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   BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84   

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BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 (https://dejure.org/1985,787)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 (https://dejure.org/1985,787)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 (https://dejure.org/1985,787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 1984

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenrecht - Besoldungskürzung - Grenzen der Besoldungskürzung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 333
  • DVBl 1985, 520
  • DÖV 1985, 318
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Es ist ihm grundsätzlich unbenommen, ein Amt -- auch bei unverändertem Amtsinhalt -- neu und niedriger zu bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppe jederzeit pro futuro zu ändern, insbesondere auch die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation liegen, zu kürzen (vgl. BVerfGE 44, 249 (263)).

    Einen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, daß Bezüge von Beamten und Richtern vom Gesetzgeber nicht herabgesetzt werden dürften, gibt es nicht (vgl. BVerfGE 44, 249 (263)).

  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Art. 3 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber oder die Verwaltung grundsätzlich nicht, ab einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) mit Wirkung für die Zukunft bestimmte Lebenssachverhalte anders zu regeln (BVerfGE 46, 299 (307); 49, 260 (275); st.Rspr.).

    Zwar bringt eine solche Stichtagsregelung unvermeidlich gewisse Härten mit sich (vgl. BVerfGE 3, 58 (148); 46, 299 (307)).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Art. 3 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber oder die Verwaltung grundsätzlich nicht, ab einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) mit Wirkung für die Zukunft bestimmte Lebenssachverhalte anders zu regeln (BVerfGE 46, 299 (307); 49, 260 (275); st.Rspr.).

    Da die Absicht des Gesetzgebers, die Neuordnung alsbald -- im Zusammenhang mit anderen kostendämpfenden Maßnahmen -- wirksam werden zu lassen, sich nicht als sachfremd erweist, ist die gesetzliche Differenzierung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 49, 260 (275 f.)).

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Das Vertrauen, das die Beschwerdeführer noch als Beamte auf Widerruf auf den Bestand des Besoldungsrahmens der Eingangsämter des gehobenen bzw. des höheren Dienstes gehabt haben mögen, begründet keine schutzwürdige Position, die der Gesetzgeber zu berücksichtigen gehabt hätte (vgl. auch BVerfGE 55, 372 (396)).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Zwar bringt eine solche Stichtagsregelung unvermeidlich gewisse Härten mit sich (vgl. BVerfGE 3, 58 (148); 46, 299 (307)).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Der Gesetzgeber hat bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 56, 87 (95); 64, 367 (378) und zwar im Hinblick sowohl auf Art. 3 Abs. 1 GG als auch auf Art. 33 Abs. 5 GG .
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Der Gesetzgeber hat bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 56, 87 (95); 64, 367 (378) und zwar im Hinblick sowohl auf Art. 3 Abs. 1 GG als auch auf Art. 33 Abs. 5 GG .
  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Nachprüfung besoldungsrechtlicher Vorschriften deshalb Zurückhaltung zu üben; es kann nur die Verletzung äußerster Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit feststellen (vgl. BVerfGE 13, 356 (362); st.Rspr.).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
    Es spielt insbesondere bei der Einstellung und bei der Beförderung wie bei der Besoldung eine maßgebliche Rolle (vgl. zur Wechselwirkung BVerfGE 56, 146 (163 f.); st.Rspr.).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Dementsprechend kann der Gesetzgeber ein Amt neu und niedriger bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppen, die Struktur des Beamtengehalts sowie die Zahlungsmodalitäten grundsätzlich für die Zukunft ändern (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, S. 333; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328).
  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    Anders als vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 - für die Beamten angenommen, könne im Hinblick auf Richter und Staatsanwälte nicht davon ausgegangen werden, dass eine "typischerweise" geringere Leistung erbracht werde, die eine Absenkung der Besoldung rechtfertigen würde.

    Die zunehmende Berufserfahrung werde im System der Besoldung vielmehr bereits durch die verschiedenen Besoldungsstufen gewürdigt (hierfür verweist der Kläger wiederum auf BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -), die vorliegend auch gerade angewandt würden.

    Nur ein solches Verständnis der nunmehr ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vermeide auch einen Bruch mit seiner früheren Rechtsprechung, die im Jahre 1985 mit Beschluss vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 - eine vergleichbare Maßnahme für unbedenklich gehalten und dies auf vollständig andere Erwägungen gestützt habe.

    In der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 - habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Absenkung von Beamtenbezügen der Besoldungsgruppe A 13 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

    Der Vorprüfungsausschuss hat zur Begründung zum auch damals geltend gemachten Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG das Folgende ausgeführt (BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, S. 333; vgl. im Anschluss hieran auch BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 A 2.85 -, NVwZ 1987, S. 501 zu einer vergleichbaren Absenkungsregelung im früheren § 19 a BBesG):.

    aa) Die im gerichtlichen Verfahren vom LBV unter Bezugnahme insbesondere auf den Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 - genannte Rechtfertigung der Absenkungsregelung des § 23 Abs. 1 LBesGBW mit der fehlenden Erfahrung der hiervon betroffenen Beamten und Richter kommt als sachlicher Grund im Sinne der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus mehreren Gründen nicht (mehr) in Betracht.

    Bestimmt sich danach nunmehr bereits die allgemeine Eingruppierung in die unterschiedlichen Besoldungsstufen nach der jeweiligen Erfahrung der Beamten und Richter im Amt und nicht mehr nach dem vom Lebensalter abhängigen Dienstalter, wie noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Vorprüfungsausschusses vom des Zweiten Senats vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, so ist nach Überzeugung der Kammer kein Raum mehr für eine zusätzliche "erweiterte und differenzierter ausgestaltete Stufung innerhalb der Besoldungsgruppe", die ihrerseits ja ebenfalls an die Erfahrung der Beamten und Richter anknüpft, aber neben das vom Gesetzgeber zur Bestimmung der amtsangemessenen Alimentation herangezogene System der Erfahrungsstufen tritt (anders zuletzt erneut - im Verfahren auf Zulassung der Berufung - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 -, juris in Anknüpfung an BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, S. 333).

    Es ist ihm grundsätzlich unbenommen, ein Amt - auch bei unverändertem Amtsinhalt - neu und niedriger zu bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppe jederzeit für die Zukunft zu ändern, insbesondere auch die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation liegen, zu kürzen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1981, a.a.O.; Beschluss vom 5. Juli 1983, BVerfGE 64, 367; Beschluss vom 15. Januar 1985, NVwZ 1985, 333).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Regelung nicht beanstandet, weil die untere Grenze amtsangemessener Alimentation nicht unterschritten worden sei (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -).

    Aus der vom Bundesverfassungsgericht (Vorprüfungsausschuß) im Beschluß vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 - (NVwZ 1985, S. 333) nicht beanstandeten Absenkung der Eingangsbesoldung durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl I S. 1532) ergibt sich nichts anderes.

  • BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17

    Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

    Dieser Wertung stehe der Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, juris, nicht entgegen.

    Der Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, juris, steht dem nicht entgegen.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

    b) Der noch während der Geltung bundeseinheitlichen Besoldungsrechts ergangene Beschluss eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts, wonach es zulässig sei, die Besoldung der Eingangsämter der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes im Eingangsbereich der entsprechenden Besoldungsgruppen für die Dauer von drei beziehungsweise vier Jahren abzusenken (BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, juris), betraf dagegen eine andere Konstellation.

    Für die damalige Regelung galt (abgesehen von speziellen Konstellationen des Laufbahnaufstiegs, vgl. BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 15. Januar 1985, a.a.O., Rn. 12) daher im Unterschied zu § 6d LBesG gerade nicht, dass die Verleihung eines höheren Amtes nicht mit einer höheren Besoldung verbunden und die Abstufung der Ämter aufgehoben war.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15

    Besoldungseinbuße bei freiwilligem Wechsel des Lehrers in ein anderes Bundesland

    Es ist ihm grundsätzlich unbenommen, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppe jederzeit für die Zukunft zu ändern, insbesondere auch die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation liegen, zu kürzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, m.w.N., Juris).

    Sie nimmt eine Stufung innerhalb der Besoldungsgruppe der Eingangsämter der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 -, Juris) dahingehend vor, dass der Anspruch auf Bezüge nach den erfassten Eingangsämtern in den ersten drei Jahren nach seinem Entstehen abgesenkt ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09

    Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß? Vorlage an das

    Es ist ihm grundsätzlich unbenommen, ein Amt - auch bei unverändertem Amtsinhalt - neu und niedriger zu bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppe jederzeit für die Zukunft zu ändern, insbesondere auch die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation liegen, zu kürzen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1981, a.a.O.; Beschluss vom 5. Juli 1983, BVerfGE 64, 367; Beschluss vom 15. Januar 1985, NVwZ 1985, 333).

    Hervorzuheben ist schließlich auch noch, dass sich aus der vom Beklagten im vorliegenden Verfahren angesprochenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Besoldung in den Eingangsämtern der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes (Beschluss vom 15. Januar 1985, a.a.O.) nichts herleiten lässt, was entgegen den obigen Ausführungen für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer "Wartefrist", wie sie hier in Rede steht, sprechen könnte.

    Dabei ist allerdings ungeachtet des Gesetzeswortlauts - "Grundgehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe" - davon auszugehen, dass die Grundgehaltssätze der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe durch Verweisung Bestandteil der Besoldungsgruppe, zu der das verliehene höhere Amt gehört, geworden sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

    Das Besoldungsrecht - auch das der Richter - ist seit jeher vom Leistungsprinzip geprägt (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 - NVwZ 1985, 333).
  • VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08

    "Wartefrist" bei Besoldung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

    Andererseits spielt das Leistungsprinzip jedoch auch bei der Besoldung eine maßgebliche Rolle (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, 333 m. w. N.).

    Dem Gesetzgeber ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verwehrt, Leistungsgesichtspunkte in die Besoldung dergestalt einzubeziehen, dass etwa eine neue - niedrigere - Stufung innerhalb der Besoldungsgruppe eingeführt wird, um dem Gesichtspunkt einer Einarbeitungszeit und der naturgemäß damit verbundenen geringeren Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen (so für Beamte auf Probe Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, 333).

