Rechtsprechung
| BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 33 Abs. 5, Art. 97
Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von Berlin und Brandenburg erfolglos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 1
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von Berlin und Brandenburg erfolglos
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von Berlin und Brandenburg erfolglos
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 8, 395
- NJW 2007, 1869 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv …
Nach Sinn und Zweck dieser bundesrechtlichen Ermächtigungsnormen üben die zusammengelegten Gerichte Rechtsprechungsgewalt nicht nur für alle beteiligten Länder, sondern auch als Teil von deren Landesgerichtsbarkeit aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 -, unter www.bundesverfassungsgericht. de, Rn. 23: "Entscheidend ist, dass es sich bei dem vorgesehenen Finanzgericht Berlin-Brandenburg [Anm.: in Cottbus] um ein Gericht handelt, welches [auch] zur Berliner Landesgerichtsbarkeit gehört.";… vgl. auch Stelkens/Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner [Hrsg.], VwGO, Kommentar, Band I, Stand April 2006, Rn. 18 zu § 3: "gemeinsame Justizhoheit"). - VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07
Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines …
Mit den in Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Art. 6 FachogStV getroffenen Regelungen, daß die Richter der gemeinsamen Fachobergerichte im Dienste beider Länder stehen und ihren Eid auf beide Landesverfassungen zu leisten haben, wird die erklärte Absicht der Länder, durch das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Rechtsprechungstätigkeit für beide Länder auszuüben, verdeutlicht (BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 - VerfGH Berlin, Beschluß vom 19. Dezember 2006 - VerfGH 45/06 - Begründung zu Art. 2 und 6 des FachogStV, LT-Drucksache 3/7444). - BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 8.08 Nach Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm üben die zusammengelegten Gerichte Rechtsprechungsgewalt nicht nur für die beteiligten Länder, sondern auch als Teil von deren Landesgerichtsbarkeit aus (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 - BVerfGK 8, 395 ; BerlVerfGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - VerfGH 45/06 - NVwZ 2007, 813 ).
- BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10
Verfahrensrecht - Versetzung von Richtern in anderen Gerichtszweig
Die Errichtung und Aufhebung von Gerichten sowie die Änderung der Kein schließendes Satzzeichen Grenzen ihrer Bezirke dürfen mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Unabhängigkeit der Rechtspflege im Rechtsstaat nur durch förmliches Gesetz angeordnet werden (vgl. BVerfGE 2, 307, 316, 320; 24, 155, 166; BVerfGK 8, 395, 399 f.). - VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 33/11
§ 45 VerfGGBbg, FachogStV
Diese verdeutlichen zwar die erklärte Absicht der Länder, durch die gemeinsamen Fachobergerichte Rechtsprechungstätigkeit für beide Länder auszuüben (BVerfGK 8, 395, 401; Begründung zu Art. 2 und 6 des FachogStV, LT-Drucksache 3/7444).
