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   BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06   

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BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06 (https://dejure.org/2006,35810)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06 (https://dejure.org/2006,35810)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 (https://dejure.org/2006,35810)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06

    Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstande in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

    Die einer Anordnung nach § 176 GVG zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen kann das Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich daraufhin prüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 18, 315 ; 19, 290 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

    Die Besorgnis, die Antragstellerin könnte durch Zwang oder Drohung als Werkzeug für Befreiungsaktionen der Angeklagten oder sonstige Störungen des Prozesses eingesetzt werden, stellt eine sachliche Erwägung dar, die generell geeignet sein kann, die Durchsuchung ihrer Person und Behältnisse trotz ihrer Tätigkeit als Verteidigerin im betroffenen Strafverfahren zu rechtfertigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

  • BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstande in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

    Die Besorgnis, die Antragstellerin könnte durch Zwang oder Drohung als Werkzeug für Befreiungsaktionen der Angeklagten oder sonstige Störungen des Prozesses eingesetzt werden, stellt eine sachliche Erwägung dar, die generell geeignet sein kann, die Durchsuchung ihrer Person und Behältnisse trotz ihrer Tätigkeit als Verteidigerin im betroffenen Strafverfahren zu rechtfertigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstande in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Eine einstweilige Anordnung darf nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlichunbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 103, 41 ) .
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Der Schutz der Freiheit der Berufsausübung beschränkt sich auf die Abwehr übermäßiger und unzumutbarer Belastungen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 30, 1 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Der Schutz der Freiheit der Berufsausübung beschränkt sich auf die Abwehr übermäßiger und unzumutbarer Belastungen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 30, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Die einer Anordnung nach § 176 GVG zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen kann das Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich daraufhin prüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 18, 315 ; 19, 290 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Die einer Anordnung nach § 176 GVG zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen kann das Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich daraufhin prüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 18, 315 ; 19, 290 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .
  • BVerfG, 04.11.1965 - 2 BvR 91/64

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Die einer Anordnung nach § 176 GVG zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen kann das Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich daraufhin prüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 18, 315 ; 19, 290 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    bb) Die Anwendungen der danach bestehenden Befugnisse im Einzelfall unterliegt nur eingeschränkter verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 48, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris, Rn. 3, 6 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, S. 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, S. 1053 , jeweils zu § 176 GVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Daher kann der Zugang zu Gerichtsverhandlungen von Ausweiskontrollen, Durchsuchungen und ähnlichen Maßnahmen abhängig gemacht werden, wobei die Anordnung vom Gerichtspräsidenten als Hausrechtsinhaber zu treffen ist, wenn es um die Sicherheit des gesamten Gebäudes oder jedenfalls von über den Sitzungssaal hinausgehenden Teilen des Gebäudes geht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1976, a.a.O.; BayVerfGH, Entscheidung vom 24. November 1978 - Vf. 4-VI-78 -, VerfGHE BY 31, 228, juris Rn. 10; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. März 2010 - OVG 3 N 33.10 -, NJW 2010, 1620, juris Rn. 7; VG Wiesbaden, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 6 K 1063/09.WI -, NJW 2010, 1220, juris Rn. 3 f.; Schilken, a.a.O. Rn. 207, 153, 177 ; Kissel/Mayer, a.a.O., § 12 Rn. 97, § 169 Rn. 39 ff.; Zöller-Lückemann, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 169 GVG Rn. 7; von der Zulässigkeit solcher Anordnungen inzident ausgehend OVG NW, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 1 A 749/06 -, NJW 2007, 3798, juris; Kern, DÖV 2008, 631 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris Rn. 3 zur Anordnung durch den Vorsitzenden).

    Auch die Freiheit der Berufsausübung wurde für diejenigen Personen, die aus beruflichen Gründen Zutritt zum Gebäude suchten, nicht in übermäßiger und unzumutbarer Weise belastet (vgl. auch insoweit BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2006, a.a.O., Rn. 3 zur Durchsuchung von Verteidigern).

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