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   BVerfG, 02.02.2000 - 2 BvR 1032/99   

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https://dejure.org/2000,5301
BVerfG, 02.02.2000 - 2 BvR 1032/99 (https://dejure.org/2000,5301)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2000 - 2 BvR 1032/99 (https://dejure.org/2000,5301)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 2 BvR 1032/99 (https://dejure.org/2000,5301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgericht - Besetzung - Verfahrensfehler - Geschäftsverteilungsplan - Verfassungsbeschwerde - Substantiiert

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art 16 a Abs. 1; ; GG 103 Abs. 1; ; GG 103 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2000 - 2 BvR 1032/99
    Ausweislich der dienstlichen Erklärung des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Dr. Busch vom 28. Juni 1999 zu der kammerinternen Geschäftsverteilung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts im Jahre 1996 ist davon auszugehen, dass die Verteilung der von der 9. Kammer Ende 1995 übernommenen Verfahren in der Ausgangsgeschäftsverteilung für 1996 aufgrund abstrakt-genereller Merkmale erfolgte (vgl. hierzu den Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 322 ).

    Eine von Verfassungs wegen bestehende Pflicht zur schriftlichen Aufstellung von Geschäftsverteilungs- und Mitwirkungsregelungen für überbesetzte Spruchkörper (vgl. BVerfGE 95, 322 ) ist von dem Plenum des Bundesverfassungsgerichts erst für den Zeitraum nach dem 1. Juli 1997 für die ab diesem Zeitpunkt anhängig werdenden Verfahren festgestellt worden (BVerfGE 95, 322 ).

    Es fehlt bereits an einer hinreichend substantiierten Darlegung, warum der Geschäftsverteilungsplan des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Jahr 1998 den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Vorausbestimmung der zu einer Mitwirkung berufenen Richter nicht genügt, zumal das Bundesverfassungsgericht eine Bestimmung der Zuständigkeit der im Spruchkörper bestehenden Sitzgruppen nach Aktenzeichen oder Eingangsdatum ausdrücklich als eine zulässige Form der Vorausbestimmung gewertet hat (vgl. den Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 322 ).

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2000 - 2 BvR 1032/99
    Die von den Beschwerdeführern in Bezug genommene Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes vom 5. Mai 1994 (BGHZ 126, 63) zu den Mitwirkungsgrundsätzen für die Besetzung der Spruchkörper bei überbesetzten Zivilsenaten des Bundesgerichtshofes, sofern sie überhaupt auf entsprechende Konstellationen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Anwendung findet, ändert an der Beurteilung nichts.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2000 - 2 BvR 1032/99
    Die Beschwerdeführer haben nicht hinreichend dargelegt, dass die Gerichte in den angegriffenen Entscheidungen eine die Grundrechte der Beschwerdeführer verletzende Auslegung einfachen Rechts vorgenommen oder den ihnen zustehenden fachgerichtlichen Wertungsrahmen bei ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Würdigung des Verfolgungsschicksals der Beschwerdeführer überschritten hätten (vgl. dazu BVerfGE 76, 143 ).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylrechtsstreit; Asylverfahren; Beruhen;

    Es kommt hinzu, dass die vom Verwaltungsgericht getroffene Regelung nach Endziffern nach ganz allgemeiner Meinung dem Gebot genügt, die richterlichen Aufgaben der Kammermitglieder nach sachlich objektiven Merkmalen gleichsam "blindlings" und generell zu verteilen (sogen. Abstraktionsprinzip; vgl. BVerfG, Plenarbeschl. V. 8.4.1997 - 1 PBvU 1/95 -, BVerfGE 95, 322, 331; BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats -, B. v. 2.2.2000 - 2 BvR 1032/99 -, NVwZ 2000, 665, 666; Zöller-Gumma, ZPO, 18. Aufl., § 21 g GVG, RdNr. 4 a; Kissel, aaO, § 21 g GVG, RdNr. 22 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 21 g GVG, RdNr. 4).
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