Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,561
BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03 (https://dejure.org/2004,561)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03 (https://dejure.org/2004,561)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 (https://dejure.org/2004,561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 G... G; Art. 103 Abs. 1 GG; § 73 Abs. 1 StGB; § 73a StGB; § 111b Abs. 2 StPO; § 111d StPO; § 111e Abs. 1 StPO; § 33a StPO; § 311a StPO; § 88 BörsG a.F.; § 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG; § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG; § 263 Abs. 1 S
    Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen zur Sicherung des Verfalls (Bruttoprinzip; Prüfungsanforderungen bei Entzug des gesamten Vermögens; Mittäterschaft; wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt; Organ, Vertreter oder Beauftragter einer juristischen Person); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung des Verfalls im Hinblick auf das Eigentumsgrundrecht iVm dem Grundrecht auf willkürfreie Entscheidung - zur Bekanntgabe von in die Rechte des Betroffenen eingreifenden Entscheidungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Ermessen bezüglich der Anordnung des dinglichen Arrests; Grundrechtseingriff durch die Anordnung eines dinglichen Arrests; Messung des staatlichen Zugriffs auf das Vermögen nach dem Maßstab des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Entziehung von ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung des dinglichen Arrests zur Sicherung des Verfalls im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

  • heise.de (Pressebericht, 23.06.2004)

    Juristischer Erfolg für Internet-Unternehmer Falk

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; StPO § 111b Abs. 2, §§ 111d, 111e Abs. 1; StGB § 73 Abs. 1, § 73a
    Zu den Voraussetzungen der Anordnung eines dinglichen Arrestes in das Vermögen des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren wegen Kursbetrugs und gewerbsmäßigen Betrugs

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 409
  • WM 2004, 1378
  • DVBl 2004, 1121 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    Darüber hat das Landgericht in seinem Beschluss auf die "Gegenvorstellung" auch entschieden, so dass der Sache nach der verfassungsrechtlich gebotene (vgl. Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) Sonderrechtsbehelf zur Nachholung des rechtlichen Gehörs gemäß § 33a StPO ausgeschöpft worden ist.

    Im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nimmt das verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsschutzsystem bei der gerichtlichen Überprüfung ein verbleibendes Risiko falscher Rechtsanwendung durch das Gericht in Kauf (Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395).

    Einen solchen stellt § 311a StPO dar (Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    Die Vorschriften über den einfachen (§ 73 StGB) und den erweiterten Verfall (§ 73d StGB) sowie über die Anordnungen, die sich auf Nutzungen und Surrogate (§ 73d Abs. 1 S. 3, § 73 Abs. 2 StGB) und auf den Geldwert nicht mehr entziehbarer Vermögensvorteile (§ 73d Abs. 2, 73a StGB) beziehen, dienen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (vgl. BVerfGE 22, 387 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, unter C I. 3. b)).

    Die Beschränkung des Eigentums durch die §§ 73 ff. StGB ist verhältnismäßig; sie führt insbesondere nicht zu einer übermäßigen und daher unzumutbaren Belastung des Eigentümers einer deliktisch erlangten Vermögensposition (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 - a.a.O.).

    d) Da der Verlust von Eigentum als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung zu den traditionellen Schranken des Eigentums gehört (vgl. BVerfGE 22, 387 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 - a.a.O.), sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen von Verfassungs wegen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    In seiner Entscheidung vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96 -, NStZ-RR 1997, S. 262 hat der BGH dazu verdeutlicht, dass zunächst Feststellungen darüber zu treffen sind, inwieweit die jeweiligen Mittäter eigene Verfügungsgewalt erlangen und ob nicht ein Vertretungsfall im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB vorliegt, bei welchem der Tatvorteil unmittelbar von einem Dritten erlangt worden ist (zur Frage, wer als Dritter in Betracht kommt, vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999, - 5 Ss 52/99-36/99I -, wistra 1999, S. 477, zu einer GmbH als Dritter, sowie die Grundsatzentscheidung des BGH vom 7. Dezember 2000 - 5 StR 336/99 -, BGHSt 45, 235-249).

    Dementsprechend werden die Fälle, in denen ein Täter für eine juristische Person handelt, in Literatur und Rechtsprechung stets im Zusammenhang mit § 73 Abs. 3 StGB erörtert (vgl. BGHSt 45, 235; Eser in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 73, Rn. 35; Lackner in: Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 73, Rn. 9; Tröndle/Fischer, § 73, Rn. 21).

