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   BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10   

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BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10 (https://dejure.org/2012,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10 (https://dejure.org/2012,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 2 BvR 1064/10 (https://dejure.org/2012,2103)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 62 Abs 4 AufenthG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der Haftvoraussetzungen bei der Entscheidung über eine vorläufige Freiheitsentziehung gem § 427 Abs 1 FamFG - hier: Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 62 Abs 4 AufenthG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der Haftvoraussetzungen bei der Entscheidung über eine vorläufige Freiheitsentziehung gem § 427 Abs 1 FamFG - hier: Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend des Gebots eigenverantwortlicher richterlicher Sachprüfung im Verfahren der vorläufigen Freiheitsentziehung nach § 427 Abs. 1 FamFG zur Sicherung einer Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 20 Abs. 3, FamFG § 427 Abs. 1, AsylVfG § 10
    Eigenverantwortlicher richterlicher Sachprüfung, Freiheitsentziehung, Abschiebung, Zustellung, vollziehbar ausreisepflichtig

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der Haftvoraussetzungen bei der Entscheidung über eine vorläufige Freiheitsentziehung gem § 427 Abs 1 FamFG - hier: Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend des Gebots eigenverantwortlicher richterlicher Sachprüfung im Verfahren der vorläufigen Freiheitsentziehung nach § 427 Abs. 1 FamFG zur Sicherung einer Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG schützt die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 65, 317 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    Für den schwersten Eingriff in das Recht der Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des (förmlichen) Gesetzes den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    Bei der Anordnung von Abschiebungshaft wie auch bei der Entscheidung über ihre Fortdauer verpflichtet er die Gerichte insbesondere, zu überprüfen, ob die Ausreisepflicht (fort)besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    Die Eilbedürftigkeit einer solchen Entscheidung kann eine Vereinfachung und Verkürzung des gerichtlichen Verfahrens rechtfertigen, darf aber die unabhängige, aufgrund der Justizförmigkeit des Verfahrens besonders verlässliche Entscheidungsfindung nicht gefährden (BVerfGE 83, 24 ; BVerfGK 7, 87 ).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    Eine solche hypothetische Betrachtungsweise widerspräche dem Gesetzesvorbehalt des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2008 - 2 BvR 1438/07 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    Die Eilbedürftigkeit einer solchen Entscheidung kann eine Vereinfachung und Verkürzung des gerichtlichen Verfahrens rechtfertigen, darf aber die unabhängige, aufgrund der Justizförmigkeit des Verfahrens besonders verlässliche Entscheidungsfindung nicht gefährden (BVerfGE 83, 24 ; BVerfGK 7, 87 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10
    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG schützt die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 65, 317 ).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Eine einstweilige Anordnung kann bereits dann ergehen, wenn noch nicht alle für den Erlass einer Entscheidung in der Hauptsache notwendigen Ermittlungen abgeschlossen sind (BVerfG, InfAuslR 2012, 186 Rn. 18; Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 412 Rn. 1); sie setzt jedoch voraus, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht (Keidel/Budde, aaO Rn. 4).

    In Freiheitsentziehungssachen steht dem aber das Verfassungsgebot der Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen, das die Beachtung der sich aus dem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften fordert (vgl. BVerfG, NVwZ 2011, 1254, 1255; InfAuslR 2012, 186, 187 mwN).

    Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu genügen, muss der Eingriff in das Freiheitsgrundrecht den Voraussetzungen der konkret gewählten Rechtsgrundlage entsprechen (BVerfG, InfAuslR 2012, 186 Rn. 29).

  • BGH, 16.01.2024 - XIII ZB 46/20
    Insbesondere bedurfte es keiner weiteren Ausführungen dazu, aufgrund welcher Tatsachen von einer wirksamen Zustellung oder Zustellungsfiktion des vollziehbaren Bescheides des Bundesamts auszugehen war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 2 BvR 1064/10, InfAuslR 2012, 186, juris Rn. 11, 24; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - XIII ZB 87/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 93/19

    Anforderungen an die Darlegung der vollziehbaren Ausreisepflicht im Haftantrag

    Bestehen auf Grund des vorgetragenen Sachverhalts hingegen Zweifel an der Zustellung oder am Eingreifen der Zustellungsfiktion, muss die beteiligte Behörde zur Zustellung bereits in ihrem Haftantrag nähere Ausführungen machen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511 Rn. 10 f.; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 2 BvR 1064/10, juris Rn. 11 [insoweit in InfAuslR 2012, 186 nicht abgedruckt]).

    Es genügt dann nicht, sich auf eine Abschlussmitteilung des Bundesamts zu berufen, in der offen bleibt, ob der maßgebliche Bescheid förmlich zugestellt worden ist oder als zugestellt gilt (vgl. BVerfG, InfAuslR 2012, 186 Rn. 24).

