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   BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08   

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https://dejure.org/2008,22741
BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08 (https://dejure.org/2008,22741)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08 (https://dejure.org/2008,22741)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08 (https://dejure.org/2008,22741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c, Abs. 1 EMRK; § 141 StPO
    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers (Terminschwierigkeiten; Beschleunigung des Verfahrens; Interessen von Mitangeklagten; Anspruch auf ein faires Verfahren; Berücksichtigung der Wünsche des Betroffenen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Widerruf der Bestellung eines Pflichtverteidigers verletzt Angeklagten nicht in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Widerrufs einer Pflichtverteidigerbestellung aus wichtigem Grund; Verfassungsbeschwerde aufgrund des Widerrufs einer Pflichtverteidigerbestellung in einem strafrechtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08
    Vielmehr kann ihm in begründeten Ausnahmefällen die Beiordnung eines bestimmten Verteidigers durchaus versagt oder eine bereits erfolgte Bestellung widerrufen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06 -, juris).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08
    Dieser fordert, die Wünsche eines Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Verteidigers - soweit wie möglich - zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 68, 237 ).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08
    Ein Angeklagter hat jedoch - wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat - keinen bindenden Anspruch auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Rechtsbeistands (vgl. BVerfGE 9, 36 ; 39, 238 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08
    Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08
    Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08
    Ein Angeklagter hat jedoch - wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat - keinen bindenden Anspruch auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Rechtsbeistands (vgl. BVerfGE 9, 36 ; 39, 238 ).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    (aa) § 142 Abs. 1 StPO gibt dem Beschuldigten keinen Rechtsanspruch auf die Bestellung einer bestimmten - von ihm gewünschten - Person als Verteidiger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 3. September 1986 - 3 StR 355/86, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1).

    Dem Beschleunigungsgebot kommt eine besondere Bedeutung zu, wenn sich neben dem betroffenen Angeklagten noch weitere Mitangeklagte in Untersuchungshaft befinden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06, NStZ 2006, 460, 461; vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 11).

  • OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15

    Notwendige Verteidigung: Anwesenheitspflicht sämtlicher Pflichtverteidiger;

    Zudem kommt eine Entpflichtung nur dann in Betracht, wenn kein anderes milderes Mittel geeignet und ausreichend ist, um für die Zukunft ein geordnetes Verfahren zu gewährleisten (vgl. u.a. BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NJW 1990, 1373; KG Berlin StV 2008, 68; OLG Hamburg NStZ 1998, 586; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 280-282/05 -, zitiert nach juris; Laufhütte/Willnow in Karlsruher Kommentar StPO, 7. Aufl., § 143 Rn. 4 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die

    Ebenso wenig, wie der Beschuldigte einen Anspruch auf Beiordnung des von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris), vermag er der Abberufung seines Pflichtverteidigers entgegenzutreten, wenn diese aus triftigem Grunde, etwa bei einem Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht, geboten und für die Verteidigung in anderer Weise Sorge getragen ist.

    Ein triftiger Grund kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

    Der Angeklagte hat keinen bindenden Anspruch auf Bestellung eines von ihm bezeichneten Rechtsbeistands (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008, 2 BvR 1146/08 - zitiert in juris Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Zwar kann eine Entpflichtung zur Verfahrensbeschleunigung auch ohne Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf eine Verteidigung durch einen Anwalt seines Vertrauens im Einzelfall sachlich geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08 - juris Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2018 - 2 Ws 5/18

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis

    Vielmehr kann in begründeten Ausnahmefällen die Beiordnung eines bestimmten Verteidigers durchaus versagt oder eine bereits erfolgte Bestellung widerrufen werden (BVerfG, Beschluss vom 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08 - juris).
  • BGH, 24.10.2022 - StB 44/22

    Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers;

    Selbst wenn die Angeklagte in bestimmten Grenzen über das Gebot der Verfahrensbeschleunigung disponieren könnte, wäre der Vorsitzende jedenfalls nicht verpflichtet, den Fortgang der Haftsache auf ihren Wunsch derart erheblich zu verzögern; ob er es dürfte und welche Konsequenzen sich hieraus für die Haftfrage ergäben, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 Ws 614/14, juris Rn. 5; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 Ws 36/21, StraFo 2021, 379, 380; PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 Ws 132/21, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08, juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 27.04.2021 - 2 WDB 2.21

    Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

    Vielmehr kann ihm in begründeten Ausnahmefällen die Beiordnung eines bestimmten Verteidigers versagt oder eine bereits erfolgte Bestellung widerrufen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 134-IV-09
    Zwar kann eine Entpflichtung zur Verfahrensbeschleunigung auch ohne Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf eine Verteidigung durch einen Anwalt seines Vertrauens im Einzelfall sachlich geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 1146/08 - juris Rn. 12).
  • OLG Hamburg, 29.04.2021 - 2 Ws 36/21

    Zulässigkeit einer Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten

    Durch die Verhinderung eines Verteidigers darf in Haftsachen keine erhebliche Verzögerung des Verfahrens eintreten (OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2006, Az.: 2 Ws 56/06, juris m.w.N.); einer begrenzten diesbezüglichen Dispositionsbefugnis eines Angeklagten stehen jedenfalls die Rechte von ebenfalls in Haft befindlichen Mitangeklagten entgegen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, a.a.O.; BVerfG, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2008, Az.: 2 BvR 1146/08, juris).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 35/21

    Pflichtverteidigerbestellung: Ablehnungsgrund fehlender Verfügbarkeit des

  • OLG Jena, 09.05.2008 - 1 Ws 165/08

    Pflichtverteidigung

  • KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16

    Jugendstrafverfahren: Terminierung in Haftsachen bei mehreren Angeklagten in

  • KG, 04.05.2017 - 1 Ws 3/17

    Strafsache: Vergütung des Terminsvertreters eines gerichtlich bestellten

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