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   BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94   

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https://dejure.org/1994,408
BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94 (https://dejure.org/1994,408)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94 (https://dejure.org/1994,408)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 (https://dejure.org/1994,408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Folgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens - Berücksichtigung der Verfahrensverzögerung beim Strafmaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1277
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
    Die Frage der verfassungsrechtlichen Folgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, NJW 1984, S. 967 ; BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1992, S. 2472 ; BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1993, S. 3254 ).

    Aus diesem Grund muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken, wenn sie nicht im Extrembereich zur Einstellung oder zum Vorliegen eines unmittelbar aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes herzuleitenden Verfahrenshindernis führt (vgl. BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1993, S. 3254 ).

    Dabei ist es schon im Hinblick auf das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch im Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung angezeigt, daß die Fachgerichte der Strafgerichtsbarkeit, wenn sie in Anwendung des Straf- und Strafverfahrensrechts die gebotenen Folgen aus einer Verfahrensverzögerung ziehen, dabei die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstandes näher bestimmen (vgl. BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1993, S. 3254 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
    Die Frage der verfassungsrechtlichen Folgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, NJW 1984, S. 967 ; BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1992, S. 2472 ; BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1993, S. 3254 ).

    Dabei kann für die Frage, ob eine dem Grundgesetz widerstreitende Verfahrensverzögerung vorliegt, und bei der Bestimmung der daraus zu ziehenden Folgerungen auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die im Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 24. November 1983 (NJW 1984, S. 967 ) herangezogen worden sind.

  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
    Die Frage der verfassungsrechtlichen Folgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, NJW 1984, S. 967 ; BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1992, S. 2472 ; BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats -, NJW 1993, S. 3254 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
    Demnach gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes dem Beschuldigten im Strafverfahren das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (st. Rspr.; BVerfGE 57, 250 [274 f.]; 63, 45 [60]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
    Demnach gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes dem Beschuldigten im Strafverfahren das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (st. Rspr.; BVerfGE 57, 250 [274 f.]; 63, 45 [60]).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens gerieten sie in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, dass die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen müsse (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.; NStZ 2006, 680, 681 = JR 2007, 251 m. Anm. Gaede; vgl. auch BVerfG - Kammer - NJW 1992, 2472, 2473 für das Ordnungswidrigkeitenverfahren).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Hinzu kommt, daß Verfahrensverzögerungen, selbst wenn diese auf einer Überlastung des Gerichts beruhen, nicht selten dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten werden muß (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277; 2003, 2225; NStZ 2004, 335; BGH NStZ 1999, 181; BGHSt 45, 321, 339; BGH, Beschluß vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    c) Der Senat hält es - wie in den Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung - für geboten, bei unzulässiger staatlicher Tatprovokation den Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK im Urteil ausdrücklich auszusprechen (BGH StV 1994, 653; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) NJW 1995, 1277; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 35; jeweils zum Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK).
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