Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB; § 266 StGB; § 263 StGB; § 252 HGB; § 253 Abs. 4 Satz 1, 2 HGB; § 340e Abs. 1 Satz 2 HGB
    Bestimmtheitsgrundsatz und erweitertes Analogieverbot (Geltung für die Rechtsprechung/Rechtsanwendung: Gebot der bestimmten Rechtsanwendung; Präzisierungsgebot; Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot; erhöhte verfassungsrechtliche Kontrolldichte im Strafrecht; Anforderungen an Rechtsprechungsänderungen); Untreue (Pflichtwidrigkeit; Risikogeschäfte; Nachteil: wirtschaftliches Verständnis und Normativierung, Begründung von Exspektanzen, Gefährdungsschaden, Nachteilsbegründung durch Methoden der Bilanzierung, Bilanzrecht, Darlegungspflichten; Vermögensbegriff).

  • lexetius.com
  • DFR

    Präzisierungsgebot Untreuetatbestand

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  • openjur.de

    § 266 Abs. 1 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Untreue teilweise erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht
  • strafrecht-online.de

    § 263 StGB; § 266 Abs. 1 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 252 BGB; § 4 Abs. 4 SGB V; § 18 KWG
    Vereinbarkeit des Tatbestands der Untreue gem. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG - Erforderlichkeit einer Ausräumung von Unklarheiten über den Anwendungsbereich von Strafnormen durch eine Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung durch die Rechtsprechung - Erhöhung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte aufgrund des in Art. 103 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommenden strengen Gesetzesvorbehalts - Gerichtliche Pflicht zur konkreten Ermittlung und Bezifferung der Höhe nach eines durch eine Handlung i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB entstandenen Nachteils - Verfassungsmäßigkeit einer Annahme eines Nachteils i.S.d. Untreuetatbestands aufgrund eines Gefährdungsschadens bzw. einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

  • NWB SteuerXpert START

    StGB § 266 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2
    Höhere Hürden für Managerhaftung wegen Untreue

  • sueddeutsche.de

    Bundesverfassungsgericht zur Untreue: Landowsky lacht, Karlsruhe hilft [11.08.2010]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit des Tatbestands der Untreue gem. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG; Erforderlichkeit einer Ausräumung von Unklarheiten über den Anwendungsbereich von Strafnormen durch eine Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung durch die Rechtsprechung; Erhöhung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte aufgrund des in Art. 103 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommenden strengen Gesetzesvorbehalts; Gerichtliche Pflicht zur konkreten Ermittlung und Bezifferung der Höhe nach eines durch eine Handlung i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB entstandenen Nachteils; Verfassungsmäßigkeit einer Annahme eines Nachteils i.S.d. Untreuetatbestands aufgrund eines Gefährdungsschadens bzw. einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Untreuestrafbarkeit von Managern

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Untreue teilweise erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Untreue-Tatbestand und das Bestimmtheitsgebot

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Untreuetatbestand noch verfassungsgemäß

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Untreue teilweise erfolgreich

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 266 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2
    Untreuestrafbarkeit von Managern

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe verschärft Voraussetzungen für Untreue-Urteile

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilung von Berliner Bankern aufgehoben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Untreue teilweise erfolgreich

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zum Straftatbestand der Untreue hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zum Straftatbestand der Untreue hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots

  • spiegel.de (Pressemeldung, 11.08.2010)

    Managerhaftung - Bundesverfassungsgericht segnet Untreue-Paragrafen ab

  • tagesschau.de (Pressemeldung, 11.08.2010)

    Verfassungsgericht kippt Urteile in Berliner Bankenaffäre // Pflichtverletzung ist noch keine Untreue

  • manager-magazin.de (Pressemeldung, 11.08.2010)

    Harte Gangart gegen untreue Manager

  • lto.de (Kurzinformation)

    Der Untreuetatbestand des Strafgesetzbuches ist mit dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgebot zu vereinbaren

Besprechungen u.ä. (11)

  • zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung durch Erlangen eines unrichtigen Feststellungsbescheides (Prof. Dr. Petra Wittig; ZIS 2011, 660)

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Manager und das Problem mit der "Untreue" // Absegnung des Untreue-Paragraphen

  • zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    § 266 StGB
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Untreue (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZIS 2011, 88)

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  • zis-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen des Untreue-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2010 auf die Schadensdogmatik (Dr. Frank Saliger; ZIS 2011, 902)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bundesverfassungsgericht und die Untreue: Weißer Ritter oder feindliche Übernahme? (Dr. Christian Becker; HRRS 9/2010, S. 383)

  • honsell.at (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Strafbarkeit der Untreue (Prof. Dr. Heinrich Honsell)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Juristischer und wirtschaftlicher Schaden (Prof. Dr. Frank Saliger; HRRS 2012, 363)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfassungsrechtliche Grenzen einer Subjektivierung des Schadensbegriffes (RA Dr. Jan Schlösser; HRRS 6/2011, S. 254)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    BVerfG-Beschluss zu § 266 StGB: Untreue bleibt "Mädchen für alles" in Wirtschaftsstrafsachen

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nochmals: Zur Unmittelbarkeit des Untreueschadens (RA Dr. Marcus Mosiek; HRRS 10/2012, 454)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Untreuestrafbarkeit von Managern

Sonstiges (8)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zu den Beschlüssen des BVerfG vom 23.06.2010, Az.: 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09 und 2 BvR 491/09 (Der Untreuetatbestand ist verfassungsgemäß)" von RAin/FAinStrafR/FAinStR Dr. Eva Kohler, original erschienen in: NWB 2010, 3719 - 3724.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 23.06.2010, Az.: 2 BvR 2559/08 (Bestimmtheitsgebot und Untreue)" von VorsRiLG Dr. Claas Leplow, original erschienen in: wistra 2010, 475 - 476.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 23.06.2010, Az.: 2 BvR 2559/08 (Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Untreuetatbestandes)" von RA/FAStrafR Michael Stephan, original erschienen in: StRR 2010, 428.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Der Untreueparagraf auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand" von RA/FAStrafR Prof. Dr. Jürgen Wessing und RA/Wiss. Mit. Dr. Lucian Krawczyk, original erschienen in: NZG 2010, 1121 - 1124.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Untreue neuer Lesart" von RA Dr. Stephan Beukelmann, original erschienen in: NJW Spezial 2010, 568 - 569.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Strafrechtliche Untreue durch Manager und verfassungsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz" von RiOLG/Prof. Dr. Henning Radtke, original erschienen in: GmbHR 2010, 1121 - 1127.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 23.06.2010, Az.: 2 BvR 2559/08 (Fast wie im richtigen Leben: Wo fängt eigentlich Untreue an ...?)" von Prof. Dr. Hans Kudlich, original erschienen in: JA 2011, 66 - 69.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Revisionsrichterliche Rechtsfortbildung in Strafsachen" von RA Eberhard Kempf und RAin Dr. Hellen Schilling, original erschienen in: NJW 2012, 1849 - 1854.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 126, 170
  • NJW 2010, 3209
  • ZIP 2010, 1596
  • NStZ 2010, 626
  • NJ 2011, 80
  • WM 2010, 1663



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Wird zitiert von ... (39)  

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09  

    Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater

    Art. 103 Abs. 2 GG enthält ein striktes Bestimmtheitsgebot für die Gesetzgebung sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (vgl. BVerfGE 14, 174 ; 73, 206 ; 75, 329 ; 126, 170 ).

    Der Gesetzgeber und nicht der Richter ist zur Entscheidung über die Strafbarkeit berufen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Den Strafgerichten ist es verwehrt, seine Entscheidungen zu korrigieren (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ).

    Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut einer Strafnorm nicht mehr gedeckt sind, daher zum Freispruch gelangen und dürfen nicht korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 126, 170 ).

    Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Für die Klärung der insoweit aufgeworfenen Fragen ist das Bundesverfassungsgericht zuständig (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Dieser Schadenstypus wird ganz überwiegend als schadensgleiche Vermögensgefährdung oder Gefährdungsschaden beschrieben (vgl. BVerfGE 126, 170 ; Saliger, in: Festschrift Samson , S. 455 m.w.N.).

