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   BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20   

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BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20 (https://dejure.org/2020,7500)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2020 - 2 BvR 113/20 (https://dejure.org/2020,7500)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 (https://dejure.org/2020,7500)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Akteneinsichtsrecht und die Präklusion von Beweismitteln im Asylverfahren nicht hinreichend substantiiert

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der sog Asyldokumentation, insb Lageberichte, erfassen - sowie zu den Voraussetzungen der Präklusion von Beweismitteln gem § 74 Abs 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der sog Asyldokumentation, insb Lageberichte, erfassen - sowie zu den Voraussetzungen der Präklusion von Beweismitteln gem § 74 Abs 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der sog Asyldokumentation, insb Lageberichte, erfassen; sowie zu den Voraussetzungen der Präklusion von Beweismitteln gem § 74 Abs. 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992); hier: Verletzung von Art. 103 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung einer Grundrechtsverletzung; Gehörsverstoß durch das Verwaltungsgericht durch Verweigerung der Anfertigung von Kopien der ins Verfahren einbezogenen Akten

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der sog Asyldokumentation, insb Lageberichte, erfassen - sowie zu den Voraussetzungen der Präklusion von Beweismitteln gem § 74 Abs 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel - und die überspannten Anforderungen an ihre Zulässigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht -und die Präklusion von Beweismitteln im Asylverfahren

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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen des einschlägigen Prozessrechts die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    Die nähere Ausgestaltung bleibt den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (BVerfGE 9, 89 ; 18, 399 ).

    Im Verwaltungsprozess wirkt § 100 VwGO auf die Verwirklichung des Verfassungsgebots des Art. 103 Abs. 1 GG hin (vgl. zu § 147 StPO im Strafprozess BVerfGE 18, 399 ; Posser, in: Posser/Wolff, VwGO, Vorwort zu § 100 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 100 Rn. 2).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).

    Sehen prozessrechtliche Vorschriften - wie hier § 78 Abs. 3 AsylG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen des einschlägigen Prozessrechts die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    Sehen prozessrechtliche Vorschriften - wie hier § 78 Abs. 3 AsylG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    Sehen prozessrechtliche Vorschriften - wie hier § 78 Abs. 3 AsylG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    An die Darlegung der Zulassungsgründe dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
    Aus dem Vortrag muss sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Die aufgeworfenen Fragen seien nicht mehr klärungsbedürftig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20) viel dafür spräche, dass die Versagung der Fertigung von Kopien von Lageberichten des Auswärtigen Amtes gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoße.

    Darüber hinaus gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör, die Beteiligten über die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu informieren, und einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 (HS); Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 (HS); Beschluss vom 23. September 2003 - Vf. 21-IV-03; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35] m.w.N.).

    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört auch die Möglichkeit der Akteneinsicht, wobei die nähere Ausgestaltung den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleibt (BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 40).

    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    Dabei ist der Beschwerdeführerin im Ausgangspunkt durchaus darin zuzustimmen, dass - vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 39 ff.) - die Weigerung des Verwaltungsgerichts, ihrer Verfahrensbevollmächtigten die Anfertigung von Kopien der ins Verfahren einbezogenen Lageberichte des Auswärtigen Amtes zu gestatten, einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bewirken kann.

    Die Beschwerdeführerin setzt sich schon nicht mit der vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht erkennbar zugrunde gelegten - verfassungsrechtlich unbedenklichen - ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, nach der im Rahmen der auf § 138 Nr. 3 VwGO gegründeten Verfahrensrüge auch substantiiert darzulegen ist, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, weil nur auf der Grundlage eines solchen Vortrags geprüft und entschieden werden könne, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, der jeweiligen Klägerin günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 - juris Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 13 A 1529/18.A - juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 7. Februar 2014 - 13 A 2386/13.A - juris Rn. 10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 43; Beschluss vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 - juris Rn. 34).

  • BGH, 21.06.2022 - VIII ZR 285/21

    Bestreiten von Behauptungen der Gegenseite durch vorausgegangenen Parteivortrag

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20, juris Rn. 45; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2021 - VIII ZR 226/19, juris Rn. 11; vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 386/20, aaO; jeweils mwN).
  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 226/19

    Rückabwicklungsklage wegen des Kaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 50, 32, 35 f.; 65, 305, 307; 69, 141, 143 f.; BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20, juris Rn. 45; Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, NJW-RR 2017, 75 Rn. 10; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, Rn. 4; vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 13; vom 8. September 2021 - VIII ZR 258/20 unter III 1 a, zur Veröffentlichung bestimmt; jeweils mwN).
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