Rechtsprechung
BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1, Abs 2 S 2 durch einem Ausländer auferlegte Bewährungsweisung zur Verlegung seines Wohnsitzes
- Wolters Kluwer
Wohnsitzwechsel - Freiheitsrecht - Freizügigkeitsgrundrecht - Verfassungsbeschwerde - Aussicht auf Erfolg
- Judicialis
StGB § 56 c Abs. 1; ; StGB § 56 c Abs. 2 Nr. 1; ; GG Art. 11; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Weisung im Bewährungsbeschluss
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schleiden/Eifel, 22.09.2000 - 14 Ds 176/00
- LG Aachen, 11.04.2001 - 62 Qs 43/01
- BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01
Die Rüge des Beschwerdeführers, die ihm durch den Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts erteilte Weisung, seinen Wohnsitz binnen sechs Monaten außerhalb des Ortes R. zu nehmen, verletze sein Grundrecht aus Art. 11 Abs. 1 GG, scheitert bereits an der Beschränkung des Freizügigkeitsgrundrechts auf Deutsche (BVerfGE 35, 382 ).b) Das Recht, sich in diesem Ort ständig niederzulassen und ihn zum Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen, ist in Art. 11 GG speziell geregelt; der Beschwerdeführer kann es als Ausländer allein aus Art. 2 Abs. 1 GG herleiten (BVerfGE 35, 382 ).
- BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer …
Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01
Da das Interesse der Allgemeinheit an der Resozialisierung eines Straftäters, insbesondere an der Vermeidung weiterer Straftaten, ein überragendes Gemeinschaftsgut darstellt (BVerfGE 55, 28 ; vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, StV 1993, S. 465), hätte es näherer Ausführungen des Beschwerdeführers bedurft, weshalb es ihm unzumutbar sein soll, einen gewissen Weg zurückzulegen, um seine drei Kinder zu besuchen. - BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01
Geeignet ist eine Maßnahme nicht nur dann, wenn sie den angestrebten Erfolg mit Sicherheit oder Wahrscheinlichkeit herbeiführen wird; genügend ist vielmehr, dass sie zur Erfolgsherbeiführung mit beitragen kann (BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01
Geeignet ist eine Maßnahme nicht nur dann, wenn sie den angestrebten Erfolg mit Sicherheit oder Wahrscheinlichkeit herbeiführen wird; genügend ist vielmehr, dass sie zur Erfolgsherbeiführung mit beitragen kann (BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ). - BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht
Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01
Da das Interesse der Allgemeinheit an der Resozialisierung eines Straftäters, insbesondere an der Vermeidung weiterer Straftaten, ein überragendes Gemeinschaftsgut darstellt (BVerfGE 55, 28 ;… vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, StV 1993, S. 465), hätte es näherer Ausführungen des Beschwerdeführers bedurft, weshalb es ihm unzumutbar sein soll, einen gewissen Weg zurückzulegen, um seine drei Kinder zu besuchen. - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01
a) Durch die dem Beschwerdeführer erteilte Weisung, seinen Wohnsitz zu verlegen, wird sein durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschütztes Recht, im Rahmen der Rechtsordnung jeden beliebigen Ort aufzusuchen (vgl. BVerfGE 94, 166 ), nicht berührt. - BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79
Versorgungsausgleich II
- OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16
Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen …
Diese können sich von vorneherein nicht auf das Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 GG berufen, denn dieses ist auf Deutsche beschränkt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.7.2001 - 2 BvR 1022/01 -, juris Rn. 2 mit weiterem Nachweis). - OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17
Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines …
Diese können sich von vorneherein nicht auf das Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 GG berufen, denn dieses ist auf Deutsche beschränkt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.7.2001 - 2 BvR 1022/01 -, juris Rn. 2 mit weiterem Nachweis). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
Ein Ausländer kann das Recht, sich an einem Ort ständig niederzulassen und ihn zum Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen, zwar nicht aus Art. 11 GG, aber aus Art. 2 Abs. 1 GG herleiten, wobei der daraus folgende Schutz jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, insbesondere nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet ist (BVerfG, Beschl. v. 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01 -, Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 151/10
Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
Ein Ausländer kann das Recht, sich an einem Ort ständig niederzulassen und ihn zum Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen, zwar nicht aus Art. 11 GG, aber aus Art. 2 Abs. 1 GG herleiten, wobei der daraus folgende Schutz jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, insbesondere nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet ist (BVerfG, Beschl. v. 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01 -, Juris).