  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    Die Vorschriften über den einfachen (§ 73 StGB) und den erweiterten Verfall (§ 73d StGB) sowie über die Anordnungen, die sich auf Nutzungen und Surrogate (§ 73d Abs. 1 S. 3, § 73 Abs. 2 StGB) und auf den Geldwert nicht mehr entziehbarer Vermögensvorteile (§ 73d Abs. 2, 73a StGB) beziehen, dienen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (vgl. BVerfGE 22, 387 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, unter C I. 3. b)).

    d) Da der Verlust von Eigentum als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung zu den traditionellen Schranken des Eigentums gehört (vgl. BVerfGE 22, 387 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 - a.a.O.), sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen von Verfassungs wegen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 5 Ss 52/99
    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    In seiner Entscheidung vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96 -, NStZ-RR 1997, S. 262 hat der BGH dazu verdeutlicht, dass zunächst Feststellungen darüber zu treffen sind, inwieweit die jeweiligen Mittäter eigene Verfügungsgewalt erlangen und ob nicht ein Vertretungsfall im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB vorliegt, bei welchem der Tatvorteil unmittelbar von einem Dritten erlangt worden ist (zur Frage, wer als Dritter in Betracht kommt, vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999, - 5 Ss 52/99-36/99I -, wistra 1999, S. 477, zu einer GmbH als Dritter, sowie die Grundsatzentscheidung des BGH vom 7. Dezember 2000 - 5 StR 336/99 -, BGHSt 45, 235-249).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    In diesem Fall haften die Mittäter - bei Verfall von Wertersatz - als Gesamtschuldner (vgl. z.B. für einen typischen Fall aus dem Bereich des Betäubungsmittelrechts die Entscheidung des BGH vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02 -, NStZ 2003, S. 198).
  • BGH, 13.11.1996 - 3 StR 482/96

    Anordnung des Verfalls gegen den Täter nur, wenn dieser unmittelbar aus der Tat

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    In seiner Entscheidung vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96 -, NStZ-RR 1997, S. 262 hat der BGH dazu verdeutlicht, dass zunächst Feststellungen darüber zu treffen sind, inwieweit die jeweiligen Mittäter eigene Verfügungsgewalt erlangen und ob nicht ein Vertretungsfall im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB vorliegt, bei welchem der Tatvorteil unmittelbar von einem Dritten erlangt worden ist (zur Frage, wer als Dritter in Betracht kommt, vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999, - 5 Ss 52/99-36/99I -, wistra 1999, S. 477, zu einer GmbH als Dritter, sowie die Grundsatzentscheidung des BGH vom 7. Dezember 2000 - 5 StR 336/99 -, BGHSt 45, 235-249).
  • LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02

    Vollziehung des dinglichen Arrests durch Forderungspfändung; Fortbestand des

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    Die dem Gesellschaftsvermögen einer GmbH zugeflossenen Vermögensvorteile stellen daher trotz (abstrakter) Zugriffsmöglichkeit nicht ohne weiteres auch zugleich private Vermögensvorteile des Geschäftsführers dar (vgl. Hellerbrand, wistra 2003, S. 201 ; LG Landshut, Beschluss vom 4. November 2002 - 3 Qs 364/02 -, wistra 2003, S. 199 ).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    Das schließt eine Bindung des Gerichts an die im Verfahren der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen grundsätzlich aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 84, 34 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
    Von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt ist nicht nur der Bestand der Eigentumsposition, sondern auch deren Nutzung (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 88, 366 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

    Eine solche Feststellung rechtfertigende Umstände können etwa darin liegen, dass der Täter die juristische Person nur als formalen Mantel seiner Tat nutzt, eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft aber nicht vornimmt, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256 Rn. 126, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 86; BVerfG (Kammer), StV 2004, 409).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Die dem Vermögen einer juristischen Person zugeflossenen Vermögenswerte sind daher auch dann nicht ohne weiteres durch den Täter im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt, wenn dieser eine - legale - Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen hat (BVerfG (Kammer) StV 2004, 409, 411; NJW 2005, 3630, 3631).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    eine neunmonatige Sperrfrist vereinbart wurde und dass während dieser Zeit die Kurse dieser Aktien gefallen sind, könnte lediglich im Rahmen des § 73c StGB Berücksichtigung finden (BVerfG wistra 2004, 378, 381 f.).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Die Beschränkung des Eigentums durch die §§ 73 ff. StGB ist verhältnismäßig; sie führt insbesondere nicht zu einer übermäßigen und daher unzumutbaren Belastung des Eigentümers einer deliktisch erlangten Vermögensposition (vgl. BVerfGE 110, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 ).

    Diese Maßnahmen dienen der Sicherung und Vorbereitung eines möglichen Entzugs von Eigentum als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 ).

    Je intensiver der Staat schon allein mit Sicherungsmaßnahmen in den vermögensrechtlichen Freiheitsbereich des Einzelnen eingreift, desto höher sind die Anforderungen an die Rechtfertigung dieses Eingriffs (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 ).

    b) Wird im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen das gesamte oder nahezu das gesamte Vermögen der Verfügungsbefugnis des Einzelnen entzogen, fordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht lediglich eine Vermutung, dass es sich um strafrechtlich erlangtes Vermögen handelt; vielmehr bedarf dies einer besonders sorgfältigen Prüfung und einer eingehenden Darlegung der dabei maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen in der Anordnung, damit der Betroffene dagegen Rechtsschutz suchen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 ).

    Schematisch vorgenommene Anordnungen vertragen sich mit dieser Aufgabe nicht (vgl. BVerfGE 107, 299 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 ).

    b) Wegen der Höhe des Arrestbetrags bedarf es jedoch einer besonders sorgfältigen Prüfung und einer eingehenden Darlegung der maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen hinsichtlich des Umstandes, dass es sich bei dem Arrestbetrag um ein vom Beschwerdeführer strafrechtlich erlangtes Vermögen handelt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 ).

    Diese Konstruktion hätte Anlass zu weiteren gerichtlichen Erwägungen gegeben, weswegen der "Strohmann", der lediglich Anspruch auf eine feste Vorabvergütung gehabt hat, im vollen Umfang die wirtschaftliche Verfügungsgewalt erlangt haben soll (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 ).

    Eine etwaige Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft kommt hier nur dann in Betracht, wenn sich alle Beteiligten darüber einig waren, dass sie gemeinsam Verfügungsgewalt erlangt haben (vgl. hierzu Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 05.02.2020 - 2 Ws 492/19

    Weitere Beschwerde gegen Beschlagnahme zur Einziehungssicherung

    Dementsprechend ist auch von einer bewussten Entscheidung gegen die - auch verfassungsrechtlich nicht gebotene (BVerfG WM 2004, 1378) - Eröffnung der Möglichkeit der Einlegung einer weiteren Beschwerde gegen eine Beschlagnahmeentscheidung auszugehen, nachdem sich der Gesetzgeber auf die Anpassung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO an den neuen Regelungsort des Vermögensarrests beschränkt hat (vgl. BT-Drs. 18/9525 Seite 86).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    c) Die angegriffenen Beschlüsse verletzten Art. 14 Abs. 1 GG, weil sie den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Grundsätzen zum Schutz des Eigentums des Beschwerdeführers nicht gerecht geworden seien (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430).

    Der sachlichen Überprüfung der Arrestanordnung am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409, vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 -, NJW 2005, S. 3630, und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430) wird durch diese Entscheidung nicht vorgegriffen.

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    An dieser - von der herrschenden Lehre geteilten (vgl. LK-Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73 Rn. 29, 32; MünchKomm StGB/Jaecks, § 73 Rn. 32; SSWStGB/ Burghart, § 73 Rn. 15; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 73 Rn. 15) - Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 382; vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04, BVerfGK 5, 217, 221; vom 29. Mai 2006 - 2 BvR 820/06, BVerfGK 8, 143, 147).

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 382).

    Nach der Rechtsprechung ist der Verfall keine Strafe (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 f., 16, 19; vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 381; ferner BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67), sondern weist dem Täter oder Teilnehmer - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise - "wirtschaftliche Verlustrisiken" zu (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 21).

  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

    Wird durch die Sicherungsmaßnahme nahezu das gesamte Vermögen der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, so fordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine besonders sorgfältige Prüfung und eine eingehende Darlegung der maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Anordnung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, StV 2004, S. 409 ; BVerfGK 5, 217 ).

