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   BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97   

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BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97 (https://dejure.org/1997,1414)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97 (https://dejure.org/1997,1414)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 (https://dejure.org/1997,1414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Rückführung zweier Kinder nach Argentinien - Rückführung der Kinder aufgrund des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKiEntfÜ) - Verstoß gegen das Sorgerecht im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über das Recht der elterlichen Sorge bei Auslandsbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte Kinder ins Ausland zurückzubringen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3301
  • NVwZ 1998, 53 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 1269
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Einen solchen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Ausgleich hat der Gesetzgeber mit dem HKiEntfÜ gefunden (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Auch wenn das Personensorgerecht des Betroffenen weniger ausgeprägt ist als das des Entführers (zu einem solchen Sachverhalt vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145), stellt die grundsätzliche Rückführungspflicht einen verfassungsrechtlich zulässigen, verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen und grundrechtlichen Positionen dar, der den Vorrang des Kindeswohls vor den Elterninteressen wahrt und nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Zudem wird dem möglichen Überwiegen des Kindeswohls aufgrund spezieller Umstände des Einzelfalls mit Art. 13 Abs. 1 lit. b HKiEntfÜ hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Auslegung und Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens sind grundsätzlich Sache der Fachgerichte (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Gerade in Fällen wie etwa dem gemeinsamen Sorgerecht verheirateter Eltern (zu einem solchen Sachverhalt vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402) wird dem Kindeswohl gedient, indem das Kind möglichst schnell rückgeführt und die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt wird.

    Zudem wird dem möglichen Überwiegen des Kindeswohls aufgrund spezieller Umstände des Einzelfalls mit Art. 13 Abs. 1 lit. b HKiEntfÜ hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls in Sorgerechtsfragen (vgl. BVerfGE 75, 201 [BVerfG 14.04.1987 - 1 BvR 332/86]; 79, 51 [BVerfG 11.10.1988 - 2 BvC 5/88]) finden grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.

    Eine Entscheidung über die Personensorge, bei der eine erweiterte Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 68, 176 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]; 72, 122 <138 f. [BVerfG 06.05.1986 - 1 BvR 677/84]>; 75, 201 ; 79, 51 ), liegt nicht vor.

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls in Sorgerechtsfragen (vgl. BVerfGE 75, 201 [BVerfG 14.04.1987 - 1 BvR 332/86]; 79, 51 [BVerfG 11.10.1988 - 2 BvC 5/88]) finden grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.

    Eine Entscheidung über die Personensorge, bei der eine erweiterte Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 68, 176 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]; 72, 122 <138 f. [BVerfG 06.05.1986 - 1 BvR 677/84]>; 75, 201 ; 79, 51 ), liegt nicht vor.

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Eine Entscheidung über die Personensorge, bei der eine erweiterte Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 68, 176 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]; 72, 122 <138 f. [BVerfG 06.05.1986 - 1 BvR 677/84]>; 75, 201 ; 79, 51 ), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Eine Entscheidung über die Personensorge, bei der eine erweiterte Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 68, 176 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]; 72, 122 <138 f. [BVerfG 06.05.1986 - 1 BvR 677/84]>; 75, 201 ; 79, 51 ), liegt nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 26.05.1997 - 17 UF 98/97
    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    In dem Rechtsstreit gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Mai 1997 - 17 UF 98/97 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, die Richterin Graßhof, den Richter Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 18. Juli 1997 einstimmig beschlossen :.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls in Sorgerechtsfragen (vgl. BVerfGE 75, 201 [BVerfG 14.04.1987 - 1 BvR 332/86]; 79, 51 [BVerfG 11.10.1988 - 2 BvC 5/88]) finden grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Ist die Rückkehr für diesen Elternteil mit staatlichen Sanktionen verbunden, so sind diese als Folge der rechtswidrigen Entführung hinzunehmen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269 ; Bach, FamRZ 1997, S. 1051 ).

    Zwar sind Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen nach Art. 19 HKiEntÜ nicht als Sorgerechtsentscheidungen anzusehen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269 ).

  • AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    An das tatsächliche Ausüben des Sorgerechts sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BVerfG FamRZ 1997, 1269 ; OLG Hamm FamRZ 2004, 723; 2002, 44; 2012, 727).

