Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3857
BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94 (https://dejure.org/1994,3857)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94 (https://dejure.org/1994,3857)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 (https://dejure.org/1994,3857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GVG § 13; VwGO § 40
    Vorrang des fachgerichtlichen [Eil-] Rechtsschutzes vor einstweiliger Anordnung durch das BVerfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einschreiten des BVerfG - Vorläufiger Rechtsschutz - Anrufung der ordentlichen Gerichte - Verwaltungsgerichte

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3221
  • NVwZ 1995, 157 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvQ 8/73

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94
    Jedenfalls ist ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts in der Regel nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege, insbesondere durch Anrufung der ordentlichen Gerichte oder Verwaltungsgerichte, erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 379 >380<; 37, 150 >151<).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94
    Jedenfalls ist ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts in der Regel nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege, insbesondere durch Anrufung der ordentlichen Gerichte oder Verwaltungsgerichte, erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 379 >380<; 37, 150 >151<).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

    Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS).
  • OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen

    Außerdem bestehe vor jeder gerichtlichen Entscheidung grundsätzlich ein Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör gemäß "Art. 3 Abs. 1 GG", weshalb ihm, wie das Bundesverfassungsgericht ( NJW 1994, 3221 ff ) entschieden habe, zuvor Akteneinsicht zu gewähren sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1996 - 20 A 298/94

    Länderbeisitzer; Beisitzer; Reihenfolge; Anhörungspflicht; Drittschützende

    BVerfG, Kammerbeschluß vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NVwZ 1995, 157 (Nr. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht