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   BVerfG, 19.06.2008 - 2 BvR 1111/08   

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https://dejure.org/2008,20043
BVerfG, 19.06.2008 - 2 BvR 1111/08 (https://dejure.org/2008,20043)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.2008 - 2 BvR 1111/08 (https://dejure.org/2008,20043)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 (https://dejure.org/2008,20043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Beschreitung des Rechtswegs der Anhörungsrüge gegen Gehörsverletzungen; Möglichkeit eines Gerichts, i.R.d. Anhörungsrüge mit der geltend gemachten Gehörsrüge nicht notwendig in Zusammenhang stehende ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 33a; ; StPO § 110; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; StPO § 110 § 33a
    Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2008 - 2 BvR 1111/08
    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der auf dem Datenträger vermuteten Informationen sowie die Vagheit eines Auffindeverdachts einer Sicherstellung des Datenbestandes entgegenstehen (BVerfGE 113, 29 ).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2008 - 2 BvR 1111/08
    Denn werden - wie hier - neben der Verletzung rechtlichen Gehörs noch weitere Grundrechtsverletzungen gerügt, so bietet die Anhörungsrüge dem Gericht zugleich die Gelegenheit, auch diese verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen, selbst wenn sie mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGK 5, 337 ).
  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    War dies nicht der Fall, war auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGK 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Sind diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Durchsicht dagegen nicht mehr gegeben, dann ist auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGK 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Sind diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Durchsicht ersichtlich nicht mehr gegeben, dann ist auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 1 BJs 55/81 - 4 - 1 BGs 517/87 -, Strafverteidiger 1988, S. 90; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2003, § 110 Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

    Dies gilt auch für auf § 110 StPO gestützte Durchsichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.09.2018, a.a.O.; Beschl. v. 18.06.2008 - 2 BvR 1111/08 - juris).
  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    Sind jedoch die Voraussetzungen einer Durchsuchung zum Entscheidungszeitpunkt über die Durchsicht nicht mehr gegeben, dann ist auch die Durchsicht als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGK 15, 225 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

    Sind diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Durchsicht dagegen nicht mehr gegeben, dann ist auch sie als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, BGHR StPO § 98 Abs. 2 Bestätigung 2 Rn. 12 mwN; vom 20. April 2023 - StB 5/23, juris Rn. 7).
  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum

    Sind diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Durchsicht dagegen nicht mehr gegeben, dann ist auch sie als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 12 mwN).
  • VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 102-IV-08
    Anhaltspunkte dafür, dass es ihm nach § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG ausnahmsweise nicht zugemutet werden konnte, die fachgerichtliche Anhörungsrüge zu erheben, sind ungeachtet seiner Ausführungen im Schriftsatz vom 25. Juni 2008 noch nicht gegeben, zumal das Landgericht sich zeitnah (Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf) im Rahmen einer gegebenenfalls erhobenen Anhörungsrüge mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers unter Beachtung der Hinweise des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. Juni 2008 (2 BvR 1111/08) auseinanderzusetzen haben wird.
  • LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16

    Ermittlungsverfahren: Befristung der vorläufigen Sicherstellung von Dokumenten

    Dabei ist zum einen von Bedeutung, ob der mit der Fortdauer der Sicherstellung verbundene Eingriff noch in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und der Schwere der in Rede stehenden Straftaten steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08).
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