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   BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17   

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BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17 (https://dejure.org/2017,16645)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17 (https://dejure.org/2017,16645)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17 (https://dejure.org/2017,16645)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 110 StPO; § 307 Abs. 2 StPO
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht von Unterlagen nach Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Geltung auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren; Ausschöpfung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Geschäftsräume einer von der Beschwerdeführerin beauftragten Anwaltskanzlei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 94 Abs 1 StPO, § 98 Abs 2 S 2 StPO, § 110 StPO
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Grundsatz der Subsidiarität gebietet vorrangige Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - hier: Rechtsbehelfe zur einstweiligen Unterbindung der Sichtung sichergestellter Beweismittel gem § 110 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Grundsatzes der Subsidiarität in dem dem Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren; Einstweiliges Rechtsschutzbegehren einer Kanzlei gegen die gerichtliche Anordnung der Durchsuchung ihrer Geschäftsräume

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Grundsatz der Subsidiarität gebietet vorrangige Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - hier: Rechtsbehelfe zur einstweiligen Unterbindung der Sichtung sichergestellter Beweismittel gem § 110 StPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Geltung des Grundsatzes der Subsidiarität in dem dem Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren; Einstweiliges Rechtsschutzbegehren einer Kanzlei gegen die gerichtliche Anordnung der Durchsuchung ihrer Geschäftsräume

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Grundsatz der Subsidiarität gebietet vorrangige Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - hier: Rechtsbehelfe zur einstweiligen Unterbindung der Sichtung sichergestellter Beweismittel gem § 110 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 26.05.2017)

    Nach Büro-Razzia: VW-Kanzlei scheitert mit Eilklage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kanzleidurchsuchung: VW und Jones Day scheitern mit Eilanträgen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Razzia bei Audi der Kanzlei Jones Day

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 1275
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17
    Gegen die vorläufige Sicherstellung von Daten und Gegenständen zur Durchsicht gemäß § 110 StPO kann der Betroffene analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine fachgerichtliche Entscheidung herbeiführen (BVerfGK 1, 126 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 48 ff. und vom 18. Februar 2010 - 2 BvQ 8/10 -, juris, Rn. 4).

    Die auf den Rechtsbehelf nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ergangene Entscheidung des Amtsgerichts kann selbständig mit der Beschwerde (§ 304 Abs. 1 und 2 StPO) angefochten werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Februar 2010 - 2 BvQ 8/10 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17
    Gegen die vorläufige Sicherstellung von Daten und Gegenständen zur Durchsicht gemäß § 110 StPO kann der Betroffene analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine fachgerichtliche Entscheidung herbeiführen (BVerfGK 1, 126 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 48 ff. und vom 18. Februar 2010 - 2 BvQ 8/10 -, juris, Rn. 4).

    Die auf den Rechtsbehelf nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ergangene Entscheidung des Amtsgerichts kann selbständig mit der Beschwerde (§ 304 Abs. 1 und 2 StPO) angefochten werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Februar 2010 - 2 BvQ 8/10 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 18.02.2010 - 2 BvQ 8/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl Maßnahmen in strafprozessualem

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17
    Gegen die vorläufige Sicherstellung von Daten und Gegenständen zur Durchsicht gemäß § 110 StPO kann der Betroffene analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine fachgerichtliche Entscheidung herbeiführen (BVerfGK 1, 126 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 48 ff. und vom 18. Februar 2010 - 2 BvQ 8/10 -, juris, Rn. 4).

    Die auf den Rechtsbehelf nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ergangene Entscheidung des Amtsgerichts kann selbständig mit der Beschwerde (§ 304 Abs. 1 und 2 StPO) angefochten werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Februar 2010 - 2 BvQ 8/10 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 237/06

    Anspruch auf Löschung von bei Dritten beschlagnahmten Datenträgern

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17
    Betroffene der Sicherungsstellungsmaßnahme ist nicht nur die Rechtsanwaltskanzlei, sondern auch die Antragstellerin, soweit die sichergestellten Beweismittel personenbezogene Daten über sie enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. April 2006 - 2 BvR 237/06, 2 BvR 246/06, 2 BvR 256/06 -, juris, Rn. 3; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 98 Rn. 20).
  • BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Einlegung der

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2017 - 2 BvQ 27/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 05.03.2019 - 2 BvQ 11/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auswertung

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt aufgrund des auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatzes der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2013 - 2 BvQ 26/13 -, juris, Rn. 4; stRspr).

    Das Beschwerdegericht kann die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung gemäß § 307 Abs. 2 StPO von Amts wegen oder auf Antrag vorläufig aussetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2017, a.a.O., Rn. 2).

  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

    Betroffene können die Sicherstellung deshalb grundsätzlich mit der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung angreifen - wird sie aufgehoben, entzieht dies der vorläufigen Sicherstellung regelmäßig die Grundlage - oder analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO eine erstinstanzliche Entscheidung herbeiführen (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17, juris Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 9 mwN; dazu, dass ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist, welches Ziel der Beschuldigte mit seinem Antrag verfolgt, s. BGH, Beschluss vom 18. November 2021 - StB 6 und 7/21, juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 17.04.2020 - 51-IV-20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

    Zwar bestehen erhebliche Zweifel, ob der auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3; Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 1 BvQ 89/19 - juris Rn. 1; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 BvQ 24/16 - juris Rn. 2; Beschluss vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 - juris Rn. 3 zu § 90 Abs. 2 BVerfGG) gewahrt ist.
  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

    Der vom Verteidiger des Beschuldigten unter dem 29. Oktober 2020 erhobene "Widerspruch" stellt jedoch einen in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO statthaften Antrag auf ermittlungsrichterliche Entscheidung über die vorläufige Sicherstellung des Mobiltelefons dar, der jederzeit gestellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17, juris; vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, NJW 2003, 2669, 2671; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 94/01, NStZ-RR 2002, 144, 145; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 98 Rn. 23; § 110 Rn. 10).
  • AG Kiel, 03.07.2023 - 43 Gs 3660/23

    Mobiltelefon, vorläufige Sicherstellung, Durchsicht, Voraussetzungen,

    Der vom Verteidiger des Beschuldigten unter dem 29.06.2023 Antrag auf ermittlungsrichterliche Entscheidung über die vorläufige Sicherstellung des am 05.06.2023 im Rahmen einer Hauptverhandlung durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel sichergestellten Mobiltelefons ist in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO zulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17, juris; vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, NJW 2003, 2669, 2671; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 94/01, NStZ-RR 2002, 144, 145; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 98 Rn. 23; § 110 Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 77-IV-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen SächsCoronaSchVO

    Dabei gilt jedoch auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3; Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 1 BvQ 89/19 - juris Rn. 1; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 2 BvQ 27/17 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 BvQ 24/16 - juris Rn. 2; Beschluss vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 - juris Rn. 3 zu § 90 Abs. 2 BVerfGG).
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