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   BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 1132/97   

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https://dejure.org/1999,6131
BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 1132/97 (https://dejure.org/1999,6131)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1999 - 2 BvR 1132/97 (https://dejure.org/1999,6131)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1999 - 2 BvR 1132/97 (https://dejure.org/1999,6131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde - Substantiierter Vortrag - Vorlage eines Antrags - Wiederaufnahmeverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 93d; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; StPO § 368 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 § 92; StPO § 368 Abs. 1
    Begründungsmängel der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung strafgerichtlicher Verfahrenswiederaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1435/98

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 1132/97
    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, gehört zur substantiierten Begründung einer gegen eine die Wiederaufnahme gemäß § 368 Abs. 1 StPO ablehnende Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde auch die Vorlage dieses Antrags (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar und 6. April 1999 - 2 BvR 1435/98 und 2 BvR 1153/96 -).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 1132/97
    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, gehört zur substantiierten Begründung einer gegen eine die Wiederaufnahme gemäß § 368 Abs. 1 StPO ablehnende Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde auch die Vorlage dieses Antrags (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar und 6. April 1999 - 2 BvR 1435/98 und 2 BvR 1153/96 -).
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