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   BVerfG, 21.11.1989 - 2 BvR 1089/89   

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BVerfG, 21.11.1989 - 2 BvR 1089/89 (https://dejure.org/1989,24217)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.1989 - 2 BvR 1089/89 (https://dejure.org/1989,24217)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 1989 - 2 BvR 1089/89 (https://dejure.org/1989,24217)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Führen dem Staat zuzurechnende Fehler des Gerichts zu einer Behinderung des ersten Zugangs zu Gericht, ist die Wiedereinsetzung durch verfassungskonforme Gesetzesauslegung zu erleichtern (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 1989 - 2 BvR 1089/89 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1994 - 2 BvR 2107/93 -, NJW 1994, S. 1856; Goerlich, NJW 1976, S. 1526 ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Die danach auch im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO vorzunehmende Verschuldensprüfung begegnet grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da die Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG nicht denjenigen schützen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89, NJW 1992, S. 38 ; vgl. auch den Beschl. d. 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 1989 - 2 BvR 1089/89 - und den Beschl. d. 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 486/92 -).
  • OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 118/09

    Strafverfahren: Beginn der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages;

    Das erhöht nicht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Voraussetzungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung, denn die Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (BVerfG NJW 1995, 1857; Beschl. d. 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89, NJW 1992, S. 38; vgl. auch den Beschl. d. 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 1989 - 2 BvR 1089/89 - und den Beschl. d. 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 486/92).
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