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   BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08   

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BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08 (https://dejure.org/2009,1997)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08 (https://dejure.org/2009,1997)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 (https://dejure.org/2009,1997)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG ; Art. 19 Abs. 3 GG; § 103 StPO; § 105 StPO; § 110 StPO; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten (Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten; flächendeckende Aufklärung nur bei flächendeckender Beteiligung an Straftaten der Mandanten; Unverletzlichkeit der Wohnung; informationelle ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch auf § 103 StPO gestützte Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwaltssozietät sowie mehrerer ihrer Sozien gegen die Durchsuchung ihrer Geschäftsräume gem. § 103 Strafprozessordnung (StPO) in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Zumutbarkeit der Herbeiführung einer gerichtlichen ...

  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2; ; StPO § 103; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherstellung von Daten einer Rechtsanwaltskanzlei; Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung der Räume einer Anwaltskanzlei in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Mandanten

  • datenbank.nwb.de

    Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltssozietät in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von § 103 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung mehrerer Kanzleiniederlassungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 225
  • NJW 2009, 2518
  • StV 2009, 505
  • WM 2009, 963
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    aa) Durchsuchung und Beschlagnahme sind getrennte Entscheidungsgegenstände (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 -, juris).

    Auch eine vorab mit dem Durchsuchungsbeschluss verbundene Anordnung der "Beschlagnahme" ist, soweit dabei noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung erfolgt, nur eine Richtlinie für die Durchsuchung (BVerfGK 1, 126 ).

    bb) Eine eigenständige Beschwer, die mit der umfassenden Sicherstellung eines Datenbestandes zum Zweck der Durchsicht (§ 110 StPO) verbunden sein kann, kann unter entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO geltend gemacht werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Die auf den Rechtsbehelf nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ergangene Entscheidung des Amtsgerichts kann selbständig mit der Beschwerde (§ 304 Abs. 1 und 2 StPO) angefochten werden (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung der Verdachtsannahme beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass geschaffen wird (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Sofern ein unmittelbarer Bezug der gesuchten Gegenstände zum Ermittlungsverfahren gegeben ist, reicht hierfür eine eingegrenzte, aber doch gattungsmäßige Beschreibung der gesuchten Unterlagen aus (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Es wäre zunächst durch die Fachgerichte zu klären gewesen, ob und gegebenenfalls inwieweit die Beschwerdeführer zu 2. bis 4. durch die Durchsuchung der Niederlassungen der Beschwerdeführerin zu 1. in B. und C. in ihrer räumlichen Privatsphäre betroffen waren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).

    Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 19.06.2008 - 2 BvR 1111/08

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Sind diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Durchsicht ersichtlich nicht mehr gegeben, dann ist auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 1 BJs 55/81 - 4 - 1 BGs 517/87 -, Strafverteidiger 1988, S. 90; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2003, § 110 Rn. 20).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Denn eine Heilung einer vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt dann nicht in Betracht, wenn dies dem mit der Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses bezweckten Schutz des von der Durchsuchung Betroffenen zuwiderliefe (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04 -, juris).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Eine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsbehelfs wird angenommen, wenn im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall keine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung in der Sache zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 18, 224 ; 78, 155 ) oder wenn der Beschwerdeführer schon einmal erfolglos den Rechtsweg beschritten hat und wegen eindeutiger gesetzlicher Regelung kein anderes Ergebnis zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 69, 188 ).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
    Eine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsbehelfs wird angenommen, wenn im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall keine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung in der Sache zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 18, 224 ; 78, 155 ) oder wenn der Beschwerdeführer schon einmal erfolglos den Rechtsweg beschritten hat und wegen eindeutiger gesetzlicher Regelung kein anderes Ergebnis zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 69, 188 ).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

  • BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04

    "Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

  • BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02

    Kein Beschlagnahmeverbot für Patientenakten eines Arztes bei gegen ihn

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Soweit der Durchsuchungsbeschluss die Grundlage für die Sichtung der bei der Durchsuchung aufgefundenen Papiere und Dateien und für die vorläufige Sicherstellung dieser Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht gemäß § 110 StPO bildet (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 50), kann offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin durch diesen Beschluss unmittelbar in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder in ihrem Recht auf ein faires Verfahren betroffen worden ist.
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Vielmehr handelt es sich um eine Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ), da im Wege der Durchsicht nach § 110 StPO erst ermittelt werden soll, ob auf den sichergestellten Geräten und Datenträgern Daten gespeichert sind, die als Beweismittel von Bedeutung sein können (vgl. § 94 Abs. 1, 2 StGB).

    Eine solche vorab mit dem Durchsuchungsbeschluss verbundene "Beschlagnahmeanordnung', die noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung enthält, stellt noch keine Beschlagnahmeanordnung im Sinne von § 98 Abs. 1 StPO dar, sondern lediglich eine Richtlinie für die Durchsuchung mit dem Ziel der Begrenzung des Durchsuchungsbeschlusses (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ).

    Sind diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Durchsicht dagegen nicht mehr gegeben, dann ist auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGK 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    War dies nicht der Fall, war auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGK 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, Rn. 5).
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