    Die ursprünglich im Rahmen des Betrugstatbestands (§ 263 Abs. 1 StGB) entwickelte Rechtsfigur der schadensgleichen Vermögensgefährdung wurde auf das Nachteilsmerkmal des Untreuetatbestands (§ 266 Abs. 1 StGB) übertragen und findet auch dort Anwendung (vgl. BVerfGE 126, 170 ; BVerfGK 15, 193 ).

    In der Rechtsprechung und ganz überwiegend auch in der Literatur werden die mit der schadensgleichen Vermögensgefährdung zusammenhängenden Fragestellungen unabhängig von der Zuordnung zu § 263 Abs. 1 oder § 266 Abs. 1 StGB einheitlich behandelt (vgl. BVerfGE 126, 170 ; BVerfGK 15, 193 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 156, § 266 Rn. 115, 150; Saliger, in: Festschrift Samson , S. 455 ff.; gegen eine parallele Betrachtung Safferling, NStZ 2011, S. 376 ).

    Die für den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) maßgeblichen Erwägungen (vgl. BVerfGE 126, 170 ) gelten auch für Fallgestaltungen des Eingehungsbetrugs.

    Allerdings darf auf diese Weise der Tatbestand des § 263 StGB nicht verfassungswidrig überdehnt werden (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Verlustwahrscheinlichkeiten dürfen daher nicht so diffus sein oder sich in so niedrigen Bereichen bewegen, dass der Eintritt eines realen Schadens ungewiss bleibt (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Zur Verhinderung der Tatbestandsüberdehnung muss, von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen - etwa bei einem ohne weiteres greifbaren Mindestschaden - abgesehen, der Vermögensschaden der Höhe nach beziffert und dies in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Bestehen Unsicherheiten, so kann ein Mindestschaden im Wege einer tragfähigen Schätzung ermittelt werden (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Normative Gesichtspunkte können bei der Bewertung von Schäden eine Rolle spielen; sie dürfen die wirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht überlagern oder verdrängen (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Da die Schadenshöhe entscheidend von der Wahrscheinlichkeit und vom Risiko eines zukünftigen Verlusts abhängt (vgl. BVerfGE 126, 170 ; Dannecker, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 263 StGB Rn. 95; Saliger, in: Festschrift Samson , S. 455 ), setzt die Bestimmung eines Mindestschadens voraus, dass die Verlustwahrscheinlichkeit tragfähig eingeschätzt werden kann.

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09  

    Untreue (Pflichtwidrigkeit: Vermögensbezug, Gesetzlichkeitsprinzip,

    Das Pflichtwidrigkeitsmerkmal erschöpft sich dabei aber nicht nach Art eines Blankettmerkmals in der Weiterverweisung auf genau bezeichnete Vorschriften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 97); es handelt sich vielmehr um ein komplexes normatives Tatbestandsmerkmal (vgl. BVerfG aaO mwN).

    Stets ist zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilig war (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 378, 379 mwN; BGH NJW 2008, 2451, 2452; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 102, 114).

    Deswegen sind eigenständige Feststellungen zum Vorliegen eines Nachteils geboten (BGH NJW 2008, 2451, 2452; BGH NStZ 2009, 330, 331; BGH NStZ 2010, 329, 330; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 112, 113 f. mwN).

    Hierbei ist in erster Linie von Bedeutung, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1951 - 1 StR 171/51, BGHSt 1, 186, 188 f.; BGH, Urteil vom 4. November 1952 - 1 StR 441/52, BGHSt 3, 289, 294; BGH, Urteil vom 3. März 1953 - 1 StR 5/53, BGHSt 4, 170, 172; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1957 - 2 StR 481/57, BGHSt 13, 315, 317; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 92 f., 108 mwN).

    Es besteht daher eine Anbindung an die zivil- oder öffentlichrechtlichen Grundlagen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187; BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 297; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 155; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 335; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 95 sowie Fischer, StGB, 57. Aufl., § 266 Rn. 58 und SSW-StGB/Saliger § 266 Rn. 31 mwN).

    Das Pflichtwidrigkeitsmerkmal erschöpft sich dabei aber nicht nach Art eines Blankettmerkmals in der Weiterverweisung auf genau bezeichnete Vorschriften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 97); es handelt sich vielmehr um ein komplexes normatives Tatbestandsmerkmal (vgl. BVerfG aaO mwN).