    Das Sorgerecht wird auch dann tatsächlich ausgeübt, wenn der Elternteil zwar nicht an der täglichen Sorge für das Kind beteiligt ist, mit dem Kind aber zumindest hin und wieder Kontakt hat und sich an den das Kind betreffenden Entscheidungen beteiligt (BVerfG FamRZ 1997, 1269; OLG Hamm FamRZ 2002, 44; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 688; unrichtig daher OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 181).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht im konkreten Einzelfall doch mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ist letztlich der Entscheidung der nach dem früheren gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes für das Sorgerecht zuständigen Gerichtes vorbehalten (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1997, 1269).

    Die strikte Regel, dass alleine das ursprünglich international zuständige Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles über die elterliche Sorge entscheidet, soll verhindern, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht bekommen (BVerfG FamRZ 1997, 1269).

  • OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00

    Zur elterlichen Sorge nach englischem Recht und zur Anwendung der

    Daher muss als ausreichend erachtet werden, dass der -wie im Streitfallgetrennt lebende Elternteil sein (fortbestehendes) Sorgerecht dadurch ausübt, dass er den Umgang mit seien Kindern bei dem andern Elternteil lebenden Kindern pflegt und -wie der Antragstellerihren dauerhaften Umzug ins Ausland ablehnt (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 257; BVerfG, FamRZ 1997, 1269 f ).

    ( BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270 ).

    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen ( vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270; FamRZ 1996, 405 = NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1996, 1267 = NJW 1996, 3145 ).

  • OLG Hamm, 10.12.2004 - 11 UF 210/04

    Rückführung eines Kindes nach Italien

    Diese Frage ist vielmehr allein der Entscheidung der nach dem früheren gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes für Sorgerechtsentscheidungen zuständigen Gericht vorbehalten, also dem in Italien örtlich zuständigen Gericht (BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270).

    Die strikte Regel, dass allein das ursprünglich international zuständige Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls über die elterliche Sorge entscheidet, soll verhindern, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270; FamRZ 1996, 405 = NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1996, 1267 = NJW 1996, 3145).

  • OLG Naumburg, 28.11.2006 - 8 WF 153/06

    Verbringen der Kinder in einen anderen Staat durch einen Elternteil ohne

    Schon bei einer Verletzung eines solchen "Mitspracherechtes" ist ein widerrechtliches Verbringen des Kindes (Art. 3 Abs. 1a HKÜ) anzunehmen (BVerfG, FamRZ 1997, 1269 f.).

    Die Brüssel-IIa-VO und das HKÜ wollen nämlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass international zuständige Gerichte sich mit dem Sorge- und Umgangsrecht befassen und ihre Entscheidungen in anderen Vertragsstaaten beachtet werden (vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269 f.).

  • AG Hamm, 13.06.2016 - 3 F 89/16

    Schwerwiegende Gefahren im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht im konkreten Einzelfall doch mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ist letztlich der Entscheidung der nach dem früheren gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes für das Sorgerecht zuständigen Gerichtes vorbehalten (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1997, 1269).

    Die strikte Regel, dass alleine das ursprünglich international zuständige Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles über die elterliche Sorge entscheidet, soll verhindern, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht bekommen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1997, 1269).

  • BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer Rückführung von

    aa) Der Schutz des Kindes vor Entführung steht im Schnittpunkt verschiedener Grundrechtspositionen sowohl des Kindes als auch beider Elternteile aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 18. Juli 1997 - 2 BvR 1126/97 -, FamRZ 1997, S. 1269).
  • OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

    Das Haager Übereinkommen schützt auch das Mitsorgerecht in persönlichen Angelegenheiten des Kindes; zentrales Element dieses Mitsorgerechts ist das Recht, über den dauerhaften Aufenthalt des Kindes mitzubestimmen (BVerfG FamRZ 1997, 1269 ; OLG Zweibrücken DAVorm 2000, Sp. 1151; OLG Hamm FamRZ 2002, 44 ; 1999, 948).

