVerfGE 35, 257 [261 f.]).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Zwar können sich aus dem Grundsatz, daß Verfassungsorgane bei Inanspruchnahme ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen auf die Interessen anderer Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen haben (vgl. BVerfGE 35, 257 [261 f.]; 45, 1 [39]), Rechte und Pflichten im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG, vor allem Prüfungs-, Unterrichtungs- und Konsultationspflichten ergeben, mit deren Hilfe die anderen Verfassungsorgane in den Stand gesetzt werden sollen, ihre Kompetenzen sachgerecht wahrzunehmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08

    Klage gegen Ernennung des OLG-Präsidenten abgewiesen

    Das Bundesverfassungsgericht hatte nur entschieden, dass die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den faktischen Vollzug des angegriffenen Hoheitsaktes überspielen dürfe (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1973, BVerfGE 35, 257).
  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15

    Kein Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines Antrags auf Erlass einer

    Ist ein Antrag bereits zuvor abgelehnt worden, so kann er in zulässiger Weise nur dann erneut gestellt werden, wenn eine Änderung in den tatsächlichen Umständen eingetreten ist (vgl. BVerfGE 35, 257 ; 91, 83 ) und der wiederholte Antrag auf neue Gründe gestützt wird (vgl. BVerfGE 4, 110 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02

    SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag

    Auch im Verhältnis von Organteilen eines Untersuchungsausschusses zueinander gilt das allgemeine Prinzip (der Verfassungsorgantreue (vgI. BVerfGE 35, 257 ; 94, 166 ).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 200/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

    Ein abgelehnter Antrag kann nur wiederholt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage objektiv geändert hat (BVerfGE 91, 83, 91; 35, 257, 260).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,444
BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,444)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,444)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 193
  • NJW 1973, 1270
  • DÖV 1973, 601
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73
    Der Antrag in der Hauptsache andererseits kann frühestens nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens über das Vertragsgesetz in den gesetzgebenden Körperschaften angebracht werden (BVerfGE 1, 396 [413] u. ö.).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73
    Er kann vor Anhängigkeit des Verfassungsprozesses gestellt werden (BVerfGE 7, 367 [371] u. ö.).
  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73
    c) Danach ergibt sich folgende Abwägung: Es ist nach der zitierten Rechtsprechung des Gerichts (vgl. insbesondere BVerfGE 4, 157 [169; 178]; 5, 85 [128]) wenig wahrscheinlich, daß der Senat zu dem Ergebnis kommen wird, das Vertragsgesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar (und deshalb nichtig).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Der Grundsatz, daß oberste Staatsorgane bei der Ausübung ihrer Kompetenzen von Verfassungs wegen aufeinander Rücksicht zu nehmen haben (vgl. BVerfGE 12, 205 [254]; 35, 193 [199]; 45, 1 [39]), ist zwar grundsätzlich geeignet, Rechte im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG zu begründen.
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ).

    a) Wird jedoch im Hauptsacheverfahren das Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag zur Prüfung gestellt, kann es angezeigt sein, sich nicht auf eine reine Folgenabwägung zu beschränken, sondern bereits im Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG eine summarische Prüfung anzustellen, ob die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Vertragsgesetzes vorgetragenen Gründe mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass das Bundesverfassungsgericht das Vertragsgesetz für verfassungswidrig erklären wird (vgl. BVerfGE 35, 193 ).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ).

    a) Wird im Hauptsacheverfahren das Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag zur Prüfung gestellt, kann es zwar angezeigt sein, sich nicht auf eine reine Folgenabwägung zu beschränken, sondern bereits im Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG eine summarische Prüfung anzustellen, ob die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Vertragsgesetzes vorgetragenen Gründe mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass das Bundesverfassungsgericht das Vertragsgesetz für verfassungswidrig erklären wird (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 132, 195 ).

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