    Denn auch die §§ 93, 116 AktG sind Vorschriften von erheblicher Unbestimmtheit und generalklauselartigem Charakter (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 97).

    Stets ist zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilig war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379 mwN; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2452; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 102, 114).

    Deswegen sind eigenständige Feststellungen zum Vorliegen eines Nachteils geboten (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2452; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, NStZ 2009, 330, 331; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329, 330; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 112, 113 f. mwN).

    Mit den im Tatzeitraum geleisteten Zahlungen an den Angeklagten S., die den Fortbestand der AUB sicherstellten, wurde aus Sicht der Verantwortlichen der Siemens AG - jedenfalls im Tatzeitraum - der mit den Zahlungen angestrebte wirtschaftliche Vorteil, auf den bei der Gesamtsaldierung allein abzustellen ist (BGH, Urteil vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, BGHSt 31, 232, 234 f.; BGH, Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 298; BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323 Rn. 45 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 142, 153, 150), bereits erreicht.

  • BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11  

    Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot;

    Aus dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG folgt bei der Anwendung des Untreuetatbestandes, dass die Tatbestandsmerkmale der Pflichtwidrigkeit und des Nachteils nicht so weit ausgelegt werden dürfen, dass sie vollständig im jeweils anderen Merkmal aufgehen (Verschleifungsverbot bzw. Entgrenzungsverbot; vgl. BVerfGE 126, 170 = HRRS 2010 Nr. 656).

    Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen - etwa bei einem ohne weiteres greifbaren Mindestschaden - abgesehen, werden die Strafgerichte den von ihnen angenommenen Nachteil der Höhe nach beziffern und dessen Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darlegen müssen (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    So kann beispielsweise die Verwendung des anvertrauten Vermögens zu verbotenen Zwecken nicht per se als nachteilsbegründend angesehen werden; vielmehr bleibt es auch in solchen Fällen erforderlich, zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilhaft war ( BVerfGE 126, 170 ).

    Dies ändert aber nichts an der Verantwortung der Gerichte für die Auslegung und Anwendung des Strafrechts (vgl. BVerfGE 126, 170 ), die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nur im Hinblick auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überprüft werden.

    Das Bundesverfassungsgericht kann danach eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG nur in Fällen handgreiflicher Defizite bei der Auslegung und Anwendung von Strafrechtsnormen feststellen (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Die dabei vorgenommene Fallgruppenbildung dient nicht zuletzt der Konkretisierung des Nachteilsmerkmals und ist daher geeignet, den Anwendungsbereich des Untreuetatbestandes im Sinne des Bestimmtheitsgebots zu begrenzen (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Die mit einer Darlehensaufnahme begründeten Zinsverpflichtungen können daher in verfassungsrechtlich zulässiger Weise als Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB gewertet werden, wenn der Kreditbetrag für den Kreditnehmer gemessen an den genannten Kriterien subjektiv wertlos ist (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Letzteres würde das Bestimmtheitsgebot verletzen, weil das Tatbestandsmerkmal des Nachteils unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG in dem der Pflichtwidrigkeit aufgegangen wäre (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    Da beiden angegriffenen Entscheidungen im Umfang der Aufhebung gleichermaßen eine mit Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu vereinbarende Anwendung des Untreuetatbestandes zugrunde liegt, genügt eine Beschränkung des Aufhebungsumfangs auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs nicht (vgl. BVerfGE 126, 170 ; BVerfGK 14, 177 ).

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  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11  

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot; Freiheitsgrundrecht: Freiheit

    Das Bestimmtheitsgebot schließt die Verwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe bis hin zu Generalklauseln nicht aus (vgl. BVerfGE 11, 234 ; 28, 175 ; 48, 48 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Der Gesetzgeber muss in der Lage bleiben, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (vgl. zu Art. 103 Abs. 2 GG BVerfGE 28, 175 ; 47, 109 ; 126, 170 ).

    Dabei lässt sich der Grad der für eine Norm jeweils erforderlichen Bestimmtheit nicht abstrakt festlegen, sondern hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Tatbestandes einschließlich der Umstände ab, die zur gesetzlichen Regelung geführt haben (BVerfGE 28, 175 ; 86, 288 ; 126, 170 ).

