Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23505
BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11 (https://dejure.org/2011,23505)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11 (https://dejure.org/2011,23505)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 (https://dejure.org/2011,23505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro

  • Wolters Kluwer

    Eine Missbrauchsgebühr i.S.d. § 34 Abs. 2 BVerfGG ist bei einer offensichtlichen Unzulässigkeit und Unbegründetheit sowie völliger Aussichtslosigkeit der Beschwerde zu erheben; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr i.S.d. § 34 Abs. 2 BVerfGG bei offensichtlicher Unzulässigkeit ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr i.S.d. § 34 Abs. 2 BVerfGG bei offensichtlicher Unzulässigkeit und Unbegründetheit sowie völliger Aussichtslosigkeit der Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 2 BvR 800/12

    Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige

    Auch der im Verfahren 2 BvR 1003/12 mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12

    Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen

    Auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht