Rechtsprechung
BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro
- rechtsprechung-im-internet.de
GG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro - Wolters Kluwer
Eine Missbrauchsgebühr i.S.d. § 34 Abs. 2 BVerfGG ist bei einer offensichtlichen Unzulässigkeit und Unbegründetheit sowie völliger Aussichtslosigkeit der Beschwerde zu erheben; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr i.S.d. § 34 Abs. 2 BVerfGG bei offensichtlicher Unzulässigkeit ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr i.S.d. § 34 Abs. 2 BVerfGG bei offensichtlicher Unzulässigkeit und Unbegründetheit sowie völliger Aussichtslosigkeit der Beschwerde
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11
Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ; stRspr). - BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11
Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ; stRspr).
- BVerfG, 30.05.2012 - 2 BvR 800/12
Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige …
Auch der im Verfahren 2 BvR 1003/12 mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6;… Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6). - BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12
Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen …
Auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6;… Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).