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   BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09   

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BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09 (https://dejure.org/2009,3366)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09 (https://dejure.org/2009,3366)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 (https://dejure.org/2009,3366)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Nichtanerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuss; Zulässigkeit der Erhebung von Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit einer Wahl vor dem Bundesverfassungsgericht; Voraussetzungen für den Erlass einer ...

  • Judicialis

    BWG § 49; ; BWG § 18 Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BWG § 49; BWG § 18 Abs. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassung jetzt - Überprüfung erst nach der Bundestagswahl

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Die Grauen": Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl erfolglos

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Teilnahme der Partei der "Grauen” an der Bundestagswahl

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 82
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Zu diesen Entscheidungen gehören auch solche des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (§§ 17 bis 29 BWahlG) (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der in Wahlrechtsangelegenheiten anerkannte Satz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können, auch für Organklagen gilt (offen gelassen in BVerfGE 83, 156 ).

    Die Unzulässigkeit folgt daraus, dass der Bundeswahlleiter und der von ihm berufene Bundeswahlausschuss nach §§ 8 ff. BWahlG und nach der Bundeswahlordnung als in ihrer Tätigkeit unabhängige Organe gebildet sind (vgl. BVerfGE 83, 156 ; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 8 Rn. 6).

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Zu diesen Entscheidungen gehören auch solche des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (§§ 17 bis 29 BWahlG) (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    Eine einstweilige Anordnung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 103, 41 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05

    Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18.

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982).
  • BVerfG, 28.11.1990 - 2 BvQ 18/90
    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    Zu diesen Entscheidungen gehören auch solche des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (§§ 17 bis 29 BWahlG) (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    Eine einstweilige Anordnung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 103, 41 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    a) In Wahlangelegenheiten können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014, Vf. 56-IV-14 [HS]/ 57-IV-14 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960, BVerfGE 11, 329; Beschluss vom 27. Juni 1962, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschluss vom 15. Mai 1963, BVerfGE 16, 128 [130]; Beschluss vom 15. Dezember 1986, BVerfGE 74, 96 [101]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris; Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 - juris).

    Vor diesem Hintergrund erscheint es für den Verfassungsraum des Bundes grundsätzlich hinnehmbar, dass der "speziellere" Art. 41 GG die Korrektur etwaiger Wahlfehler, einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzieht (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1967, BVerfGE 22, 277 [281]; Beschluss vom 14. März 1984, BVerfGE 66, 232 [234]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; st. Rspr., bestätigt nochmals nach Einführung der Nichtanerkennungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c GG, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 26. April 2019 - 2 BvC 26/19 - juris).

    c) Im Anwendungsbereich der Wahlprüfung kann auch nicht, ohne dass ein Rechtsbehelf in der Hauptsache in Betracht kommt, der statthaft und nicht offensichtlich unzulässig wäre, unmittelbar oder mittelbar auf die in § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG in Bezug genommenen Sonderfälle zurückgegriffen werden (vgl. für eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 - juris Rn. 8; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris Rn. 6).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als außerordentlichen Rechtsbehelf, nicht als einen von Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten Rechtsweg betrachtet (BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1952, BVerfGE 1, 332 [344]; st. Rspr.) und die Wahlprüfungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG als dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen ansieht (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1967, BVerfGE 22, 277 [281]; Beschluss vom 14. März 1984, BVerfGE 66, 232 [234]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris).

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Insoweit kommt ein Vorrang der Wahlprüfung gegenüber dem Organstreitverfahren (vgl. dazu grundsätzlich BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 1990- 2 BvE 13/90, BVerfGE 83, 156 = juris, Rn. 2, und vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09, BVerfGK 16, 82 = juris, Rn. 5) von vornherein nicht in Betracht.
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde"

    Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • VG Wiesbaden, 30.12.2016 - 6 K 1805/16

    Kein Anspruch auf Wahl der CDU in Bayern

    Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies eine Klage vor den Verwaltungsgerichten als "vorbelegte Wahlprüfungsbeschwerde" aus, auch wenn sie sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richten (zum einstweiligen Anordnungsverfahren s. BVerfG, Beschl. v. 13.09.2005, Az.: 2 BvQ 31/05, NJW 2005, S. 2982; Beschl. v. 31.07.2009, Az.: 2 BvQ 45/09 - nach Juris).
  • VG Düsseldorf, 22.09.2017 - 20 L 4679/17
    Damit ist auch ein in das vorläufige Rechtsschutzverfahren vorverlegtes Begehren ausgeschlossen, ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09 - BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 BvQ 30/13 -, juris.

    Durch die Verlagerung der rechtlichen Kontrolle von Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Wahlen und deren Vorbereitung auf solche speziellen Rechtsbehelfe und ein nach der Wahl stattfindendes Wahlprüfungsverfahren soll sichergestellt werden, dass Wahlen, denen in einem demokratischen Gemeinwesen eine herausragende Bedeutung zukommt, gleichzeitig und termingerecht durchgeführt werden können, vgl. zu Bundestagswahlen: BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris; vgl. zu Landtagswahlen: VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 20 L 2127/17 - nicht veröffentlicht; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2005 - 1 L 727/05 -, juris.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - VerfGH 3/12

    Unterzeichnung eines Wahlvorschlags durch 1 000 Wahlberechtigte im Zusammenhang

    Die Landeswahlleiterin, gegen deren Wahlbekanntmachung sich die Antragstellerin wendet, kann im Organstreit nicht Antragsgegnerin sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris, Rn. 5).

    Nach den für die Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag maßgeblichen Vorschriften der Landesverfassung, des Landeswahlgesetzes und des Wahlprüfungsgesetzes ist der Verfassungsgerichtshof zu einer Entscheidung über die Eingabe der Antragstellerin nicht befugt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. April 2000 - VerfGH 15/00 -, sowie BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09

    Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstandes gem § 8 BWO 1985 iVm § 64 Abs 1 BWO

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - VerfGH 4/12

    Unterzeichnung eines Wahlvorschlags durch 1 000 Wahlberechtigte im Zusammenhang

    Der Landeswahlausschuss kann im Organstreit nicht Antragsgegner sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris, Rn. 5).

    Nach den für die Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag maßgeblichen Vorschriften der Landesverfassung, des Landeswahlgesetzes und des Wahlprüfungsgesetzes ist der Verfassungsgerichtshof zu einer Entscheidung über die Eingabe der Antragstellerin nicht befugt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. April 2000 - VerfGH 15/00 -, sowie BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris, Rn. 4).

  • VG Münster, 10.08.2009 - 1 K 1447/09

    Stimmzettel-Klage des Bürgermeisters von Warendorf als unzulässig abgewiesen

  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 4/23
  • VG Cottbus, 23.09.2009 - 4 L 281/09

    Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Verschiebung der Bürgermeisterwahl für Königs

  • VG Bremen, 16.03.2011 - 1 V 152/11

    Nichtzulassung einer namensgleichen Partei - Eilrechtsschutz; Vorfeld der Wahl;

  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 2/23
  • VG Bremen, 21.05.2019 - 1 V 829/19

    Zulassung zur Beiratswahl - Wahl; Wahlprüfung; Wahlvorschlag; Zulassung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - VerfGH 8/12

    Zulassung der Landesliste zur Landtagswahl 2012

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