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   BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09   

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https://dejure.org/2009,33511
BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09 (https://dejure.org/2009,33511)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09 (https://dejure.org/2009,33511)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 (https://dejure.org/2009,33511)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 - stRspr), sondern auch im Hinblick auf die besondere Funktion und Organisation des Bundesverfassungsgerichts.
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 12.12.2013 - 2 BvR 636/12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (GPS-gestützte "elektronische

    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14

    Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO -

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht kommt danach nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen in Betracht als die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris).
  • BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2095/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Weisungen im Rahmen der

    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16

    Eilantrag der NPD auf Rückübertragung einer als Sicherheitsleistung abgetretenen

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 -, vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 - und vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 09.12.2013 - 2 BvR 2541/13

    Ablehnung der Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen - kein schwerer Nachteil

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2013 - 2 BvR 1573/13 - sowie vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 - und 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, jew. juris).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11

    Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris).
  • BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Sicherheitsinteresse der

    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 106, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10

    Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen als im Verfahren des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris, und vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, juris).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvR 1573/13

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Verhinderung von unerlaubter Rechtsberatung

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris).
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