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   BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05   

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https://dejure.org/2005,5064
BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05 (https://dejure.org/2005,5064)
BVerfG, Entscheidung vom 06.09.2005 - 2 BvR 10/05 (https://dejure.org/2005,5064)
BVerfG, Entscheidung vom 06. September 2005 - 2 BvR 10/05 (https://dejure.org/2005,5064)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verwerfung einer Verfahrensrüge zur unterbliebenen Beschlagnahme von Akten der Staatsanwaltschaft; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Anforderung an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 8; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3769
  • NVwZ 2006, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 -,.

    Mit Beschluss vom 11. November 2004 hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Beschwerdeführers das Urteil des Landgerichts im gesamten Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen (vgl. NJW 2005, S. 300).

  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Hierzu gehört nicht nur, dass er Rechtsmittel vor den Fachgerichten in gehöriger Weise erhoben und prozessualen Rüge- und Darstellungslasten entsprochen hat (BVerfGE 87, 1 ), sondern auch, dass er in einer Hauptverhandlung geeignete Beweisanträge stellt, um ihn begünstigende Umstände in den Strafprozess einzuführen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ); das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ); das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ); das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ); das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Danach hat ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 81, 22 ).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Danach hat ein Beschwerdeführer auch darzulegen, dass die angegriffene Entscheidung auf der geltend gemachten Grundrechtsverletzung beruht (BVerfGE 89, 48 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Danach hat ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 81, 22 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
    Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ); das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • LG Augsburg, 23.07.2002 - 10 KLs 501 Js 127135/95

    Spendenaffäre: Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigt Einflussnahme

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • EGMR, 04.05.2010 - 11603/06

    MASSMANN v. GERMANY

    Mit Beschluss vom 6. September 2005 (2 BvR 10/05), der dem Beschwerdeführer am 21. September 2005 zugestellt wurde, lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zur Entscheidung anzunehmen.
  • BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang die Stellung förmlicher Beweisanträge verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -, Rn. 12 ff.) und die Verfassungsbeschwerde im Falle eines unterlassenen Beweisantrags an dem Grundsatz der Subsidiarität scheitern lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 1935/91 -, juris, Rn. 8 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2419/97 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2005 - 2 BvR 10/05 -, juris, Rn. 16).
  • OLG Bamberg, 22.04.2013 - 2 Ss OWi 339/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Annahme der Beharrlichkeit bei mehreren

    Damit ist der Betroffene seiner Verpflichtung zu einer substantiierten Darlegung von Tatsachen, welche eine Existenzgefährdung greifbar erscheinen lassen, nicht nachgekommen (BVerfG NJW 1995, 1541; NJW 2005, 3769).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Beschwerdeführer, um dem Gebot der Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für eine Erfolg versprechende Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu genügen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, wozu auch gehört, dass er seiner prozessualen Darstellungslast durch rechtzeitigen Vortrag aller ihn begünstigenden Umstände entsprochen hat (BVerfG NJW 2005, 3769; NStZ-RR 2005, 346).
  • OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Im Übrigen wäre nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ohnehin erst dann vom verwirkten Regelfahrverbot abzusehen, wenn der Rechtsmittelführer Tatsachen substantiiert und verifizierbar vorträgt, welche die Annahme einer Gefahr für seine wirtschaftliche Existenz in ihrer gegenwärtigen Form selbst für den Fall "greifbar" erscheinen lassen, dass der Betroffene alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die geboten erscheinen, die Auswirkungen eines - hier nur einmonatigen und auch noch mit der Vollstreckungserleichterung des § 25 Abs. 2a StVG verbundenen - Fahrverbotes gering zu halten (BVerfG NJW 1995, 1541; 2005, 3769); insoweit besteht also eine Darlegungslast des Betroffenen.
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Beschwerdeführer, um dem Gebot der Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für eine erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu genügen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, wozu auch gehört, dass er seiner prozessualen Darstellungslast durch rechtzeitigen Vortrag aller ihn begünstigenden Umstände entsprochen hat (vgl. BVerfG NJW 2005, 3769; NStZ-RR 2005, 346).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Beschwerdeführer, um dem Gebot der Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für eine Erfolg versprechende Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu genügen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, wozu auch gehört, dass er seiner prozessualen Darstellungslast durch rechtzeitigen Vortrag aller ihn begünstigenden Umstände entsprochen hat (vgl. BVerfG NJW 2005, 3769; NStZ-RR 2005, 346).
  • BayObLG, 15.10.2019 - 202 ObOWi 1768/19

    Obliegenheit zur Darlegung der Verhinderung aus dringenden beruflichen Gründen

    Dabei steht das Erfordernis, insoweit schlüssig einen Sachverhalt vorzutragen, der geeignet ist, das Ausbleiben genügend zu entschuldigen, im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, wonach ein Beschwerdeführer, um dem Gebot der Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung für eine erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zu genügen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, wozu auch gehört, dass er seiner prozessualen Darstellungslast durch rechtzeitigen Vortrag aller ihn begünstigenden Umstände entsprochen hat (vgl. BVerfG NJW 2005, 3769; NStZ-RR 2005, 346).
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