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   BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17   

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https://dejure.org/2017,32589
BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17 (https://dejure.org/2017,32589)
BVerfG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17 (https://dejure.org/2017,32589)
BVerfG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 (https://dejure.org/2017,32589)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorverlegte Wahlprüfung ist ausgeschlossen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 41 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, BWahlG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Vorverlegung der Wahlprüfung in das eA-Verfahren nach § 32 BVerfGG

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Vorverlagerung einer Wahlprüfung in das einstweilige Anordnungsverfahren

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Vorverlegung der Wahlprüfung in das eA-Verfahren nach § 32 BVerfGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Vorverlagerung einer Wahlprüfung in das einstweilige Anordnungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Vorverlagerung einer Wahlprüfung in das einstweilige Anordnungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Vorverlegung der Wahlprüfung in das eA-Verfahren nach § 32 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine vorverlegte Wahlprüfung per einstweiliger Anordnung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17
    Eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfung ist ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Juli 2013 - 2 BvQ 30/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2015 - 2 BvQ 59/13 -, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde"

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17
    Eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfung ist ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Juli 2013 - 2 BvQ 30/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2015 - 2 BvQ 59/13 -, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags für die

    Deshalb ist auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; 134, 135 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Demgemäß ist für eine auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerde im Wahlprüfungsverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 66, 232 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Demgemäß ist für eine auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerde im Wahlprüfungsverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 66, 232 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris, Rn. 1; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Hinblick auf die fehlende

    Demgemäß ist für eine auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerde im Wahlprüfungsverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 66, 232 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris, Rn. 1; Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
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