Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5661
BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90 (https://dejure.org/1991,5661)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90 (https://dejure.org/1991,5661)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 1991 - 2 BvR 1084/90 (https://dejure.org/1991,5661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Asylgrundrechts durch unzureichende gerichtliche Sachverhaltsermittlung als Folge unrichtiger Behandlung von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90
    Das Vorbringen der Beschwerdeführer läßt insoweit einen Verstoß gegen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG als Folge unzureichender Ermittlungen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]) als möglich erscheinen.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ), weil es den hieraus abzuleitenden und vom Bundesverfassungsgericht insbesondere auf hinreichende Verläßlichkeit und zureichenden Umfang zu überprüfenden Anforderungen an die gerichtliche Tatsachenfeststellung (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich an die Aufklärungspflicht und die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen: Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]), nicht genügt.

    Ob diese Gründe für sich betrachtet verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 83, 216 ) und die angenommenen Folgen tragen, ob insbesondere für die minderjährigen Beschwerdeführer die für möglich gehaltene Zumutung, durch ihre erzwungene Teilnahme am islamischen Religionsunterricht eine (schwere) Sünde zu begehen, erst dann asylrechtliche Bedeutung erlangt, wenn dies zum Ausschluß aus der Glaubensgemeinschaft der Jeziden führte (vgl. dazu BVerfGE 76, 143 [158]), wie der Verwaltungsgerichtshof annimmt, bedarf hier keiner abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung.

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90
    Zwar gilt, wie dem Bundesverfassungsgericht aufgrund seiner Befassung mit Asylverfahren jezidischer Beschwerdeführer bekannt ist (vgl. BVerfGE 81, 58 [60]), Prof. Dr. Wießner als ein maßgeblicher und oft herangezogener Gutachter in solchen Verfahren.

    Läge aber eine regionale politische Verfolgung der Beschwerdeführer in den angestammten Siedlungsgebieten vor, was nach den vorstehenden Darlegungen bislang nicht auszuschließen ist, so müßten sie an den Orten der angenommenen inländischen Fluchtalternative nicht nur hinreichend sicher vor politischer Verfolgung sein, sondern es dürften ihnen auch keine sonstigen Nachteile und Gefahren drohen, durch die sie ebenfalls in eine der politischen Verfolgung gleichkommende, ausweglose Lage gerieten (vgl. BVerfGE 80, 315 [345]; 81, 58 [69]).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90
    Ob diese Gründe für sich betrachtet verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 83, 216 ) und die angenommenen Folgen tragen, ob insbesondere für die minderjährigen Beschwerdeführer die für möglich gehaltene Zumutung, durch ihre erzwungene Teilnahme am islamischen Religionsunterricht eine (schwere) Sünde zu begehen, erst dann asylrechtliche Bedeutung erlangt, wenn dies zum Ausschluß aus der Glaubensgemeinschaft der Jeziden führte (vgl. dazu BVerfGE 76, 143 [158]), wie der Verwaltungsgerichtshof annimmt, bedarf hier keiner abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung.

    Im Beschluß vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 [231]) hat das Bundesverfassungsgericht hierzu ausgeführt, daß sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Asylsuchenden auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben kann, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet.

  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90
    Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ), weil es den hieraus abzuleitenden und vom Bundesverfassungsgericht insbesondere auf hinreichende Verläßlichkeit und zureichenden Umfang zu überprüfenden Anforderungen an die gerichtliche Tatsachenfeststellung (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich an die Aufklärungspflicht und die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen: Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]), nicht genügt.
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90
    Mit der einschlägigen fachgerichtlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung der Beweismittel "sachverständiger Zeuge" und "Sachverständiger" (vgl. BVerwGE 71, 38 ) und den hieraus für das vorliegende Verfahren zu ziehenden Folgerungen befaßt sich das Gericht nicht.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90
    Es sind auch keine Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90
    Es sind auch keine Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90
    Läge aber eine regionale politische Verfolgung der Beschwerdeführer in den angestammten Siedlungsgebieten vor, was nach den vorstehenden Darlegungen bislang nicht auszuschließen ist, so müßten sie an den Orten der angenommenen inländischen Fluchtalternative nicht nur hinreichend sicher vor politischer Verfolgung sein, sondern es dürften ihnen auch keine sonstigen Nachteile und Gefahren drohen, durch die sie ebenfalls in eine der politischen Verfolgung gleichkommende, ausweglose Lage gerieten (vgl. BVerfGE 80, 315 [345]; 81, 58 [69]).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Ferner ist es gerade die Aufgabe des Sachverständigen, (sachverständige) "Wertungen" vorzunehmen und gegebenenfalls auch "subjektive Einschätzungen" aufgrund besonderer Sachkunde - im Asylverfahren typischerweise zur Vorbereitung und Fundierung einer vom Gericht selbst anzustellenden Gefahrenprognose - abzugeben; das kann auch bei einem sachverständigen Zeugen in Betracht kommen, der sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen bekundet, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38, 42; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 5. September 1991 - 2 BvR 1084/90 - ; VGH Kassel, Beschluß vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 - InfAuslR 1996, 186).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

    Die sinngemäße Annahme beider Gerichte in den angegriffenen Entscheidungen, bei dem Antrag auf Vernehmung des Zeugen N. habe es sich in Wahrheit um einen Sachverständigenbeweisantrag gehandelt, über den nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden sei, hätte zumindest begründet werden müssen (vgl. zur Abgrenzung der beiden Beweismittel "Sachverständiger" und "sachverständiger Zeuge": BVerwGE 71, 38 ; vgl auch BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 1991 - 2 BvR 1084/90 -, Umdruck S. 11 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht