Rechtsprechung
   BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 1103/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • OLG Zweibrücken, 03.05.2004 - 1 Ws 162/04
  • OLG Zweibrücken, 24.05.2004 - 1 Ws 162/04
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 1103/04

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2007, 272



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07  

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung eines Klageerzwingungantrags wegen

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ist etwa dann überschritten, wenn der Antragssteller sich mit rechtlich Irrelevantem auseinandersetzen soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 ) oder nicht nur die rechtzeitige Aufgabe der Beschwerde nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO bei der Post, sondern auch das Eingangsdatum darzulegen hat, auch wenn die Wahrung der Frist unterstellt werden kann (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, EuGRZ 2006, S. 308; stRspr).

  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10  

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die

    Zugleich dient das Erfordernis der aus sich heraus verständlichen Sachverhaltsdarstellung dem Schutz der Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge (BVerfG NJW 2004, 1585, 1586; BVerfG NStZ 2007, 272, 273 Rn. 10) und verfolgt damit justizökonomische Zwecke.
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07  

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung, auch Rechtsausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG in LKV 2007, 509 [511 zu b]; NVwZ 2007, 808 [811 Rdn. 34]; NStZ 2007, 272 [273 Rdn. 3]; NJW-RR 1995, 1033 [1034]) nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG in NJW 1980, 2797; NJW 1985, 2187; NJW 1992, 1875).
mehr
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 1 Ws 167/07  

    Sachverständige - Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug durch falsches Gutachten

    Das Gericht muss allein anhand des Vorbringens in der Antragsschrift - ohne Rückgriff auf die Akten der Staatsanwaltschaft - prüfen und feststellen können, dass der Vorwurf strafbaren Verhaltens formell und materiell schlüssig und Anklage zu erheben ist, wenn hinreichender Tatverdacht unterstellt wird (Senat VRS 84 [1993], 450; NStZ-RR 1998, 365 und ständig; KK-Schmid, 5. Aufl. [2003], § 172 StPO Rdnr. 34 ff; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. [2007], § 172 Rdnr. 27; jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerfG NStZ 2007, 272 Rdnr. 10 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 3 VAs 22/12  

    Direkteinweisung (Ladung) in den offenen Vollzug einer hessischen JVA

    Die früher zu § 10 StVollzG ergangene Rechtsprechung des Senats (insbesondere NStZ-RR 2001, 316; NStZ 2007, 272) ist überholt.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 5 StS 6/10  

    Kein Strafprozess gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm

    Das Gericht muss allein anhand des Vorbringens in der Antragsschrift - ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten - prüfen und feststellen können, dass der Vorwurf strafbaren Verhaltens formell und materiell schlüssig und Anklage zu erheben ist, wenn hinreichender Tatverdacht unterstellt wird (OLG Düsseldorf VRS 84 [1993], 450; NStZ-RR 1998, 365; KK-Schmid, 6. Auf L [2008], § 172 StPO Rdnr. 34 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 53, Auflage [2010], § 172 Rdnr 27a; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG NStZ 2007, 272 Rdnr, 10 mwN).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 78/11  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

    Denn damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (siehe nur BVerfG, NStZ 2007, 272, 273).
  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08  

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

    Auch wenn der Antragsteller mit Blick auf den im Klageerzwingungsverfahren zu beachtenden Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ohne Überspannung der formalen Anforderungen (vgl. hierzu zuletzt instruktiv insbesondere BVerfG NStZ 2007, 272 ff.) nicht gehalten ist, ein zum Unfallhergang erholtes Gutachten im Rahmen seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung vollständig wiederzugeben oder sich mit allen dort behandelten Einzelaspekten auseinander zu setzen, durfte bei dieser Sachlage im Rahmen der Antragsschrift nicht auf die Mitteilung der wesentlichen technischen und in die Einstellungsgründe Eingang findenden Aussagen des Gutachtens und auf eine substantiierte Auseinandersetzung mit diesen verzichtet werden.
  • OLG Hamm, 06.05.2008 - 1 Ws 123/08  

    rechtliches Gehör; Verletzung; Vorbringen; Kenntnisnahme; Schlußfolgerung

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt deshalb nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. zuletzt noch BVerfG NStZ 2007, S. 272).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht