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   BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98   

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https://dejure.org/1998,2069
BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 (https://dejure.org/1998,2069)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 (https://dejure.org/1998,2069)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 2 BvQ 32/98 (https://dejure.org/1998,2069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und Anwendung der Vorschriften über vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Beschlüsse zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98
    Unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots greift das Bundesverfassungsgericht nur dann ein, wenn die Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]; Bundesverfassungsgericht, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 24. Mai 1994, NJW 1995, S. 124).
  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98
    Unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots greift das Bundesverfassungsgericht nur dann ein, wenn die Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]; Bundesverfassungsgericht, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 24. Mai 1994, NJW 1995, S. 124).
  • BVerfG, 04.09.1981 - 2 BvR 908/81

    Verfassungsmäßigkeit der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung nach § 111a StPO

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98
    Demgegenüber müssen Nachteile, die einem Beschuldigten in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen, in Kauf genommen werden (Bundesverfassungsgericht, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 4. September 1981, NStZ 1982, S. 78).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Im Hinblick auf die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung ist für deren Erlass aber kein Raum, wenn davon auszugehen ist, dass eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen sein wird (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1998 - DAR 1998, S. 466).
  • OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von

    Derartige insbesondere auch berufliche Folgen muss ein Betroffener angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbaren Auftrags zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben jedoch regelmäßig hinnehmen (BVerfG, Beschl. v. 19. Juli 2007 - 1 BvR 305/07 -, juris Rn. 6; zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO: Beschl. v. 15. Oktober 1998 - 2 BvQ 32/98 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 22. Mai 2012 a. a. O.).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt daher besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1998 - 2 BvQ 32/98 -, JURIS, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO).
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