    Die Rechtsprechung ist zudem gehalten, verbleibende Unklarheiten über den Anwendungsbereich einer Norm durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (zum an die Rechtsprechung gerichteten Präzisierungsgebot im Rahmen des Art. 103 Abs. 2 GG vgl. BVerfGE 126, 170 ).

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09  

    Beihilfe zur Untreue durch die Führung einer schwarzen Kasse im Ausland

    aa) Die Sorgfaltsgeneralklauseln des Gesellschaftsrechts sind als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB geeignet, weil durch fallgruppenspezifische Konkretisierung die Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit im Regelfall gesichert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u. a. - Absatz-Nr. 81 ff., 111 f., 128):.

    Ein eigener zivilrechtlicher Auszahlungsanspruch der T. GmbH/AG oder eines von ihr beherrschten Unternehmens gegen die kontoführende Bank bestand damit nicht; die Treugeberin hätte allenfalls gegen T. persönlich oder dessen an der Einrichtung der schwarzen Kasse beteiligten Helfer vorgehen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. - Absatz-Nr. 126).

    Bei dieser Sachlage waren die ausgegliederten Vermögenswerte bereits zur Zeit ihrer Überführung in die schwarze Kasse nicht nur im Sinne einer Vermögensgefährdung in ihrem wirtschaftlichen Wert gemindert (vgl. zu diesem Begriff des Gefährdungsschadens zuletzt grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u. a. - Absatz-Nr. 137 ff.; s. auch Fischer NStZ-Sonderheft 2009, 8, 11 f.; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 266 Rn. 45c); sie waren vielmehr dem Zugriff der Treugeberin bereits endgültig entzogen.

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09  

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Art. 103 Abs. 2 GG enthält für die Gesetzgebung ein striktes Bestimmtheitsgebot sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie ( BVerfGE 14, 174 ; 73, 206 ; 75, 329 ; 126, 170 ).

    Den Gerichten ist es verwehrt, die Entscheidung des Gesetzgebers zu korrigieren ( BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ).

    Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut einer Strafnorm nicht mehr gedeckt sind, zum Freispruch gelangen und dürfen nicht korrigierend eingreifen (BVerfGE 64, 389 ; 126, 170 ).

    Dabei ist der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ( BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12  

    Weder Betrug noch Untreue durch dauerhaft hohe Kosten für Spendenwerbung einer

    Denn Umfang und Grenzen der im Rahmen von § 266 Abs. 1 StGB strafrechtlich relevanten Pflichten richten sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis; es besteht eine Anbindung an die zivil- oder öffentlichrechtlichen Grundlagen (BVerfGE 126, 170, 204; BGHSt 50, 331, 335; Fischer § 266 Rn. 58; SSW-Saliger, StGB § 266 Rn. 31 m.w.N.).

    Bei dessen Auslegung ist es von Verfassungs wegen geboten, die Anwendung des Untreuetatbestands auf Fälle klarer und deutlicher (evidenter) Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken (vgl. BVerfGE 126, 170, 210; BGHSt 43, 293, 297; 47, 148, 152; 47, 187, 197; 55, 288, 300).

    Allerdings genügt es von Verfassungs wegen nicht, dass eine Vermögensgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann; diese ist vielmehr konkret festzustellen und zu beziffern (BVerfGE 126, 170, 229).

  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10  

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss des 2. Senats - 2 BvR 2559/08, NJW 2010, 3209, 3220) ist dieser Minderwert konkret festzustellen und ggf. unter Beauftragung eines Sachverständigen zur wirtschaftlichen Schadensfeststellung zu beziffern.

    Die Einschätzung von Risiken bei der Bewertung im Wirtschaftsleben ist jedoch kaufmännischer Alltag (vgl. im Zusammenhang mit der Bewertung von Forderungen BVerfG NJW 2010, 3209, 3219 f.; zu Anlagen auch BGHSt 53, 199, 203, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss des 2. Senats - 2 BvR 2559/08, NJW 2010, 3209, 3220) ist dieser Minderwert konkret festzustellen und ggf. unter Beauftragung eines Sachverständigen zur wirtschaftlichen Schadensfeststellung zu beziffern.

    Die Einschätzung von Risiken bei der Bewertung im Wirtschaftsleben ist jedoch kaufmännischer Alltag (vgl. im Zusammenhang mit der Bewertung von Forderungen BVerfG NJW 2010, 3209, 3219 f.; zu Anlagen auch BGHSt 53, 199, 203, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09  

    Bauvertrag - BauFordSiG ist verfassungskonform!

    Die Vorschrift enthält unter anderem ein striktes Bestimmtheitsgebot für die Gesetzgebung sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. -, NJW 2010, S. 3209 m.w.N.).

    Bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung ist zu unterscheiden zwischen der Frage, ob ein gesetzlicher Straftatbestand hinreichend bestimmt ist, und der Prüfung, ob eine bestimmte Auslegung dieses Straftatbestands durch die Strafgerichte den aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Anforderungen genügt (vgl. beispielsweise BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ; BVerfG, NJW 2010, S. 3209 ).

  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11  

    Strafrecht - Schadensberechnung bei täuschungsbedingt gewährtem Darlehen

    Hierbei können bankübliche Bewertungsansätze für Wertberichtigungen Anwendung finden, da die bei einem teilweisen Forderungsausfall notwendigen bilanziellen Korrekturen auch bei der Vermögensschadensermittlung zu berücksichtigen sind (vgl. auch BVerfGE 126, 170, 226 ff.).

    Die Verlustwahrscheinlichkeiten dürfen allerdings nicht so diffus sein oder sich in so geringen Bereichen bewegen, dass der Eintritt eines realen Schadens letztlich ungewiss bleibt (vgl. BVerfGE 126, 170, 229; BVerfG NJW 2012, 907, 916).

    Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem teilweisen Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen entsprechende bilanzielle Korrekturen vorgenommen werden, die ihrerseits - ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung - auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können (vgl. auch BVerfGE 126, 170, 226 ff.).

    Die Verlustwahrscheinlichkeiten dürfen allerdings nicht so diffus sein oder sich in so geringen Bereichen bewegen, dass der Eintritt eines realen Schadens letztlich ungewiss bleibt (vgl. BVerfGE 126, 170, 229; BVerfG NJW 2012, 907, 916).

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09  

    Freiheitsgrundrecht; Maßregel der Besserung und Sicherung, Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10  

    Bestimmtheit des Begriffes "übrige Flächen" in einer immissionsschutzrechtlichen

  • BGH, 26.09.2012 - 2 StR 553/11  

    Untreue (Pflichtwidrigkeit; Einverständnis des Vermögensinhabers bei der GmbH:

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10  

    Parteienuntreue (unzulässige Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den

  • BGH, 17.08.2012 - 2 StR 496/11  

    Aufrechterhaltung einer Verurteilung wegen Betruges trotz mangelnder Bezifferung

  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10  

    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10  

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11  

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10  

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 381/11  

    Untreue bei Vertretung von Schadensersatzansprüchen (tatsächliche Begründung der

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10  

    Versicherungsfusion

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 592/10  

    Untreue durch eine Kreditaufnahme (Haushaltsuntreue; Vermögensbetreuungspflicht;

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12  

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12  

    Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe;

  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11  

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

  • OLG Hamm, 21.08.2012 - 4 RVs 42/12  

    Freispruch des Geschäftsführers der münsterschen Fa. Wohn- und Stadtbau GmbH

  • BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 18.10  

    Vereinbarkeit des § 13 Abs. 2 Landesdisziplinargesetz Nordrheinwestfalen ( LDG

  • KG, 18.04.2012 - 3 Ws 213/12  

    Wiederaufnahmeverfahren

  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12  
  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11  

    Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 585/11  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

  • LG Bochum, 19.05.2011 - 12 KLs 35 Js 141/10  
  • LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 45 Js 1413/08  
  • LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10  
  • OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10  

    Hinreichender Tatverdacht der Untreue

  • KG, 02.04.2012 - 161 Ss 30/12  

    § 261 StGB, § 266 StGB, § 14 Abs 1 Nr 1 StGB, § 27 Abs 2

  • LG Lübeck, 30.09.2011 - 1 Ns 28/11  
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