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, InfAuslR 2012, 186 Rn. 18; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 15; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15).
  • BVerfG, 27.02.2013 - 2 BvR 1872/10

    Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Freiheitsentziehungen (Art 104 Abs

    Ungeachtet der Frage, inwieweit ein Gericht vor einer abschiebehaftrechtlichen Entscheidung im Einzelfall die Ausländerakte beizuziehen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 , und vom 9. Februar 2012 - 2 BvR 1064/10 -, juris, Rn. 19), lagen dem Amtsgericht Geldern ausweislich der beigezogenen Akte des Freiheitsentziehungsverfahrens bei der Vorführung des Beschwerdeführers alle für eine Entscheidung über die Fortdauer der einstweiligen Freiheitsentziehung wesentlichen Unterlagen vor.
  • BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 23/20

    Haftanordnung wegen Ausreisepflichtigkeit des Betroffenen

    Dazu sind die Tatsachen vorzutragen, aus denen die beteiligte Behörde die Ausreispflicht ableitet (BVerfG, InfAuslR 2012, 186 Rn. 23).

    Damit bestand kein Anlass zu Zweifeln an der Bestandskraft der Entscheidung, die der Aufklärung bedurft hätten (vgl. BVerfG, InfAuslR 2012, 186, Rn. 22).

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 18 T 1191/15

    Anordnung der Sicherungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei

    Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu genügen, muss der Eingriff in das Freiheitsgrundrecht den Voraussetzungen der konkret gewählten Rechtsgrundlage entsprechen (BVerfG InfAUslR 2012, 186).
  • LG Halle, 09.05.2018 - 1 T 118/18

    Abschiebehaft: Anforderungen an einen zulässigen Haftverlängerungsantrag;

    Dabei muss die den Haftantrag stellende Behörde auch die wirksame Zustellung des zugrunde liegenden Bescheides darlegen und Nachweise beibringen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Februar 2012 - 2 BvR 1064/10 -, Rn. 11 und 24ff, juris.) Dem genügte weder der erste Haftantrag vom 21.02.2018 noch der Antrag auf Haftverlängerung vom 18.04.2018.

    Der Haftantrag war danach - unabhängig vom Bestehen der ggf. materiellen Haftvoraussetzungen - unzulässig und eine Heilung durch die Beschwerdeinstanz auch nicht mit Wirkung für die Zukunft möglich (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Februar 2012 - 2 BvR 1064/10 -, Rn. 28, juris Heinze in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, § 417 FamFG, Rn. 8).

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 35/20

    Abschiebung: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag bei Abschiebung eines

    Dazu sind die Tatsachen vorzutragen, aus denen die beteiligte Behörde die Ausreisepflicht ableitet (BVerfG, InfAuslR 2012, 186 Rn. 23).
  • LG Köln, 04.01.2016 - 34 T 252/15
    Nur durch eine ausdrückliche Nennung des Bescheides ist hinreichend gewährleistet, dass erkennbar ist, auf welche konkreten Grundlagen die Behörde ihren Antrag stützt, und dass die Übermittlung des Antrages an den Betroffenen dessen Recht auf rechtliches Gehör wahrt (BVerfG, Beschl. v. 09.02.2012, Az.: 2 BvR 1064/10, Rz. 24, zit. n. juris; Keidel-Budde, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 417 Rn. 18).
  • LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11

    Aufhebungsverfahren nach Unterbringung gemäß dem ThUG: Beachtung der in einem

  • LG Köln, 02.12.2015 - 34 T 236/15

    Inhaftnahme eines Ausländers zur Sicherung der Abschiebung bei Vorliegen des

  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 210/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

  • BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19

    Abschiebungshaft, Rückkehrentscheidung, Haftantrag, Heilung, Ablehnungsbescheid,

  • LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
  • LG Wuppertal, 04.10.2018 - 9 T 161/18

    Anordnung der Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung eines Betroffenen

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 43/20

    Unzulässige Haftanordnung mangels ausreichender Angaben zur Ausweisungsverfügung

  • LG Wuppertal, 12.07.2018 - 9 T 106/18
  • LG Bielefeld, 05.07.2016 - 23 T 206/16

    Eigenverantwortliche richterliche Sachprüfung, Freiheitsentziehung, Abschiebung,

  • LG Münster, 17.01.2019 - 5 T 596/18

    Abschiebungshaft, vollziehbar ausreisepflichtig, Zustellung,

  • LG Bielefeld, 04.10.2017 - 23 T 491/17

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines

  • LG Münster, 21.11.2016 - 5 T 613/16

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftgründe, Haftanordnung, Haft, Verlängerung,

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