Rechtsprechung
BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1; GVG § 13; VwGO § 40
Vorrang des fachgerichtlichen [Eil-] Rechtsschutzes vor einstweiliger Anordnung durch das BVerfG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einschreiten des BVerfG - Vorläufiger Rechtsschutz - Anrufung der ordentlichen Gerichte - Verwaltungsgerichte
Papierfundstellen
- NJW 1994, 3221
- NVwZ 1995, 157 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvQ 8/73
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94
Jedenfalls ist ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts in der Regel nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege, insbesondere durch Anrufung der ordentlichen Gerichte oder Verwaltungsgerichte, erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 379 >380<; 37, 150 >151<). - BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvQ 27/94
Jedenfalls ist ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts in der Regel nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege, insbesondere durch Anrufung der ordentlichen Gerichte oder Verwaltungsgerichte, erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 379 >380<; 37, 150 >151<).
- BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS). - OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen …
Außerdem bestehe vor jeder gerichtlichen Entscheidung grundsätzlich ein Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör gemäß "Art. 3 Abs. 1 GG", weshalb ihm, wie das Bundesverfassungsgericht ( NJW 1994, 3221 ff ) entschieden habe, zuvor Akteneinsicht zu gewähren sei. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1996 - 20 A 298/94
Länderbeisitzer; Beisitzer; Reihenfolge; Anhörungspflicht; Drittschützende …
BVerfG, Kammerbeschluß vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NVwZ 1995, 157 (Nr. 3).