    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls finden deshalb grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem HKÜ (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1997 = NJW 1997, 3301 ).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10

    Rückführung eines entführten Kindes: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Ob das (Mit-)Sorgerecht eines Elternteils verletzt worden ist, ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, FamRZ 1997, 1269) - nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
  • OLG Zweibrücken, 10.11.1999 - 6 UF 100/99

    Darlegung der tatsächlichen Ausübung des Mitsorgerechts

    Daher übt auch ein getrennt lebender Elternteil mit Sorgerecht aber ohne Personensorge noch sein Sorgerecht aus, wenn er das Kind besucht, es anruft, aber dessen Aufenthalt im Ausland ablehnt (im Anschluss an BVerfG FamRZ 1997, 1269 f u. OLG Stuttgart FamRZ 1996, 688, 689).

    Erforderlich ist zunächst die Verletzung eines nach dem Recht des Herkunftsstaates bestehenden Sorgerechts, das dem Verletzten auch gemeinsam mit dem Entführer zustehen kann, sog. Mitsorgerecht; dabei ist das Sorgerecht im Sinne der autonomen Definition des Art. 5 HKiEntÜ zu verstehen und umfasst insbesondere das Recht der Aufenthalts(mit)bestimmung (vgl. Heldrich, aaO, Rdnrn. 65 und 69, Anhang zu Art. 24 EGBGB; BVerfG, FamRZ 1997, 1269 f).

  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland

  • AG Hamm, 13.10.2011 - 3 F 212/11
  • AG Saarbrücken, 21.06.2002 - 40 F 366/02
  • OLG Schleswig, 15.04.2020 - 15 UF 7/20
  • AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10

    Anspruch eines polnischen Vaters auf Herausgabe seiner Tochter an ihn bei

  • OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach

  • OLG Stuttgart, 12.07.2013 - 17 UF 137/13

    Internationale Kindesentführung: Behauptungs- und Beweislast für schwerwiegende

  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 17 UF 146/18

    Kindesentführung: Beachtlichkeit des Widersetzens des Kindes gegen eine

  • OLG Stuttgart, 31.10.2008 - 17 UF 234/08

    Internationale Kindesentführung: Ablehnung der Rückgabe bei Einwand des nicht

  • OLG Celle, 27.02.2006 - 17 UF 130/05

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kleinkindes in die USA nach dem Haager

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2008 - 1 UF 18/08

    Zu den Voraussetzungen einer Rückführung von Kindern nach dem Haager

  • OLG Rostock, 04.07.2001 - 10 UF 81/01

    Zur Anwendung der Härteklausel des Art. 3 Abs. HKiEntÜ

  • OLG Brandenburg, 26.04.2018 - 15 UF 29/17

    Berechnung der Jahresfrist des Art. 12 Abs. 1 HKÜ

  • OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04

    Erledigung der Hauptsache durch Rückführung eines Kindes

  • OLG Brandenburg, 29.04.2021 - 15 UF 64/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Rückgabeanordnung Rückführung eines Kindes

  • OLG Stuttgart, 27.11.2020 - 17 UF 205/20

    Kindesentführung: Rückführung des Kindes nicht unbedingt zum Elternteil bei

  • OLG Hamm, 22.02.2008 - 11 UF 238/07

    Bindung des Gerichts an vorgelegte Widerrechtlichkeitsbescheinigungen

  • OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 3 S. 1 HKÜ

  • KG, 04.06.2021 - 16 UF 40/21

    Beschwerde gegen Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung

  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 17 UF 37/17

    Internationale Kindesentführung: Rückführung trotz Begründung eines neuen

  • OLG Celle, 27.02.2023 - 15 UF 14/23
  • OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland;

  • OLG Stuttgart, 23.12.2019 - 17 UF 198/19

    Internationale Kindesentführung: Rückgabeanordnung trotz Ablehnung einer Rückkehr

  • AG Stuttgart, 20.01.2017 - 27 F 2525/16

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Frankreich nach

  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 17 UF 56/16

    Zurückhaltungsrecht der Mutter bei Befürchtung des sexuellen Mißbrauchs durch den

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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvR 1126/97   

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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über das Recht der elterlichen Sorge bei Auslandsbezug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1470
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