    Schematisch vorgenommene Anordnungen oder formelhafte Bemerkungen in den Beschlussgründen vertragen sich mit dieser Aufgabe nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 84, 34 ; 101, 106 ; 107, 299 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, a.a.O.; BVerfGK 5, 217 ).

    Wird im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen das gesamte oder nahezu das gesamte Vermögen der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, fordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht lediglich eine Vermutung, dass es sich um strafrechtlich erlangtes Vermögen handelt; vielmehr bedarf dies einer besonders sorgfältigen Prüfung und einer eingehenden Darlegung der dabei maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen in der Anordnung, damit der Betroffene dagegen Rechtsschutz suchen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, a.a.O.; BVerfGK 5, 292 ).

    Die pauschale Annahme eines Vermögensvorteils auch beim Organ der durch die Tat begünstigten Gesellschaft oder einer gesamtschuldnerischen Haftung in Bezug auf eine Verfallsanordnung findet in den Vorschriften des § 73 Abs. 1 und 3 StGB keine Stütze, und eine so begründete Arrestanordnung kann am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG keinen Bestand haben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, a.a.O., S. 410 f.; BVerfGK 5, 217 ).

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    b) Allein aus dem Umstand, dass die I. GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Angeklagte war, etwas als Drittbegünstigte gemäß § 73 Abs. 3 StGB aus den Taten erlangt hat, lässt sich nicht auf eine Erlangung durch den Angeklagten selbst schließen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 505/12, NStZ 2014, 89, 93 Rn. 47; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, StV 2004, 409, 411).
  • BVerfG, 03.05.2018 - 2 BvR 463/17

    Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare

    Die Vorschriften über die Anordnung des Verfalls sind verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03 -, juris, Rn. 41).
  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe

  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 271/17

    Verfall (Anwendbarkeit des alten Rechts bei Absehen von Verfallsanordnung; keine

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung

  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 352/15

    Anordnung des Verfalls (Vermögensmehrung bei einem Unternehmen, für das der Täter

  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23
  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

  • BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und

  • FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 566/18

    Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung einer

  • FG Nürnberg, 27.12.2018 - 2 V 566/18

    Aussetzung der Vollziehung der Arrestanordnung

  • FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 730/18

    Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung von Haftungsschulden

  • FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 731/18

    Arrest zur Sicherung der Vollstreckung von Umsatzsteuerschulden

  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 26/18

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts gegen die Verwerfung

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

  • BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 146/06

    Nachprüfung der Auslegung und Anwendung von Strafverfahrensrecht durch das

  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09

    Anforderungen an den Arrestgrund im Ermittlungsverfahren

  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

  • OLG Köln, 02.09.2013 - 2 Ws 311/13

    Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der

  • BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06

    Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen

  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall (Feststellungen;

  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 527/06

    Verfall (Unmittelbarkeit; Aktien; Bruttoprinzip); Eigentum; zulässige Inhalts-

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14

    Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des

  • LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20

    Verwirklichung des Tatbestandes des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit der

  • OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15

    Umfang des staatlichen Rechtserwerbs drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

  • LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18

    Schwerer Raub in Tatmehrheit mit gemeinschaftlich versuchtem Diebstahl

  • OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des

  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines

  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 147/10

    Verfall (Unterbleiben der Anordnung; Entreicherung; tatrichterliches Ermessen;

  • BGH, 22.01.2008 - 1 StR 627/07

    Mittäterschaft (Kriterium der Aufteilung der Beuteanteile)

  • OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 3 Ws 305/23

    Vermögensarrest bei Tatverdacht der Untreue

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

  • OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12

    Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe

  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08

    Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a

  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 3 Ws 436/22

    Einziehung von Wertersatz bei den Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen

  • LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22

    Steuerstrafverfahren, Vermögensarrest, Sicherungsbedürfnis, allgemeine

  • LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 1 Ws 23/10

    Kein strafprozessualer Arrest bei möglichen vollstreckbaren Verwaltungsakten

  • LG Saarbrücken, 19.03.2008 - 2 Qs 5/08

    Steuerhinterziehung - Keine Rückgewinnungshilfe für Finanzämter

  • LG Saarbrücken, 05.05.2008 - 2 Qs 22/08
  • OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht