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   BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06   

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https://dejure.org/2006,24219
BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06 (https://dejure.org/2006,24219)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06 (https://dejure.org/2006,24219)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2006 - 2 BvQ 14/06 (https://dejure.org/2006,24219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz; Strenge Auslegung der einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die besondere Funktion und Organisation des Bundesverfassungsgerichts; Antrag auf Verpflichtung zur ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06
    Die Voraussetzungen, unter denen dies ausnahmsweise zulässig wäre, liegen aus den bereits ausgeführten Gründen nicht vor (vgl. BVerfGE 34, 160 ).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 - stRspr), sondern auch im Hinblick auf die besondere Funktion und Organisation des Bundesverfassungsgerichts.
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvQ 14/06
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, S. 1399 ).
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