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   BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05   

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https://dejure.org/2006,1152
BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05 (https://dejure.org/2006,1152)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05 (https://dejure.org/2006,1152)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2006 - 2 BvR 1104/05 (https://dejure.org/2006,1152)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Unterlassen der Übermittlung der Klageerwiderung durch das Gericht; Grobe Verkennung des durch die Verfassung gewährten Schutzes

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Gewährung des rechtlichen Gehörs durch Übersendung von Schriftsätzen durch das Gericht; Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem vor dem Amtsgericht geführten Zivilprozess

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem vor dem Amtsgericht geführten Zivilprozess; Prozessrecht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche VB wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem vor dem AG geführten Zivilprozess

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaffeemaschinenfälle: Amtsrichter werden vom Bundesverfassungsgericht zur Ordnung gerufen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.4.2006)

    Grundrechte klagender Bürger betont// Gerichte dürfen darüber nicht leichtfertig hinweggehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 438
  • NJW 2006, 2248
  • FamRZ 2006, 763
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    a) Diese Vorschrift gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss daher grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, soweit er für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    a) Diese Vorschrift gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).

    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 101, 106 ).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    Insbesondere dann, wenn dem Gebot des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Übersendung von Schriftsätzen genügt werden soll, hat das Gericht - etwa durch förmliche Zustellung oder Beifügen einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung - zu überwachen, ob die Verfahrensbeteiligten in ihren Besitz gelangt sind (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; 50, 280 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    Insbesondere dann, wenn dem Gebot des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Übersendung von Schriftsätzen genügt werden soll, hat das Gericht - etwa durch förmliche Zustellung oder Beifügen einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung - zu überwachen, ob die Verfahrensbeteiligten in ihren Besitz gelangt sind (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; 50, 280 ).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    a) Diese Vorschrift gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    Dementsprechend darf das Gericht nur solche Tatsachen verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    Die Gelegenheit zur Äußerung muss daher grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, soweit er für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    Sie beruhen auf einer groben Verkennung des durch die Verfassung gewährten Schutzes, auf einem leichtfertigen Umgang mit den grundrechtlich geschützten Positionen und verletzen damit in krasser Form rechtsstaatliche Grundsätze (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    a) Diese Vorschrift gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
    Die Gelegenheit zur Äußerung muss daher grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, soweit er für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Grundsätzlich ist Verfahrensbeteiligten deshalb die Gelegenheit zu gewähren, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 8).

    Dazu gehört im Grundsatz die Gelegenheit, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 8); eine derartige Gelegenheit hatte der Beschwerdeführer aufgrund der Verfahrensführung vor Erlass des Beschlusses vom 5. März 2018 nicht.

  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    In diesem Zusammenhang erwächst dem Gericht aus Art. 103 Abs. 1 GG ferner die Pflicht, vor dem Erlass seiner Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör auch tatsächlich gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ; 50, 280 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2006 - 2 BvR 1104/05 -, NJW 2006, S. 2248 ).

    Insbesondere dann, wenn dem Gebot des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Übersendung von Schriftsätzen genügt werden soll, hat das Gericht - etwa durch förmliche Zustellung oder durch Beifügen einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung - zu überwachen, ob die Verfahrensbeteiligten in ihren Besitz gelangt sind (BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; 50, 280 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2006 - 2 BvR 1104/05 -, NJW 2006, S. 2248 ); eine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Mitteilung gibt es nicht (BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658).

  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    Dazu müssen sie grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, Rn. 10, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, Rn. 3, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 22, juris).
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