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   BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00   

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https://dejure.org/2001,3429
BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00 (https://dejure.org/2001,3429)
BVerfG, Entscheidung vom 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00 (https://dejure.org/2001,3429)
BVerfG, Entscheidung vom 02. November 2001 - 2 BvR 1098/00 (https://dejure.org/2001,3429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines Polizeibeamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2, 5 Art. 12 Abs. 1
    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen früherer Stasi-Tätigkeit zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 592 (Ls.)
  • DVBl 2002, 403
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    Dabei lässt er außer Acht, dass zur Eignung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG auch - insoweit objektivierend - die Wahrung des Erscheinungsbildes des öffentlichen Dienstes - insbesondere im jeweiligen Tätigkeitsbereich (hier: Kriminalpolizei) - in der Öffentlichkeit gehört; dieses Erscheinungsbild steht im engen Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Vertrauens der Bürger in die Integrität der Amtsinhaber (vgl. BVerfGE 96, 189 [198]).

    Auch die konkrete Belastung für den Dienstherrn, die eine Weiterbeschäftigung mit sich bringen würde, ist folglich in die Einzelfall bezogene Würdigung der Eignung mit einzubeziehen (vgl. BVerfGE 96, 189 [199]).

  • BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erschöpfung des

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    b) Die Erforderlichkeit der Verfassungsbeschwerde ist mit Blick auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität regelmäßig zu verneinen, wenn ein Beschwerdeführer es im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlassen hat, einen nach dem Vorbringen der Verfassungsbeschwerde für maßgeblich erachteten Gesichtspunkt zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der gegebenen Zulassungsgründe hinreichend substantiiert nach Maßgabe von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu bezeichnen, und damit von der Möglichkeit, die Zulassung der Revision zu erstreiten, nicht in angemessener Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1996 - 2 BvR 2952/95 -, NVwZ-Beilage 1996, S. 66 [67] zum Darlegungserfordernis im Berufungszulassungsverfahren).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    Gleichwohl ergeben sich aus dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 70, 180 [187]) Bedenken auch gegen die Zulässigkeit einzelner Rügen der Verfassungsbeschwerde.
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    Notwendig ist eine zügige Durchführung des Verwaltungsverfahrens, sobald der Dienstherr Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Entlassung wegen Verstrickung in die Machenschaften des MfS in Betracht kommt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111 f.; BVerwGE 92, 147 [150 f.]; BVerwGE 85, 177 [183]; vgl. auch BVerfGE 46, 17 [29] entsprechend zum Disziplinarverfahren sowie BVerfGE 43, 154 [165 f.] zu den Anforderungen aus der Fürsorgepflicht an die Gestaltung des Verfahrens der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    Notwendig ist eine zügige Durchführung des Verwaltungsverfahrens, sobald der Dienstherr Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Entlassung wegen Verstrickung in die Machenschaften des MfS in Betracht kommt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111 f.; BVerwGE 92, 147 [150 f.]; BVerwGE 85, 177 [183]; vgl. auch BVerfGE 46, 17 [29] entsprechend zum Disziplinarverfahren sowie BVerfGE 43, 154 [165 f.] zu den Anforderungen aus der Fürsorgepflicht an die Gestaltung des Verfahrens der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe).
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    Diesem Ansatz sind in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise sowohl Verwaltungsgericht als auch Oberverwaltungsgericht gefolgt: Sie haben - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 108, 64 [69]) - maßgeblich darauf abgestellt, die Stellung und die Tätigkeit des Beschwerdeführers zunächst als Sachbearbeiter und später als Leiter des Kommissariats I (K I) bei einem Volkspolizeikreisamt rechtfertige als solche - wegen der damit für ihn notwendig verbundenen stetigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) - seine Entlassung (zur Anwendung eines in gewissem Umfang objektivierten und generalisierenden Maßstabes der persönlichen Eignung, der auf das erforderliche Vertrauen in der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit der Amtsausübung in einem demokratischen Rechtsstaat abstellt (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 2555/96 und 2 BvR 159/97 -, NJW 1998, S. 2590 ff. [2591, 2592]; dort für Fälle der Übernahme von Richtern der ehemaligen DDR).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Tätigkeit für das

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    Notwendig ist eine zügige Durchführung des Verwaltungsverfahrens, sobald der Dienstherr Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Entlassung wegen Verstrickung in die Machenschaften des MfS in Betracht kommt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111 f.; BVerwGE 92, 147 [150 f.]; BVerwGE 85, 177 [183]; vgl. auch BVerfGE 46, 17 [29] entsprechend zum Disziplinarverfahren sowie BVerfGE 43, 154 [165 f.] zu den Anforderungen aus der Fürsorgepflicht an die Gestaltung des Verfahrens der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    Notwendig ist eine zügige Durchführung des Verwaltungsverfahrens, sobald der Dienstherr Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Entlassung wegen Verstrickung in die Machenschaften des MfS in Betracht kommt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111 f.; BVerwGE 92, 147 [150 f.]; BVerwGE 85, 177 [183]; vgl. auch BVerfGE 46, 17 [29] entsprechend zum Disziplinarverfahren sowie BVerfGE 43, 154 [165 f.] zu den Anforderungen aus der Fürsorgepflicht an die Gestaltung des Verfahrens der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe).
  • BVerwG, 12.05.2000 - 2 B 23.00

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung als Polizeibeamter wegen früherer

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn - B ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Germana Grehn und Koll., Palisadenstraße 40, 10243 Berlin - gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2000 - BVerwG 2 B 23.00 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. September 1999 - A 3 S 64/97 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Dessau vom 13. November 1996 - 2 A 187/95 -, d) den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Dessau vom 30. Juni 1995 - 23.61-03112 Ta/Ba -, e) den Bescheid des Regierungspräsidiums Dessau vom 15. Mai 1995 - 23.61-03112 Ta/Ba - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Sommer, Broß, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. November 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Gerichtsentscheidungen, mit denen die

    Auszug aus BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00
    Diesem Ansatz sind in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise sowohl Verwaltungsgericht als auch Oberverwaltungsgericht gefolgt: Sie haben - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 108, 64 [69]) - maßgeblich darauf abgestellt, die Stellung und die Tätigkeit des Beschwerdeführers zunächst als Sachbearbeiter und später als Leiter des Kommissariats I (K I) bei einem Volkspolizeikreisamt rechtfertige als solche - wegen der damit für ihn notwendig verbundenen stetigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) - seine Entlassung (zur Anwendung eines in gewissem Umfang objektivierten und generalisierenden Maßstabes der persönlichen Eignung, der auf das erforderliche Vertrauen in der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit der Amtsausübung in einem demokratischen Rechtsstaat abstellt (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 2555/96 und 2 BvR 159/97 -, NJW 1998, S. 2590 ff. [2591, 2592]; dort für Fälle der Übernahme von Richtern der ehemaligen DDR).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    Denn der Beschwerdeführer hat die Frage des Drittschutzes des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG im Hinblick auf terroristische Anschläge nicht zum Gegenstand seiner Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gemacht und damit die ihm zur Verfügung stehenden fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ausgeschöpft (vgl. hierzu BVerfGE 1, 13 ; 22, 287 ; 54, 53 ; 81, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -, [...] Rn. 15; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Versäumt ein Beschwerdeführer eine prozessuale oder tatsächliche Möglichkeit, um eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte auszuräumen, so begibt er sich dieser Rechte (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23 m. w. N.; vom 21.8.2019 - Vf. 9-VI-18 - juris Rn. 28 m. w. N.; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 2.11.2001 - 2 BvR 1098/00 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang die Stellung förmlicher Beweisanträge verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -, Rn. 12 ff.) und die Verfassungsbeschwerde im Falle eines unterlassenen Beweisantrags an dem Grundsatz der Subsidiarität scheitern lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 1935/91 -, juris, Rn. 8 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2419/97 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2005 - 2 BvR 10/05 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Dienstleistungszeugnis über die

    Diese Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs, die an eine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 14/91 - juris; Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, S. 1019), ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 - juris).
  • BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01

    Zurücknahme der Ernennung zum Beamten wegen lange zurückliegender Stasi-Mitarbeit

    Den Betroffenen ist daher in der Regel die Beantwortung dieser Fragen zuzumuten (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -).
  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

    Den Betroffenen ist daher in der Regel die Beantwortung dieser Fragen zuzumuten (BVerfG, B. v. 02.11.2001, 2 BvR 1098/00).
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