    Dem liegt offenkundig die Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, dass mit steigender Berufserfahrung im Amt regelmäßig qualifiziertere Leistungen verbunden sind, die bei der Höhe der Besoldung nicht unberücksichtigt bleiben sollen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, 333).

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht, das Dienstaltersstufengefüge in den Besoldungsgruppen der verschiedenen Laufbahnen in gleicher Weise auszugestalten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, 333).

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

    Die vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1985 (15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -) und 2015 (5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 - BVerfGE 139, 64) stellten daher - wie das Landesarbeitsgericht richtig erkannt hat - keine den streitgegenständlichen Ansprüchen entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung dar.

    Ebenso weist es darauf hin, dass seine Entscheidung vom 15. Januar 1985 (- 2 BvR 1148/84 -) nach der Umstellung der Besoldung auf ein System der Erfahrungsstufen ab 2010 nicht mehr einschlägig sei (BVerfG 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - Rn. 33, aaO) .

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2014 - 4 S 129/14

    Zulässigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung nach BesG BW 2010 § 23 Abs 1 und

  • VG Saarlouis, 23.10.2018 - 2 K 2076/15

    Vorlagebeschluss zur Besoldung der saarländischen Richter (Besoldungsgruppe R 1)

  • VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15

    Vereinbarkeit der Absenkung der Dienstbezüge mit dem Grundgesetz und der

  • VG Trier, 12.09.2017 - 7 K 9764/16

    Amtsangemessene Alimentation der Besoldungsgruppe A 8 in Rheinland- Pfalz im

  • VerfGH Bayern, 09.09.2014 - 2-VII-14

    Übertragung von Spitzenämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 A 2.85

    Senkung der Eingangsbesoldung - Beamtenanwärter - Gehobener Dienst -

  • VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10

    Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 19 Sa 95/20

    Bezugnahmeklausel - Verfassungswidrigkeit des in Bezug genommenen Gesetzes -

  • LAG Hamm, 27.09.1985 - 16 (11) Sa 666/84

    Beihilfe; Beihilfeanspruch; BAT; Zusatzversicherung; Anrechnung; Krankenhaus;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2006 - 6 A 3837/04
  • VG Leipzig, 17.08.1995 - 3 K 514/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 6 A 3280/03

    Klage eines Beamten auf Verpflichtung des Dienstherrn, ihm den Familienzuschlag

  • OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16

    Anspruch eines/r Regelschullehrers/in im Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen

  • OVG Thüringen, 29.06.2016 - 2 ZKO 547/13

    Abschaffung des Statusamtes Seminarrektor als Fachleiter in der Ausbildung von

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 4 S 1706/14

    Zur Frage der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, Beamte auf Zeit in eine

  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 51.87

    Richter - Besoldung - Grundgehalt - Absenkung - Vorzeitiger Ruhestand - Spätere

  • BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 18.87

    Verfassungsmäßigkeit einer Absenkung der Eingangsbesoldung - Übergangsvorschrift

  • OVG Thüringen, 14.02.2018 - 2 ZKO 552/14

    Thüringen; Abschaffung des Beförderungsamtes des Seminarrektors als Fachleiter in

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.12.1987 - 5 A 124/87

    Lehramtsbewerber; Referendar; Teilzeitbeschäftigung; Nebentätigkeit; Lehramt;

  • VG Schleswig, 07.05.2001 - 11 A 75/01

    Besoldung; Versorgung;Versorgungsrücklage

  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 47.87

    Wehrdienst - Zeitsoldat - Übergangsvorschrift - Beamter auf Widerruf - Besoldung

  • LAG Hessen, 06.08.1986 - 9 Sa 1234/85

    Tarifliche Eingruppierung nach Bundesangestelltentarif (BAT); Abbedingung

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 12.11.1999 - VK 12/98
  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 12.11.1999 - VK 12/98

    Beamtenbesoldung. Minderung jährlicher Sonderzulage

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 10.88

    Beamtenbesoldung - Absenkung des Grundgehalts - Vorzeitige Versetzung in

  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 8 UE 2938/86

    Rückforderung von Betriebsbeihilfen für größere Zeiträume; zum Fristbeginn gem

  • BVerwG, 26.10.1988 - 2 B 155.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 19a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

  • BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 19.88

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Frage der Verfassungsmäßigkeit des §

  • BVerwG, 01.09.1987 - 2 B 70.87

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2002 - 6 A 4395/99
  • VG München, 09.10.2013 - M 5 K 12.4974

    Absenkung der Eingangsbesoldung

  • VG Magdeburg, 07.10.2003 - 8 B 397/03
  • VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 2174/01

    Besoldungs- und Versorgungsanpassung von Ruhestandsbeamten

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 29.06.1999 - VK 5/98
  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 29.06.1999 - VK 5/98

    Versorgungsempfänger, Kürzung der jährlichen Sonderzuwendung

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