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   BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99   

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BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99 (https://dejure.org/1999,7080)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99 (https://dejure.org/1999,7080)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 1999 - 2 BvQ 30/99 (https://dejure.org/1999,7080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung von StVollzG § 182 Abs 2, 3 , soweit diese die Offenbarung personenbezogener Daten für die Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde betreffen

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Personenbezogene Daten - Verfassungsbeschwerde - Abwehr schwerer Nachteile - Unmittelbare Betroffenheit - Grundsatz der Subsidiarität - Fachgerichtlicher Rechtsschutz - Zumutbarkeit

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1... ; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; StVollzG § 182 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 182 Abs. 2 Satz 3; ; StVollzG § 185; ; StVollzG § 109; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 5; ; BDSG § 19; ; ZPO § 114

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99
    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Antragsteller durch die angegriffenen Regelungen überhaupt unmittelbar betroffen ist (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ; Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u. a. -, EuGRZ 1999, S. 389 ).

    Ein Verweis auf den Rechtsweg ist insbesondere dann geboten, wenn das angegriffene Gesetz den Gerichten Entscheidungsspielräume beläßt, die für die Frage seiner Verfassungsmäßigkeit Gewicht erlangen können (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 15 ; 90, 128 ; 97, 157 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99
    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Antragsteller durch die angegriffenen Regelungen überhaupt unmittelbar betroffen ist (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ; Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u. a. -, EuGRZ 1999, S. 389 ).

    Ein Verweis auf den Rechtsweg ist insbesondere dann geboten, wenn das angegriffene Gesetz den Gerichten Entscheidungsspielräume beläßt, die für die Frage seiner Verfassungsmäßigkeit Gewicht erlangen können (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 15 ; 90, 128 ; 97, 157 ).

  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist entsprechend § 114 ZPO abzulehnen, weil die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 79, 252 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99
    Ein Verweis auf den Rechtsweg ist insbesondere dann geboten, wenn das angegriffene Gesetz den Gerichten Entscheidungsspielräume beläßt, die für die Frage seiner Verfassungsmäßigkeit Gewicht erlangen können (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 15 ; 90, 128 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99
    Ein Verweis auf den Rechtsweg ist insbesondere dann geboten, wenn das angegriffene Gesetz den Gerichten Entscheidungsspielräume beläßt, die für die Frage seiner Verfassungsmäßigkeit Gewicht erlangen können (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 15 ; 90, 128 ; 97, 157 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.1993 - 2 Ws 13/93

    Zahnarzt; Arzt; Schweigepflicht; Vollzugsanstalt; Strafgefangener

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99
    Dafür ist auch nichts hervorgetreten, zumal der Anstaltsarzt auch nach der früheren Rechtslage in gewissem Umfang zur Offenbarung von Geheimnissen befugt war (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1993, S. 405 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1999 - 2 BvQ 30/99
    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Antragsteller durch die angegriffenen Regelungen überhaupt unmittelbar betroffen ist (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ; Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u. a. -, EuGRZ 1999, S. 389 ).
  • KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19

    Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer PTB und Voraussetzungen

    Im Hinblick auf die Vielzahl der Aufgaben, die sich im - vorliegend allein entscheidungserheblichen - Vollzug von Freiheitsstrafen (als Teil des Vollzugs von Freiheitsentziehungen im Sinne des § 2 Nr. 1 JVollzDSG Bln) ergeben, ist, wie bisher bei Anwendung des § 182 Abs. 2 Satz 2 erste Alt. StVollzG (dazu vgl. z. B. Schmid, a. a. O., § 182 Rdnr. 12; Arloth/Krä, a. a. O., § 182 StVollzG Rdnr. 5; Beck, a. a. O., § 182 StVollzG Rdnr. 17; jeweils m. w. Nachw.), eine Auslegung der Norm dahingehend geboten, dass sie verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. August 1999 - 2 BvQ 30/99 -, juris Rdnr. 14 ff.; Goerdeler, a. a. O., Teil III Rdnrn. 104 ff., 112 f.; Schmid, a. a. O.; Arloth/Krä, a. a. O; Beck, a. a. O., § 182 StVollzG Rdnr. 20; jeweils m. w. Nachw.) genügt.
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