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   BVerfG, 28.02.1984 - 2 BvR 100/84   

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https://dejure.org/1984,1705
BVerfG, 28.02.1984 - 2 BvR 100/84 (https://dejure.org/1984,1705)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 2 BvR 100/84 (https://dejure.org/1984,1705)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 (https://dejure.org/1984,1705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtbefolgung - Einberufung - Zivildienst - Innerer Entschluß - Dienstverweigerung - Entscheidung des Gewissens

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Art. 103 GG
    Wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mehrfachverurteilung wegen Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1675
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Die von ihnen in diesem Zusammenhang angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ersatzdienstverweigerung, wonach die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen und fortwirkenden inneren Entschlusses dann dieselbe Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG darstellt, wenn der Dienstverweigerung eine fortdauernde und ernsthafte, an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung des Gewissens zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 23, 191 ; BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 1194/01 -, juris, Rn. 3), lässt sich nicht auf vorliegenden Sachverhalt übertragen.
  • OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer

    Diese zunächst für Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas entwickelten Grundsätze finden auch Anwendung auf andere Totalverweigerer, deren Verweigerung auf einer vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht (vgl. BVerfG, NJW 1984, 1675 ; OLG Celle, NJW 1985, 2428 ; OLG Frankfurt, StV 1989, 107 ).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich diese verfassungsrechtlichen Erwägungen zu Art. 103 Abs. 3 GG nicht auf Totalverweigerer aus religiösen Gründen beschränken, sondern gleichermaßen Geltung beanspruchen können für Zivildienstverweigerer aus ethischen oder weltanschaulichen Gründen, die ihre Gewissensentscheidung erst während der Ableistung des Ersatzdienstes getroffen haben (vgl. BVerfG NJW 1984, 1675 ; BayObLG, StV 1983, 369 ; OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2429 = StV 1986, 8; OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 41 ).

    Für einen den Fällen zivildienstverweigernder Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissenskonflikt wird im Zusammenhang mit der Frage der Doppelbestrafung von einem Teil der Rechtsprechung in Anlehnung an einen Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1984, 1675, 1676) allerdings verlangt, daß "die karitative oder soziale Tätigkeit aufgrund verbindlicher Anordnung im Rahmen des Zivildienstes als solche den Betroffenen in einen schweren inneren Konflikt führt, in dem er sich aus innerer Notwendigkeit für die Verweigerung des Zivildienstes entscheidet" (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429, 2430; BayObLG StV 1985, 315, 316; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 41 ff.).

  • BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97

    Zur Frage derselben Tat iSv GG Art 103 Abs 3 sowie einer tatbestandlichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat nur für den Sonderfall einer endgültigen Gewissensentscheidung bei der Verweigerung des Wehr- und Ersatzdienstes angenommen, daß verschiedene Handlungen aufgrund einer einheitlichen inneren Tatseite im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG dieselbe Tat darstellen (vgl. BVerfGE 23, 191 ; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675 f.).
  • OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85

    Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Nachdem das BayObLG in dem Urteil vom 14.03.1983 (StrVert 1983, 369) eine entsprechende Anwendung für zulässige erachtet hat, hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen vom 28.02.1984 - 2 BvR 1985, 83 - und - 2 BvR 100/84 - (letzere abgedruckt in NJW 1984, 1675 [BVerfG 28.02.1984 - 2 BvR 100/84] ) klarstellend entschieden:.

    Darauf nimmt das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Entscheidung vom 28.02.1984 - 2 BvR 100/84 - Bezug.

  • OLG Braunschweig, 01.09.1997 - Ss 27/97
    Hinzu kommt, daß der Staat dem Verweigernden mit dem ersten Einberufungsbescheid und allen folgenden Bescheiden immer dieselbe Handlung abverlangt, nämlich die einmalige Leistung der Dienstzeit (BVerfG, a.a.O., 205; s. zu allem auch BVerfG NJW 1983, 1600 ; NJW 1984, 1675 f, dem Bundesverfassungsgericht folgend: BGH JZ 1971, 190).

    Aber selbst wenn ihm wegen der von ihm vorgetragenen Grundhaltung gegenüber dem Zivildienst materiell der Status eines Totalverweigerers zugebilligt wird, ist an der vorgeschalteten Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Ausgangspunkt der Erwägungen zu Art. 103 Abs. 3 GG festzuhalten; erst die nachgeschaltete Prüfung, ob der Angeklagte auch eine endgültige und ernsthafte Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst (zum notwendigen Inhalt dieser Entscheidung vgl. BVerfG NJW 1984, 1675, 1676) getroffen hat, ist dem Strafrichter übertragen.

  • BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 1194/01

    Mehrfache Verurteilungen aufgrund wiederholter Dienstflucht verletzen bei

    Eine solche Entscheidung setzt voraus, dass die karitative oder soziale Tätigkeit aufgrund verbindlicher Anordnung im Rahmen des Zivildienstes als solche den Betroffenen in einen schweren inneren Konflikt führt, in dem er sich aus innerer Notwendigkeit für die Verweigerung des Zivildienstes entscheidet (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 12, 45 ; Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 28. Februar 1984 - 2 BvR 100/84 -, NJW 1984, S. 1675 f.).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    d) Keiner näheren Begründung bedarf es, daß die vom BVerfG für den "exzeptionellen Fall" (OLG Celle NJW 1970, 1090 [1091]) der Ersatzdienstverweigerung durch die Zeugen Jehovas entwickelten Grundsätze bei der Bestimmung des Begriffs der Tatidentität (BVerfGE 23, 191 [202 ff.] = NJW 1968, 982 [983 f.]; BVerfGE 28, 264 [270 ff.] = NJW 1970, 1731 [1732]; NJW 1984, 1675 ; zur Abgrenzung vgl. nur OLG Karlsruhe NStZ 1990, 41 ff.; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 39 a m.w.N.) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragen werden können.
  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97

    Eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe, Fahnenflucht, Verbot der

    Die von dem Bundesverfassungsgericht in der oben erwähnten Entscheidung entwickelten Grundsätze zu dem Verbot der Mehrfachbestrafung sind zwar, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, nicht nur auf Angehörige der Zeugen Jehovas, sondern grundsätzlich auch auf "Totalverweigerer" anwendbar, die nicht zu dieser Glaubensgemeinschaft gehören (vgl. BVerfGE NJW 1984, 1675; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG StV 1983, 369).

    Vor der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann daher eine möglicherweise getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entsprechend den von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 entwickelten Grundsätzen zum dem die gesamte Handlungsweise beherrschenden Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied der mehreren äußeren Handlungen zu einer einheitlichen Handlung sein (vgl. BVerfGE NJW 1970, 1731; NJW 1983, 1600; NJW 1984, 1675, BGH JZ 1971, 190; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG NJW 1970, 1513).

  • BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86

    Geldbuße wegen der Weigerung sein Kind einzuschulen

    Diese Rechtsprechung hat der Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.02.1984 (NJW 1984, 1675) bekräftigt, indem er ausgeführt hat, daß ohne die Anerkennung die fortdauernde Verweigerung von Dienstpflichten keine einheitliche Tat im Sinn von Art. 103 Abs. 3 GG unter dem Gesichtspunkt einer fortwirkenden Gewissensentscheidung darstelle (vgl. hierzu auch OLG Celle JZ 1985, 954; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429 mit Anmerkung NStZ 1986, 79ff.).
  • KG, 13.10.1994 - 1 Ss 139/94
    Bei einem Totalverweigerer kann eine ernsthafte Gewissensentscheidung als Motiv seines Handelns daher nur dann angenommen werden, wenn die karitative oder soziale Tätigkeit aufgrund verbindlicher Anordnung im Rahmen des Zivildienstes als solche den Betroffenen in einen schweren inneren Konflikt führt, in dem er sich aus innerer Notwendigkeit für die Verweigerung des Zivildienstes entscheidet (vgl. BVerfG NJW 1984, 1675 [1676]; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429 [2430]).
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